Althengstett, I. Juni 1944 Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme b. Heimgang meines lb. Mannes, unseres lb. Vaters Karl Weiß danken wir her-ttch. Besonderen DSnir ver Krikgerkanieradschaft u. für die I vielen Blumenspenden.
I Iran Frida Weiß
I mit Kindern
Nagold, 1. Juni 1944 Danksagung
Fürdieuns in so reichem Matze erwiesene Teilnahme beim Heldentod meines lieben Sohnes, Gesr. Ernst Eitel danke sch herzlich, besonders auch dem Liederkranz.
Im Namen der Geschwister und Verwandten Die Mutter: Christin« Este!
Nagold, L. Juni 1944 Danksagung
Für die uns beim Tode unseres lieben Vaters Friedeich Kirn Oberlehrer erwiesene Teilnahme danken wir herzlich: des. jür die Nachruse von st, Schulbehörde u. G. B. „Eintracht", Neuhengstett.
Im Namen der Leidtragenden
Theodor Kirn
/lls Vsrmllklts grllöon:
lkrs Vorintliilung gaben bekannt:
Wir haben geheiratet:
Artur Klein
fslciw., 2 . 2. suk i^r!»ud
Mhe Klein
gsd. ?svffsr
3akoptk»im/ar>ct»n V«>«
3. Nun! 1944
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Wir grllöon als Verlobte:
Anni Stvmner Kurt Lichteitthiiler
3unl 1944
Eoang. Gottesdi»«ste
in Calw
Samstag, 3. Juni:
3V Uhr Christenlehre (Söhne) in der Sakristei.
Sonntag, 4. Juni:
9.30 Uhr Hauptgottesdienst 10.45 Uhr Kindergottesdienst
im Vereinshaus.
Mittwoch» 7. Juni:
8.30 Uhr Kriegsbetstundc im Chor der Kirche.
Freitag, 9. Juni:
20 Uhr Vortrag v. Frau Ufer- Held, Barmen, im Vereinshaus, zugleich Helserinnen- Abend.
Samstag, 10. Juni:
20 Uhr Christenlehre (Töcht.) in der Sakristei.
Kuttzilische SottttUienlte
am Samstag, 3. Juni 1344 Calw: 7 Uhr und 9.30 Uhr Nagold: 10 Uhr Rohrdorf: 7.30 Uhr
Evan>. Gottesdienste
Ragold
Dreieinigkeilsfest, 4. Juni 1944: 9.45 Uhr Predigt 10.45 Uhr Kindergottesdienst 11.15 Uhr Christenlehre (Tocht.)
19.30 Uyr Abendgoitesdienft (Kirche)
Montag, 5. Juni:
20.00 Uhr Frauenabend im Vereinshaus. Mittwsch, 7. Juni:
20.00 Uhr Bibelstunde (Vereinshaus).
Jselshausen:
Sonntag, 4. Juni:
8.30 Uhr Predigt
9.30 Uhr Kindergottesdienst.
Bischöfliche
Methodistenkirche
Nagold
Sonntag» 9.30 Uhr Gottesdienst. Mittwoch, 20.15 Uhr Bibelstunde.
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Kartoffeln äferbekämpfung
Vom Montag, den 5. Juni 1944, an ist in allen Gemeinden des Kreises an den hiefür festgesetzten Tagen der Kartosfelkäfersuchdienst durchznführen.
Calw, den 1. Juni 1944 Der Landrat.
Regelung der Vertretung des Lrgänzungsfleisch- beschau- und Praxisbezirkes des Tierarzt Leistner in Calw
Tierarzt Leistner in Calw befindet sich vom 1. Juni bis 30. Juni 1944 im Krankheitsnrlaub. Während dieser Zeit wird die Vertretung für den Bezirk des Tierarzts Leistner wie folgt geregelt:
1. Reg.Bet.Rat Or. Schwab in Reuenbürg für die Gemeinden: Bad Liebenzell, Möttlingen, Monakam, Oltenbronn, Uister- haugstett und Unterreichenbach.
8. Stadttierarzt Korhe in Leonberg für die Gemeinden: Simmozheim und Neuhengstett.
3. Reg.Bet.Rat Or. Böpplc in Böblingen für die Gemeinden: Ostelsheim, Althengstett, Slammheim, Gechingen und Dachtel.
4. Stadttierarzt Or. Schwarzin Herrenbcrg für die Gemeinden: Deckenpfronn, Gültlingen und Sulz.
5. Tierarzt Or. Ziesle in Wildbad für. die Gemeinden:
Bad Teinach, Beinberg, Emberg, Hirsau, Rötenbach, Altburg, Schmieh, Sommcnhardt und Zavclstein.
8. Tierarzt Or. Schneider in Altensteig für die Gemeinden: Wildberg, Holzbronn, Oberhaugftett, Neubnlach, Altbulach und Liebelsberg.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die Regelung der Vertretung örtlich bekanntzumachen.
Calw, den 1. Juni 1944.
Der Landrat
In Vertretung (gez.) Or. Rome r.
Verteilung von Reis
Im Bereich des Landesernährungsamts Württemberg erhalten in der Zeit vom 5. bis 12. Juni 1944 die Vcrsorgungsbercchtigten aller Altersklassen eine weitere Zuteilung von 500 x Reis je Kopf an Stelle von Gemüse. Die Abgabe erfolgt ans die Abschnitte bi 33, bi 33 Jgd und bi 33 Klst der rosa Nährmittelkartcii für die 63. Zu- teilungsperiode und zwar nur innerhalb des Kreises, der auf dem Abschnitt ausgedruckt ist. .
