.. .»'VerhEer!

Die von Hrn. Silüerarbeiter Strelilc in Gmünd gefertigten »nd patentirtei» Stahlfederhalter haben mir znin alleinigen Verkauf im hiesigen Bezirk übernommen. Dieselben bieten den besonderen Bortheil, daß bei deren Gebrauch die richtige Haltung der Hand nicht nur erleichtert, sondern fast nothwendigerweise geboten ist. ES sind doß- halb diese neuen Stahlfederhalter von vielen Lehrern den Dchnlen ansS Beste empfohlen.

Preis per Stück 6 kr.

G. W. I >riser' schc Duchhandinng.

2s ^ Z n m w eile r,

Oberamtö Nagold.

Unterzeichneter hat gegen gesetzt. Sicher­heit und 1 Prozent 00 fl. PflegschaflSgeld z»m Ausleihen parat.

Den 3. Angnst 1861.

Pfleger Christian Seid.

Altenstai a

t a d t.

lU

Am nächsten Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, wird in meinem Garten, »ud wenn die Witterung ungünstig sein sollte, am darauf folgenden Sonntage, musikalische Unterhaltung gegeben werden, wozu ich nicht nur hiesige, sondern auch benachbarte Mu­sikfreunde mit dem Anfügen höflichst cin- lade, daß ich bemüht sein werde, meine welchen Gäste mit grllen Getränken re. zu bedienen.

Den 12. August 1861.

Löwenwirlh Reichert.

3j' F ü n s b r o n n,

ObcramtS Nagold.

Geld anszulcil-cn.

Bei dem Unterzeichneten liegen gegen gesetzliche Sicherheit zu Proceut

400 fl. znm Ausleihe» parat.

Pfleger Michael Theurer.

D i e n st « a ch r i ch 1 e n rc.

Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung die an der medizinischen Fakultät der Universität neu errichtete außerordentliche Professur für Pharmazie dem Privatdoccnten vr. Henkel in Tübingen übertragen; dem Präzeptor Roller am Gvmnasium in Hcilbronu den Ti­tel eines Professors mit rem Rang in der achten Stufe rer Rangordnung verliehen; die cvang. Stadtxfarrstclle zu Licbcnzcll dein Helfer Hermann in Balingen, die in Loffenau dem Pfarrer Dcininger in Althengstctt. die in Mundingcn dem Verweser dieser Stelle, Rommel, übertragen; auf die in HSchstJhrem Patronat besindlichcn kathol. Pfarreien: Wiblingen den Pfarrer Funk in Kirchhausen, Bronnen (D. Wiblingen) den Kaplaneiver­weser Meyer in Ratzenried, und Altstaot-Rottweil den Pfarrvcrwcscr Wiehl in Reichenhofen ernannt; den Postassistcnten Klein in Stuttgart auS dem Postdicnst entlassen; den Postamtsassistcntcn Holch daselbst sei­nem Ansuchen gemäß auf die Assistenienstclle bei kein Postamt Fricdrichsha- fen Versetzt; die erledigte Asscssor'stclle bei dem Civitsenatc des Gerichts­hofs in Ulm dem Stadtgerichtsakiuar Faber von Stuttgart, Kollegialhilfs- arbeiter bei jenem Gerichtshöfe übertragen; auf die Obcramtsrichtersstellc in Urach den Oberamtsrichtcr Ströbel von Saulgan, seinem Ansuchen gemäß versetzt; die ObcramtsrichterSstcllc in Leonbcrg dem Oberamtsrichter Belser in Crailsheim, di- in Sulz dem GcrichtSakruar Wcinland von Freudenstadt verliehen; den S chiizcnoffizicr, Obcrlicntcnant W. v. Mane- ler des 2. Reiterregiments, seiner Bitte gemäß auf Ein Jahr ohne Gehalt beurlaubt, den Kommandanten der Garnisonsartilleriekonipagnie, Oberstlieu- renant v. Natter, seiner Bitte gemäß wegen körperlicher Dicnstuntüchlig- keit mit der gesetzlichen Pension in das Ehreninvalitcnkorps ausgenommen und den Kompagnickominandantcn Hauptmann Schenk des 6. Jnf.-Reg., sowie den charaktcrtsirtcn Rittmeister v. Gaisberg des l. Nciterreg. auf ihr Ansuchen wegen körperlicher Dienstuntüchtigkcit mit rer gesetzlichen Pen­sion in de» Ruhestand versetzt. Sodann haben Seine Königliche Majestät nachstehende Beförderungen und Veränderungen im K- Truppcnkorps ver­fügt: das crlcd. Stbwadronskonimando im 2. Reiterreg. wirb übertragen: dem Rittmeister v. König des l. Nciterreg.; zum wirklichen Rittmciuer wird ernannt:: der Adjutant des Gencralinspckteurs, charakt. Rittmeister v. Baumbach; zum Hauptmann und Koinpagniekoinmandantcn im ,6. Jnf.- Regimcnt wird befördert: dir Oberliemc». Bechtinger des 7. Jnf.-Reg.; zum Schüzcnoffizier im 2. Nciterreg. wird ernannt: der Obcrlicutenant Bopp dieses Regiments; znm Oberlieutenant im 2. Nciterreg. wird be­fördert: der Lientenaut Bach des 3. Nciterreg.; versetzt werden: der Obcr- lieutcnant Graf v. Gronsfeld der Fcldiägerabthcilung zum 2. Nciterreg. und der Lieutenant A. v. Maucler des 2. Nciterreg. zur K- Leibgarde zu Pferd. Dem Arbeitshausvcrwalter Obcriustizassrffor Bechstein in Lnd- wigsburg wurde der Titel und Rang eines Obcrjustizraths verliehen.

