Der Gesellschafter.

Amts- und JiNclligenzlNalt für -e» Ol>erai»l«be,irl> Uagsld.

rV,-. 95.

Freitag den 28 . November

186S.

D.tsel Blarl erschein: wvcheuUich r Mat , und zwar au, Dleriftaa und Freitag. Nd on n e m e n k t . P re iS in r>ia§vlb jährlich t st. 30 kr. . halbjährlich 4» kr., viertel» ährlich. se tr. E i n r ü ck u ng S - e b tt h r : die brei>'vallige Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren rftaum bei c i n », a l i g e ,n Einrlicken S kr., bei luehrmaligem Ein

rücke,, je 1 l/, lr. Passende Beiträge sind willkonunen.

Amtliche Anzeiger».

Verfügung des K. Ministeriums des Innern, bclrcstend die Oeliäudebrandfchadensunilage für das Kalenderjahr 1863.

Im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der BrandversichcrnngSkasse und den mnthmaßlichcn Anfall von Brandschäden im kommenden Jahre ist auf den im Einverständniß mit der im April d. I. zusammenbernfenen Versammlung von Versicherten (Art. 49 des Gesetzes vom 14- März 1853) gestellten Antrag des Verwaltnngsraths der Gebändcbrandvcrsicherungsanstalt die Umlage für das Jahr 1863 in der Weise bestimmt worden, daß bei den Gebäuden der dritten Klasse, welche die Regel und die Grund­lage für die Berechnung des Betrags in den höheren und niederen Klassen bildet (K. Verordnung vom 14. März 1853, tz. 12 o.) der Beitrag von 100 fl. Brandvcrsicherungsanschlag vier Kreuzer beträgt,, wovon je die Hälfte spätestens bis 1. April und 1. August 1863 an die Brandverstcherungshauptkasse einzulicferu ist. Die K. Obcrämter werden angewiesen, in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften für den rechtzeitigen Abschluß der KatasterrcvisionSgeschä'tc und der Umlage in den einzelnen Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Beiträge Sorge zu tragen und die zu fertigenden Umlageurknnden spä­testens auf den 1. März k. I. an den Vcrwaltnngsrath der Brandverstchernngsanstalt einznsenden.

Stuttgart, 21. Nov. 1862. Linden.

Vorstehende Verfügung wird hiemit unter dem Aussigen den Herren Verwaltnngsaktnaren des Bezirks bekannt gemacht, daß man der Vorlegung der Acndernngs-Ueberstchten und BrandschadenS-EinzugSregister längstens bis 20. Januar 1863 entgegen­sieht, und deßhalb die Schätzungs-Commission sich auch in Erledigung der ihr obliegenden Geschäfte nach diesem Termin richten wird.

Nagold, 26. Nov. 1862. ' K. Oberamt. Böltz.

N a g o l d. Unter Bezugnahme auf die tiesseitige Bekanntmachung im Amtsblatt Nro. 95 von 1858 werden die Ortsvor- steher der betreffenden Gemeinden angewiesen, die in diesem Winter durch Schneebahne» und Schneeschäufeln auf den Staats- und Vicinalstraßen mit Postverkchr entstehenden Kosten zu verzeichnen und bis 15. Mai 1863 die Verzeichnisse hieher einzngeben.

Den 26- Nov. 1862. K. Obcramt. Böltz.

