Nagold.

Rene Stahlfederhalter r

Die von Hrn. Silberarbeiter Strehle in Gmund gefertigten und patentirten Stahlfederhalter haben wir zuin alleinigen Verkauf in hiesigem Bezirk übernommen. Dieselben bieten den besonderen Vortheil, daß bei deren Gebrauch die richtige Haltung der Hand nicht nur erleichtert, sondern fast nothwendigerweise geboten ist. Es sind deß- halb diese neuen Stahlfederhalter von viele» Lehrern den.Schulen aufs Beste empfohlen.

Preis per Stück 6 kr.

G. W. Iaiser'sche Auchhandlung.

Die vr. Hartullg'schcn privilegirten Haarwucbsmiltel

unterscheiden sich durch ihre bewährten, ausgezeichneten Eigenschaften und durch ihren angemessenen Preis sehr vortheilhaft von den so man­nigfach angepriesencn Macaffar-, Klettenwurzcl- und den meisten ande­re» Haarölen und Haarpomaden, indem ihre Composition gänzlich auf unwiderlegbaren, naturgemäßen Gründen beruht und unbestritten im Bereiche rationeller Haarwuchsmittel keine erfolgssicherere Zusam­mensetzung eristirt als diese; sie ist das glückliche Resultat vicljährigen Forschens, vielseitiger Erfahrungen und Versuche, über deren Werth und Stichhaltigkeit die anerkennendsten Zustimmungen hochachtbarer Wiffenschaftsmänncr vorliegen, so daß die beiden, sich tn ihren Wirkungen gegenseitig ergänzenden Di. Hartung'schen Haarwuchsmittel in aller Gewissenhaftigkeit ancmpfohlen werden können, und zwar: I»r Hartung's Thinarinden- tVel (ä Flasche 35 kr.) zur Conservirung und Verschönerung der Haare, und lvr. Har­tung'- Kräuter-Pomade (» Krause 35 kr.) Wiedererweckung und Belebung des Haarwuch­ses. Ausführliche Prospccte werden gratis verabreicht, sowie die Mittel selbst in Nagold nur allein acht verkauft in der G. W. Zaiser'schen Buchhandlung.

2s' Z u m w e i l e r,

Oberamts Nagold.

Unterzeichneter hat gegen gesetzt. Sicher­heit und 4 Prozent 60 fl. PflegschaftSgcld zum Ausleihen parat.

Den 3. August 1861.

_ Pfleger Christian Seid.

Die :m H. W. Beck'scheu Verlag in Stuttgart eischienene

Geschichte

WürLtemberg's

vorder ältesten Zeit bis auf die Gegenwart für Schule und Familie von IS>o. C. Büchele, neue Ausgabe mit 1 histor. komparativen Kärtchen, color. von Baur,

8. droschirt 36 kr.

gehört entschieden z» den vorzüglichsten seiner Art und dürfte durch seine» billigen Preis sowohl für Schulen als auch für jede Familie zur Anschaffung sich eigne». Bestellungen hierauf nimmt entgegen die G. W. Zaiser'scke Buchhandlung.

Tages -Aeuiglreite».

