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Der Gesellschafter.
Amts- und Intettigernl'latt für den Gberamtsbezirk Llagold.
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Freitag den L9. Juni
1863 .
Dirscs Blatt «scheint wöchentlich 2 Mal. unk zwar am Dienstag u»k Freitag. Abonnemen ts-P> eis in Nagold jährlich 1 fl. 30 kr., — halt« jährlich 45 kr. — E i n r st ck er n g s - G e b üh r: - ic dreispaltige ^cile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrückr»
2 kr., bei mehrmaligem Einrückc» je 1>/r kr. — Paffende Beiträge sind willkommen.
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wegen vom zn An« Mexiko Brief Verstoß N.-Z) Prinzessin mit dem . Beide gegeben, gefangen ind Gua- daß Or- kommen
Höljle.
Amtliche Delranutmachungcn.
N agol d. Die Ortsvorsteber deS Bezirks werden veranlaßt, die auf den l. Juli d. I. zn geschehende Aemter-Ersetzung EtatS-Entwerfnng und Bnrgerauswabl (Regierungsblatt v. 1823, L. 315) rechtzeitig vorznnehinen.
Die Stenersatzbehördcn sind angewiesen, ihren Obliegenheiten hinsichilich der Bildung neuer Anschläge für das Grund« und Gebändesteuer-Catastcr nachzukommen, che die K. Notariate die Güterbuchsändernnge» für dieses Verwaltnngsjahr abschließen, da«
mit dieser Abschluß nicht gehindert ist.
Den 17. Juni 1863._ _
Aufforderung zur Äumclduttg der Hunde
Sämnitliche Hnndebesttzer des Oberaints- bezicks Nagold werden ansgekordert, ihre Hunde aus den 1. Juli d. I. sväiestenS bis zum 15. Juli d. I. bei dein Orts-Ac- ciser desjenigen OrtS anznzeigen, in welchem sie zur Zeit der jährlichen Hauvt-Ans- nahire ihren Wohnsitz stabe».
Wer nach' dem I. Juli in de» Besitz eines Hundes kommt, hat innerhalb 14 Tage» davon Anzeige zn machen.
Das Gleiche gilt, sobald ein Hund, wcl- ä-er wegen noch nicht erreichten abgabepflichtigen Alters von einem Vierteljahr an, 1. Juli uuangezeigt geblieben ist, in dieses Alter einlritt.
Die OrtSvorstcher habe» gegenwärtige Aufforderung in ihre» Gemeinden sogleich noch besonders öffentlich bekannt machen zu lassen und bei der Hnnde-Aufnahme, mit deren Besorgung die Ortsacciser unter Anberaumung eines Termins bis 31. Juli d. I. hiedurch beauftragt werden, der Vorschrift gemäß, milzuwirken. Zur Nachach- tnng wird folgendes bemerkt: Der Octs- vorsteher hat namentlich dafür zn sorge», daß die beizubnngeiide gcmeinderäthliche Aen- ßerung über die vorgebrachten Gründe um Location einzelner Hunde in die 1. Klasse richtig und vollständig und zwar folgendermaßen gegeben werde:
„Die Einträge in Spalte 6 beurkundet mit dem Bemerken, daß
die in Klasse I. beanspruchten Hunde zu den angegebenen Zwecken nolhwen- dig und tauglich sind; d, ob, welche und wie viele Schafhunde znm Hüten von ebensoviel abgesonderte» Schafherde» verwendet werden; v., daß Händler, welche die niedere Ab« gaben«Location beanspruchen, als solche Gewerbesteuer bezahlen."
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei denjenigen Hunden, bei welchen auf Klasse I. Anspruch gemacht wird, der Nachweis und die gemeinderäthliche Urkunde über ihre Nothwendigkeit und Tauglichkeit zu dem vorgebrachten Zweck, sowohl bei dießsallsiger als einer später» Aufnahme auf den 1. Zull, 1. Oktober, 1. Januar und 1. April, gleich bei der Anzeige zur
Versteurung vollständig geliefert werden muß, indem nachträgliche Reklamationen keine Berücksichtigung finden können.
Den 15 Juni 1863.
K Ober,. mt Die Kameralämter:
Nagold. Alkcnstaig und Reuthin.
Böltz Stumpfs. Teichm a n n.
Alten stai g Stadt.
Wocheumurkt betreffend.
Wege» deS am Johannis-Feiertag den 24. d. M. hier statlfindenden Liederfestes hat der aus diesen Tag fallende Wochen- markt schon Morgens Uhr zn beginnen, wovon Käufer und Verkäufer in Kenntniß gesetzt werden.
Te» 16. Juni 1863.
Slabtschnltheißeiiamt.
Speidel.
Lj* Oberamtsgericht Nagold.
Schulden Liquidation.
I» der nachgenannten Gantsache ist zur Schulde»,Liquidation und den gesetzlich damit verbundenen weitere» Verhandlungen Tagfahrt auf die unten bestimmte Zeit anberaumt, und werden die Gläubiger Bürgen und Absvnderungöberechtigke hiezu vorgeladen . um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wen» voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der LiquidationS-Tagfahrl, ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem ander» Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für ihre Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte auzumelden.
Die nicht liquidirendcn Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigem besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren
K. Oberamt. Böltz. voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubiger» lauft die gesetzliche fünfzehntä- gige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers vom Tag der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An« gebot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist. .
Liqnidirl wird gegen
Gottfued Adam Günther, Tuchscheerer von Nagold,
Donnerstag den 16. Juli 1863, Vormittags 8 Uhr, ans hiesigem Ratbbaus.
Den 16. Junl 1863.
K. Oberamtsgericht? Pfeilsticker.
Gerichts notariatsbezirk Nagold.
4l,«gefallene Theilnngen»
Zu Nagold:
Andercas Renz, Metzgers Ehefrau, Friedrich Fuchs, Seckler,
Maria Magdalena Müller, ledig, Christian Je» ne, Webers Wittwe, Katharina Horrtand, ledig.
Haiterbach:
Srphie Ehr. Rapp, ledig,
Israel Gottlob Eonzelmann, Provisors Wittwe,
Georg Ziegler, alt Kronenwirths Ehe« fran,
Taubenwirih Maiers Ehefrau,
Christian Lehre, Schusters Wittwe, Johannes Huxel, Schulter.
Is e l Sha »se n :
Gottl.S chöllhammer, Schmids Ehefrau, Katharina Jenne, ledig,
Mindersbach:
Christian Ungericht, Bauers Ehefrau, Jakob Boßler, Gemeinderathsbiener. Schietingen:
Daniel Gutekunst, led. Steinhauer.
Unterschwandvrf:
Sebastian Kehle, Amtsdieners Ehefrau, U nertha lheim:
Alt Conrad Klink, Bauer,
AugustSch lotter, SonnenwirthsEhefrau.
Etwaige Forderungen an genannte Personen sind alSbaid anzuzeigen bei den betreffende» Theilungsbehörden.