Die auf den Thierarzt Ch. G. Leon Hardt in Sindelfingen gefal­lene Wabl zum Obcramtstbicrarzt in Böblingen erhielt von Seiten der KreiSregicrung die Genehmigung.

Dem Schulmeister Zendlcr in Gcrstcttcn wurde die nachgesnchte Erlaubniß zum Stellentausch mit dem Schulmeister Fries in Oberstetten erthcilt. Die durch die Frcihcrrlich «chenk v. Stauffknbcrg'sche Patronats­herrschaft vermöge Patronatsrechts erfolgte Ernennung des Schulmeisters Hauser in Margarethe Nansen > »f den kath. Schal, Meßner- und Orga- nistcndicnst in Nißtissen ist bestätigt worden.

Gestorben: Zn Ulm der evangelische Pfarrer Schmitz zu Jun­gingen; zu Brackenhcim Ob-ramtsgeometer Betz, 59 Jahre alt.

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Stuttgart, (löl. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Groß berichtet über den Sturz bei der Staatsschuldcnzahlungskaffc, der keinen Anstand ergab. Jdler fragt an, ob nach den gestrigen Beschlüssen auslän­dische Haunrer auch auf den Wochcnmärkten zugelassen werden sollen, was

Im Verlag der Braun'scheu Buchdrucke, rei in Hcrrenberg ist soeben erschienen und in der G. W. Zaiser'schen Buchhand­lung zu haben:

Fruchtpreis-Äusgleichungs-

Tnbellen

zwischen Centnern und Scheffeln, worin ohne Weiteres von jeder Marklfrucht zu jedem Centnerpreis der Sch esset preis nach dem durchschnittlichen Gewicht zu se­hen ist. Auch sind praktische

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beigegeben. Versaßt von I. G. Braun. Herrenberg 1861. Taschenformat 136 Seiten. Preis geheftet 27 kr. Dieses Werk wird sich bald von selbst empfehlen.

Gutes, sogen, endloses

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sowie auch Schreib- Sk Postpapier, Brief-Converte, Schnell-Tinten- pulver und sonstige Schreibmate­rialien sind zu haben in der