Stuttgart. (148. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Frei­herr v. Barndüler macht die Kammer darauf aufmerksam, daß die Artikel 42 und 43 auf's Engste Zusammenhängen und es dcßwegen am zweckmäßig­sten wäre, sie auch zusammen zu berathcn, was genehmigt wird. Hötder will die Art. 42, 43 und 44 ganz gestrichen wissen, weil sie nur die Arbei­ter und Arbeitgeber in einem natürlichen Rechte beschränken würden. Mohl will hinsichtlich der Gewerbe-Inhaber noch weiter gehen. als die Commis­sion; er hält nicht nur die gegenseitige Verpflichtung derselben, den Ar­beitern durch Herabsetzung des Lohnes u. dergl. zu schaden, sondern schon die Verabredung eines solches Schrittes für strafbar. Prälat v. Meh­ring weist darauf hin, daß bis jetzt bei cintretendcr Geschäftsstockung der Fabrikant den Arbeiter einfach entlasse, also auf die Straße setze, während er, wenn die Geschäfte glänzend gehen, dem Arbeiter keinen Lheil an sei­nem bedeutenden Gewinne gebe, und er glaubt deßhalb, daß den Mtßstän- dcn, die hieraus entstehen, am besten entgegengcwirkt werden könne, wenn man mit allen Mitteln darauf bedacht wäre, daß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr, wie bis jetzt, ein bloßes Dicnstverhültniß, son­dern ein Gesellschaftsverhältniß bestünde. Mittnacht stellt den Ver- mittlungSantrag, zu Art. 42 und 43 noch beizufügen:Untersuchung und Bestrafung des Vergehens findet, wenn nicht Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung damit verbunden ist, nur auf Klage reö Bethellig- ten statt." Auch beantragt er, in diesen Artikeln stattmit Gefängnip- strafe» zu setzen:mit Bczirksgefängniß". Minister v. Linden: Es solle kein neues Recht geschaffen, sondern nur das bestehende bcibchalte» werden. Ausschreitungen der Massen gegen Einzelne müsse man begegnen können. Bei der Abstimmung werden die Anträge Hölder'S, Mittnacht's und des Freiherrn v. Ow verworfen, dagegen die Art. 42 und 43 nach der Fassung der Commission und dem Anträge Mohl's angenommen. Sie lauten nun: Art. 42. Gewerbe-Inhaber, welche ihre Arbeitsgchilfen zu gewissen Hand­lungen oder Zugeständnissen dadurch zu nöthigen suchen, daß sie sich verab­reden, die Ausübung des Gewerbes emzustcllen, oder die ihren Anforderun­gen nicht nachgebendcn Gehilfen zu entlassen, sollen, falls die Ausführung der Verabredung versucht oder begonnen worden ist, mit Gefängnißstrafe bis zu einem Monate oder einer Geldstrafe bis zu 300 fl. bestraft werden." Art. 43. Gewerbcgehilfcn, welche die Gewerbe-Inhaber zu gewissen Handlungen oder Zugeständnissen dadurch zu nöthigen suchen, daß sie die Einstellung der Arbeit oder die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren Gewerbetreibenden verabreden, sollen, falls die Ausführung der Verabredung versucht oder begonnen worden ist, mit Gefängnißstrafe biS zu einem Monat oder einer Glldstrafe bis zu 30 fl. bestraft werden." Bei Art. 44 stimmt die Commission dem Rcgierungsentwurf zu, auch die Kam­mer ist hicmit einverstanden. Er lautet:Derselben Strafbestimmung un­terliegt die Verabredung, daß an gesetzlichen Arbeitstagen oder in gesetzli­chen Arbeitsstunden oder bei gewissen Gewerbetreibenden von keinem Ge­hilfen Arbeit verrichtet werde." (14g. Sitzung.) Die Kammer beginnt mit Berathnng des von der Commission vorgcschlagencn Artikel 44 s, der besondere Bestimmungen über die Lohnzahlung feststellt. Schott glaubt nicht, daß solche Bestimmungen bei uns Bedürfniß seien, und trägt daher auf Weglassung desselben an. Dcffncr stellt den Antrag, dem Artikel bei­zufügen:Auch die Abgabe von Maaren- und Viktualicn als Lohnzahlung unterliegt der gleichen Strafe, wenn dieselbe nicht auf das Verlangen der Arbeiter erfolgt ist." Minister v. Linden glaubt, der ganze Artikel sei über­flüssig, weil die Presse Vergehungen der Fabrikherren gegen ihre Arbeiter in Beziehung auf Lohnausmhlung schon empfindlich genug rügen werde, um ! solchen Mißständcn, wenn sie sich je treffen sollten, ein baldiges Ende zu machen. Repschcr süh:t das Institut Werner's an, das diesen Bestimmun­gen geradezu entgegenstehe, weßhalb man andere Vorschläge machen sollte. Nach mehr a's dreistündiger Debatte wird endlich zur Abstimmung geschrit­ten, und der Antrag des Abgeordneten Schott, den ganzen Artikel zv strei­chen, mit 56 gegen 25 Stimmen angenommen, wonach dieser beseitigt ist. Bei Art. 45 erklärt sich die Commission mit Abs. 1 und 2 deS Regierungs­

