Die G. W Zaifer fcbe Buchhandlung
in Nagold
macht, um de» irrige» Meinungen noch Bieler zu begegnen, wiederholt darauf aufmerksam, das? durch 'sie alle im Buchbandel erscheinenden kleineren und größeren Werke, Zeitschriften, Landkarten. Mnsikalien re. zu de» gleichen Preisen — also ohne Portoanrechnnng — z» begehen sind, wie solche in den öffentlichen Ankündigungen sich finden, und daß nicht Vorräthiges immer schnellstens besorgt wird, mag das Verlangte anch von den entlegensten Verlagshandlunge» Deutschlands beschafft werden müssen.
Wichtige Schriften!
Soeben ist erlaienen und durch die Unterzeichnete zu beziehen:
Nene Gewerbeordnung
vom 12. Februar 1862
mit den Vollziehungs-Erlasse», dem Gesetz, betr. den Schutz der Waareube- zeichninigen, sowie weiteren ans die Gewerbeordnung sich beziehenden Gesetzen, Verfügungen n. s. w. Handausgabe mit Erläuterungen und alphabet. Sachregister von Ludwig Hullinger. Preis geh. 48 kr.
Durch dieses Gesetz werden tue meiste» bisherigen Bestimmungen über gewerbliche Verhältnisse so umfassend nmgcstaltct, daß dessen genaue Kenntniß zur Vermeidung von Aachtbeilen für jeden dem Kewcrbestand Angehörigen dringendes Bcdürfniß ist. Es dürfte daher dieses Buch nicht nur allen Fabrik inten, baifleittcn und sonstigen Gewerbetreibenden, sondern auch alle» Gcmcindc- dcbörden, Oberamtsgerichten, Obcrämtern, sowie Advokaten zur Anschaffung empfohlen werden.
Anleitung
zur Erkennung und Deurtheilung
der Vanptmängel der Housthiere.
Mit dem dießfellsigen Badischen und Württe mbergischen Gesetze, nebst den Motiven und Verfügungen, einer Erläuterung dieser Gesetze, dem würktembergischen Gesetze über das abgekürzte Verfahren bei Streitigkeiten wegen Gewährleistung für die Hauptmängel und dem Bayrischen und Hessischen Gesetze über Gewährmängel. Für Rechtsgelehrtel, Thierärzte, Thierebcsitzcr re. von Tr. I. F. H. Weiß, Professor an der K. Thierarzneischnle in Stuttgart.
Preis geheftet 1 fl. 24 kr.
Das betreffende Publikum, das rechtskundige wie das rechtsunkundige, findet hier vollständige Auskunft über die wichtigsten, bei Streitigkeftcn wegen Gewährleistung im Thicrhaudel vorkommenden Punkte, und es zeichnet sich diese Schrift durch eine Reichhaltigkeit aus, die ihr bei tzandwiriheu, Thierärzten, wie bei Gemeindebehörden und Rechtsgelehrten eine freundliche Aufnahme sichern dürfte.
Die Gesetze vom 26. Dezember I86L
betreffend
l -je Gewährleistung bei einigen Wirten von Hausthieren; jj das abgekürzte Verfahren bei Streitigkeiten über Gewährte st a .g für die Mängel gewisser Arten von Hausthieren.
erläutert von H. A. Fecht, Oberamtslichter in Hall.
Mit einem Anhänge, enthaltend:
I. Großherzoglich badisches Gesetz vom 23. April 1859, betreffend die Gewährleistung bei einigen Arten von Hanstbicren. II. Auszug aus der Grobherzoglich badischen Civil- Prozeß-Ordnung vom 12. April 1851, betreffend das abgekürzte Verfahren. III. Königlich bayerisches Gesetz vom 26. März 1859, betreffend die Gewährleistung bei Veräußerungen von Hausthieren. IV. Großherzoglich hessisches Gesetz vom 15. Juli 1858, betreffend die Gewährsebaft beim Viehandel. V. Großherzoglich hessisches Gesetz vom gleichen Tage, betreffend die Protokollirnng der Viehbänbel. VI. Concordat der Schweizer Cankone vom 22- April 1858, betreffend die Gewähr der Viehhauptmängel.
Preis 36 kr.
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Nagold.
Aus Anlaß unserer
erlauben wir uns, unsere Freunde und Bekannte ans nächsten
Dienstag den 4. März d. I.
in unser Gasthaus zu einem Glase Wein hicmit höflich einzuladen.
Lindcnwirih Johannes Hauser,
und seine Braut:
Re-kina geb. K'ranß.
2j' Monhardt, Gemeinde Walddorf, OberamtS Nagold.
Der Unterzeichnete rfeabsichligk. sein Hof- 'gut zu verkaufen und 'wird Demjenigen zu- 'geschlagen, der bis Montag den 24. März d. I. das höchste, annehmbare Offert macht.
DaS Anwesen besteht:
Gebäude:
'/s Mrg. 6.0 Rth. ein zweistöckiges Wohn- Haus mit Scheuer unter einem Dach, Stallung, gewölbtem Keller, besonders stehender Back- und Waschküche und Schweinstall, sowie nölhiger Hofraum an der Alkenstaiger Straße, auch befindet sich ein lausender Brunnen vor dem Hans.
Brand.-V.-A. des Hauses . . 1800 fl. „ der Waschküche . 25 fl.
Gärten.> M. 37.4 R.,
Aecker in drei Zellgen 20^8 „ 17,0 „
Willkürlich gebaute Aecker .... 5-/s „ 40,3 „
Wiesen.7°/o „ 35,5 „
Wald.10»/g „ 3.3 ..
44-/8 „ 37,5 „ ferner den achten Theil an dem von den Hofbauern gemeinschaftlich besitzenden 18-/s M. 26,9 R. Wald, Pferch- und Waiderecht.
Jede weitere Anpreisung halte ich für uunöthig. Die näheren Bedingungen können bei mir eingeffhei: werden. Gefälligen frankirten Anträge:, sieht entgegen Mouhardkji-. den 26. Februar 1862.
Gustav Korn, Gutsbesitzer.
2j> Hof Roßrücken b. Berneck. Schaftveide-Verleihnttg.
Der Unterzeich- nete beabsichtigt, seine Sommerschaf, weide, auf welcher im Vorsommer 100 und im Nachsommer -30 Stücke ernährt werde» können, am Dienstag den 4. März d. I., Nachmittags 1 Ubr,
zu verleihen; wozu die Liebhaber auf den Hof einqelade» werden.
Den 18. Febr. 1862.
Ang. Köhler, Kntspächter.
2j' N a g o l d.
In meinem Hanse findet ein woblerzo- gcner, kräftiger, junger Mensch, der die Bierbrauerei gründlich erlernen will, unter billigen Bedingungen sogleich Aufnahme. Lindenwirlh Hauser.
Nagold.
Vuilltejsenz
zur Eonservirrnnz der Zähne.
Diese ärztlich geprüfte, alle schädlichen Substanzen anSschließende Zahntinkiur verhindert bei richtigem Gebrauch hauptsächlich die Bildung des sg. Wassersteins, bas Krankwerden des Zahnfleisches, die Fäul- niß der Zähne, den üblen Geruch des Mundes und dient überbaupt als unentbehrliche Hilfsmittel zur Erhaltung der Zähne.
Das Glas mit Gebrauchs-Anweisung lastet 24 kr.
G. W. Zaiser'scheu Buchhandlung.
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