G. W. Zaiscr'sche Buchhaiidlmig.

die Kammer bestätigt. Sammet stellt nun den Antrag, die Commission zu veranlassen, über den gestern verworfenen Art. l)2 des Regierungscntwurss trotzdem noch Bericht zu erstatten. weil man doch Organe haben müsse, welche die Interessen der Gewerbe der Negierung gegenüber vermitteln. Mohl beantragt, in das Gesetz eine» Artikel cinzuschalten, der laute:Zur Vertretung der Handels- und Gewerbe-Interessen bestehen Handels- und Gcwcrbckammcrn. Ihre Bezirke, die Art ihrer Wahl und ihr Gcschäfts- krcis sollen ans dem Wege der Gesetzgebung geregelt werden." Probst stellt den Antrag: die Commission mit rem Vorschlag von Bestimmungen zu be­auftragen, welche eine Vertretung der Gewerbe in ihren allgemeinen In­teressen gegenüber dem Staat ermöglichen und für allgemeinere Einrichtun­gen, insbesondere für Gcwcrbs- und Handelsgerichte die erforderlichen An­haltspunkte darbictcn. An der nun folgenden langen, aber ziemlich trost­losen Debatte bctheiligcn sich die Abgeordneten Holder, Mittnacht, Nödin- ger, Mohl, Cavallo, Probst, Freiherr v. Varnbükcr, Schuster und Minister v. Linden. Sic bietet das Bild vollkommener Nathlosigkcit dar; die Kam­mer fühlte, daß sie gestern das seither Best hende zerstört habe, fühlte aber auch, daß etwas Neues statt desselben gcschasten werden sollte, kann jedoch nicht darüber einig werden, wie dicß geschehen soll, und was an die Stelle des Seitherigen zu setzen sei. Jndess-n wirb bei der schließlich erfolgenden Abstimmung der Antrag des Abgeordneten Mohl mit 78 gegen 2 Stimmen angenommen, womit eie hciittge Sitzung beendigt ist. '(155. Sitzung.) Hopf fragt, wie cs denn um seine schon vor drei Jahren gestellte Motion über die Trennung der Schule von der Kirche stehe, die der staatsrechtliche» Commission zur Begutachtung übergeben worden sei. Aus den hierauf ge­gebenen Aufschlüssen erhellt, daß die Kirchen- und Schul-Commission zu einem vorläufigen Gutachten aufgefordcrt wurde, das bis jetzt noch nicht erstattet ist, jedoch in Bälde zu erwarten steht. Auf die Bcrathnng der neue» Gewerbeordnung iibcrgehend, wird Artikel 57 des Commissions-Entwurfs: Dic Zünfte sind aufgehoben", ohne Diskussion angenommen und nun über Artikel 58 bis 62, welche von den Bestimmungen über das Zunftvermögcn handeln, einer gleichzeitigen Debatte unterworfen. Probst und Hölder stel­len den Antrag, diese Artikel durch andere zu ersetzen, welche den Zünften ras Recht cinraumen, bei der Beschlußfassung über die Verwendung ihres Vermögens mitzuwirken. Einen weiteren Antrag stellt der Abgeordnete der Stadl Stuttgart, Dr. Rcpschcr, der de» bisherigen Zünften das Recht ein- räumen will, als freie Corporationen sich zu organisircn und dann als Erbe in das Vermögen der Zünfte cinzittrcten. Freiherr v. Varnbiiler beantragt nach Art. 62 des Commissions-Eittwurfes noch einen andern Artikel austu- nchmen, des Inhalts, daß bei Verwendung des Vermögens der früheren Zünfte zu gewerblichen Zwecken, so weit ihunlich, Rücksicht auf das Vcrhält- niß des von den einzelnen Zünften cingebrachtcn Vermögens zu nehmen sei. Bei völliger Erschöpfung schreitet die Kammer endlich nach 3 Uhr zur Ab­stimmung. Der Antrag des Abgeordneten Reyscher wirs mit 7!) gegen 7 Stimme» verworfen, worauf der erste Artikel des Antrags der Abgeordne­ten Probst und Hölder mit 56 gegen 22 Stimmen angcnommen wird. Auch dic übrigen drei Artikel dieses Antrags werden mit großer Majorität angenommen. Derselbe lauici wörtlich:An dic Stelle der Art. 5862 des Commissions-Enttvnrfs zu setzen: ll das Vermögen der Zünfte ist zu gewerblichen oder andern gemeinnützigen Zwecken zu verwenden, und cS ha­ben hierüber die betreffenden bisherigen Zunftgcnossen durch Stimmenmehr­heit zu beschließen. Der Beschluß unterliegt der Genehmigung des Obcr- emts, und, wenn eine Zunft sich über mehrere Obcranttsdezirkc erstreckt, der Krcioregiernng. Hiebei ist vor Allem für die Tilgung der Schulden Vor­kehrung zu treffen, zu welchem Zwecke äußersten Falls ans die bisherigen Mitglieder der betreffenden Zunft eine Umlage nach Äerhältniß der Gewerbe­steuer gemacht werden kann. 2) Die den Zünften zugehörigen gewerblichen Anstalten werden auf einen hierüber nach Artikel l gefaßten Beschlüsse der bisherigen Zunftgcnossen denselben überlassen, wenn die Unternehmer gehö­rige Sicherheit darüber geben, daß die Benützung der Anstalt fernerhin al­len denjenigen, welche derselben zu Ausübung ihrer Gewerbe bedürfen, er-