entwurfs einverstanden, nur Laß sic in Abs. 1 nach den Worten:in Ar­beit" eingeschaltet wissen will:aber nicht im Familienverbandc". Abs. 3 schlägt sie in veränderter Fassung vor. Freiherr v. Barndüler beantragt, den hiemit in Verbindung stehenden Art. 50 des RegierungscntwurfS, den die Commission gestrichen wissen will, gleichzeitig zu berathen, womit sich Kammer einverstanden erklärt. Idle md Hager wollen cs bei dem Ent­würfe belassen, Mohl trägt auf Streike.!.,.; der beiden Artikel an- Bei der Abstimmung wird der Artikel 45 mit dem Zusätze der Commission zu Abs. 1, dagegen nach Jdler's Antrag im 3- Absatz nach dem Rcgierungsentwurfe angenommen. Hienach heißt derselbe: Art. 45.Die in einer Gemeinde in Arbeit, aber nicht im Familienverbandc stehenden G. ' erbegehilfcn kön­nen mit Genehmigung der Kreisrcgicrung durch Beschlüsse des Gemcinde- raths und Bürgerausschuffes verpflichtet werden, für den Zweck ihrer Ver­pflegung in örtlichen Krankenanstalten in Fällen von Erkrankung oder Kör­perverletzung regelmäßige periodische Beiträge zu entrichten. Diese Ber pflichtung kann auch auf Lehrlinge ausgedehnt werden. Die Gerwcrb»- Inhaber sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge s-'ir die bei ihnen in Ar­beit stehenden Gehilfen zu bezahlen; sie sind dagegen berechtigt, deren trag von denselben wieder einzuziehen." Auch Art. 50 wird auf den An­trag Hagcr's nach dem Ncgicrungsentwurfe angenommen, und lautet:Die Unternehmer von Fabriken können durch die zuständige Kreisregierung vcr- pflicheet 'ccrden, für die Unterstützung ihrer Arbeiter in Fällen der Erkran­kung, l.iibfern hiefür nicht durch örtliche Einrichtungen, oder durch von dem­selben aus freien Stücken getroffene Einrichtungen genügend gesorgt ist, regelmäßige periodische Beiträge von ihren Arbeitern zu erheben und solche nach ein m unter Genehmigung der Kreisregierung festzustellcnden Statute, durch welches eine, angemessene Mitwirkung der Arbeiter bei d.r Verwal­tung sicher zu stellen ist, zu jenen Zwecken zu verwenden." (150- Si­tzung.) Die Abgeordneten Steinduch und Hölder bringen Motionen ein. Der Antrag des elfteren geht dahin, die K. Staatsregierung um baldige Einbringung eines Gcsctzesentwurfs zu bitten, durch den diejenigen Bestim­mungen des Landrechts und der Landcsordnung abgeändcrt werden, welche tie Ausländer in Erwerbung und in dem Besitz von Grundcigenthum be­schränken; der letztere beantragt, die Regierung um unverweilte Zurücknahme der Verordnung vom 25. Januar 1855 über die Regelung des Vcrcinswe- sens zu ersuchen. Auf der Tagesordnung stehen die Bestimmungen über den Hausirhandel. Die Commission beantragt, die ersten 3 Artikel des Gesetzcs- Entwurfs zu streichen und sie durch 6 andere Artikel zu ersetzen, deren er­ster mit dem ersten Satz des Artikels 51 des Regierungs-Entwurfs überein­stimmt, nur daß er das WortFeiltragen" inFeilbieten" nmändert. Die Kammer geht auf die Berathung der Artikel 51, 51 s) und 52 des Commisfionsentwurfcs über welche sich eine mehrstündige Debatte ent­spinnt. Keller von L "8ch entwirft ein sehr schauderhaftes Bild von den Mißbräuchen, die d <öaufirha-'''el in Oberschwabcn hcrvoraerufen hat,

Amos dagegen mach, daraus a> wksam, daß durch den Hausirhandel all­jährlich 5 Millionen in Umlau aefftzt werden, die zum größten Theil un­serer vaterländischen Industrie zu" Gute kommen. Kurz vor 2 Uhr wird die Berathung abgebrochen, um morgen fortgesetzt zu werden.

Stuttgart. Die volkswirlhschastliche Commission ist in ihrem Bericht über die von der Regierung vvrgeschlagenen Eisen­bahnen Wasseralfingen-Nördlingen und Aalen-Heidenheim ent­schieden der Ansicht, daß »och weitere Bahnen in der Etatsperiode 186164 gebaut werden sollten, wozu sie die Hall-Crailsheimer Linie mit einem Aufwand von 5,800,000 fl-, sowie die Fortsetzung der Oberneckarbahu von Nottenburg aufwärts, zunächst mit einem Aufwand von 6,975,000 fl. bezeichnet. Aus zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß die Regierung sich gegenwärtig sehr viel mit Entwürfen zur Vereinfachung der inneren Verwaltung beschäf­tigt. Diese Plane sollen sich vornehmlich dahin erstrecken, daß die Kreisregierungen, als unnöthige Zwischenbehörden, wie die ehe-