Lehrkurs für Schäfer in Hohenheim. Um den Angehörige» des Schäferstandes Gelegenheit zu geben über verschiedene wichti­gere Zweige ihres Berufs eine rationelle, auf die Fortschritte deS Schäfereiwesens und der Wollindustrie berechnete Belehrung zu erlangen, wird im Laufe des bevorstehenden Winters (und zwar wahrscheinlich im Monat Februar) nach den Vorgängen der letzten Jahre in Hohenheim wieder ein kurzer LehrknrS für Schäfer stattfinden, in welchem den Theilnehmer» durch Inspektor Fritz unter entsprechender Beihilfe des Lehrerpcrsonals des Jnstimls über die wichtigeren beim Schärcreiwesen in Betracht kommenden Fragen ein gemeinfaßlicher', soviel möglich auf Anschauung beruhender Unterricht ertheilt werde» wird. Dieser Unterricht wird ungefähr 18 Tage in Anspruch nehmen und sich verbreiten über rationelle Pflege und Wartung der älteren Schafe und der Lämmer in ge­sundem und krankem Zustand, über die Kennzeichen und Behandlung der wichtigsten Schaskrankheiten mit aiuN-omischen Demonstra­tionen, sodann über bessere Znchknngsgrnndsätze »nd Auswahl der geeigneten Znchtlhiere, über die verschiedenen Eigenschaften der Wolle, Wasch, Schur, Verpackung »nd sonstige Behandlung der Wolle, sowie endlich über bessere Behandlung der natürlichen und über die Anlegung künstlicher Waiden. Indem man »n» wißbegierige, nach weiterer Ausbildung in ihrem Fach strebende Schä­fer zur Tbcilnahme einladet, wird in Absicht ans die Eintrittsbedingungen folgendes beigefügt: 1) die Bewerber müssen mindestens das 20. Jahr zurückgelegt haben. Jüngere werden nickt zngelassen. 2) Jeder Bewerber hat sich nicht nur über ein unbescholtenes Prädikat durch ein gemeindcräthlicheS Zengniß, sonder» auch über eine wenigstens 4jährige geordnete Dienstleistung in Schäfereien ansznweiicn. 3) Tie Theilnahme an dem Lehrkurs ist durchaus nnentgelilich gestattet. Dagegen bleibt cs Sache der Theilnehmer, für Wohnung und Kost, wozu eS im Ort und in der Nachbarlchaft an hinreichender Gelegenheit nicht fehlt, selbst z» sorgen. 4) Am Ende des Kurses wird eine Prüfung starlfinden, zu welcher jeder Theilnehmer zugelassen, und im Falle befriedigender Er­stehung der Prüfung mit dem Zengniß einesgeprüften Schäfers" versehen werden wird. Den tüchtigsten der Theilnehmer werden rn ihrer weiteren Auszeichnung kleine Prämie» ertheilt werden. Die Bewerbungen um Zulassung zu diesem Lehrkurs sind im Laufe deS Monats Dezember an die Direktion zu Hohenheim cinzureichen, welche sofort die einzelnen Bewerber über die erfolgte Ent­schließung und im Falle der Zulassung über den für Beginn des Kurses festgesetzten Tag benachrichtigen wird. Zugleich ergeht an die K. Oberämtcr die Aufforderung, dahin zu wirken, daß die vorstehende Bekanntmachung in die Bez rksintelligenzblätter ausge­nommen werde.

Stuttgart, den 20. Nov. 1862. Centralstelle für die Landwirkhschast: Oppel.

Forstamt Altenstaig.

Revier Grömbach.

Holz-Verkauf.

Am Mittwoch den 3ten Dezember, von Morgens 9 Uhr an, in Grömbach ans den StaatSwaldnngen

Holderstöckle, Thalheimerfcld und Edel- weilerhalde:

3470 Stück Hopfenstangen,

89 Hagstangen,

12000 Floßwieden,

940 birkene Reife und Wagner­

stangen,

4'/» Klafter buchene Prügel,

36 Klafter tannene Scheiter und Prügel,

25 Reisprügel und

2000 Stück »naufgebundene Wellen. Altenstaig, den 26. November 1862. ^

K. Forstamt. Albe r.

Forstamt Wildberg.

Revier Schönbronn.

Stamm- und Brennholz-Verkauf

am Donnerstag den 4ten Dezember: aus den Statswaldnngen Buhler, Espach und Mädich:

98 Langholzstämme,

30 Klötze,

24'.'r Klafter Nadelholzscheiter.

23 Prügel,

zn 1575 Büschel» geschätztes tannen Reis« sach.

Das Stammholz wird zu einem Theil in kleineren Loosen verkauft.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf dem Bnhlerstich.

Wildbcrg, den 22. November 1862.

K. Forstamt.

Nletha in m c r.