Die Inhaber Mi Wochenkarte» für ausländische Zivilarbeiter erhalten den Reis auf den Abschnitt Vp 10 der ^2-Karten 63 für die zweite Woche unter gleichzeitiger Vorlage des Stammabschnittes der Wochenkarte:
Für anstaltsmäßig untergebrachte oder sonstwie in Gemeinschaftsverpflegung stehende Verbraucher, die keine Nährmittelkarten erhalten, werden auf Aul von mir Beziigsd:i:ic ausgestellt. Die Gemcinschaftsverpflegten exakten 400 x Reis s.- Kopf. Das gleiche gilt für Werkküchen, denen 200 x Reis je Betricbsverpflegien zugeteilt werden.
Wehrmachtsurlauber, deren Urlaub mindestens 1 Woche beträgt und zum Teil in den Zeitraum fällt, in dem Reis ausgegeben wird, erhalten eine Zuteilung von 200 x Reis je Kopf.
Die Kteinverteiler haben die Abschnitte bl 33 der rosa Nährmittelkarten und V7 10 der HT-Karten 63 für die zweite Woche bei der Warenabgabe abzntrennen und mit den entgegengenommenen Bezugsscheinen 8 bis spätestens 17. Juni 1944 aufgeklebt der zuständigen Kartenausgabestelle gegen Empfangsbescheinigung einzureichen. Die Empfangsbescheinigung ist ordnungsgemäß anfzube- wahren.
Die Kartenausgabestcllen haben umgehend das Weitere zu veranlassen.
Calw, den 2. Juni 1944.
Der Landrat
— Ernährungsamt Abt. 8 —
! Verteilung von Siißwnren
Alle Kinder und Jugendlichen bis zu 18 Jahren (einschließlich Selbstversorger) erhalten eine Sonderzuteilung von 250 x Siitzwaren je Kopf. Die Snßwaren können in der Zeit vom 5. bis 17. Juni 1944 in den Einzelhandelsgeschästen bezogen werden. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte bl 36 Jgd und bl 36 Klst der rosa Nährmittelkarten sowie auf den Abschnitt bl 36 8V/Q Jgd der blauen Nährmittelkarte je für die 63. Zuteilungsperiode.
Die Kleinvertciler haben die genannten Abschnitte der rosa und blauen Nährmittelkarten bej der Warenabgabe abzutrennen und bis spätestens 28. Juni 1944 der Kartenausgabestelle in der vorgeschriebenen Weise gegen Empfangsbescheinigung einzureichen. Die Empfangsbescheinigung ist ordnungsgemäß auszubewahren.
Die Kartenausgabestellen haben das Erforderliche zu veranlassen.
Calw, den 2. Juni 1944. . ^
Der Landrat
— Ernährungsamt Abt. 8 — liebe ad blonlaz, den 5. luni 1944 viecker vrsxi» »u».
venilsi rissoiü
V_____/
Oeffentliche Bekanntmachung über die steuerliche Behandlung der Ostarbeiter ab 1. April 1944
Wichtig für alle Arbeitgeber, die Ostarbeiter beschäftigen!
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1. Die Ostarbeiter sind ab 1. April 1944 nach Maßgabe der für deutsche Gefolgschaftsmitglieder geltenden Vorschriften lohnsteuer- pflichtig. Ihre Lohnsteuer erhöht sich aber noch um die Sozialausgleichsabgabe. Die Ostarbeiter fallen außerdem in jedem Fall in die Steuergruppe I (Hinweis ans die Verordnungen vom 25. März 1944 RGBl. I Seite 68 und vom 19. April 1944 RGBl. I S. 103). Eine Lohnsteuerkarte wird von der Gemeindebehörde auf Antrag des Ostarbeiters in den beiden folgenden Fällen ausgeschrieben:
s) wenn der Ostarbeiter in mehreren Arbeitsverhältnissen steht, b) wenn dem Ostarbeiter ein steuerfreier Betrag znsteht, weil die Werbungskosten und die Sonderausgaben zusammen 39 RM. monatlich oder 9 RM. wöchentlich oder 1,50 RM. täglich übersteigen.
In anderen Fällen wird keine Lohnsteuerkarte ausgeschrieben.
2. Die vom Arbeitgeber einzubehaltende, um die Sozialausgleichsabgabe erhöhte Lohnsteuer bemißt sich nach der Lohnsteuertabelle für sozialausgleichsabgabepflichtige Arbeitnehmer. Diese Lohnsteuertabelle enthält die Lohnsteuer einschließlich der Sozialausgleichsabgabe. Es ist dabei in jedem Fall nach der Steuergruppe I abzulesen. Die Stenerbeträge der bezeichneten Tabelle sind bei den Lohnstnfen lfd. Nr. 1 bis 7 in geringem Umfang zu berichtigen. Auskunft hierüber erteilt das Finanzamt.
Die Lohnsteuertabelle für sozialausgleichsabgabepflichtige Ar beitnehmer, die dem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 5. Juni 1942 8 2921—335 Ul (veröffentlicht Reichssteuerblatt 1942 Nr. 54 Seite 633) beigefiigt ist, kann vom Reichsverlagsamt Berlin 0 2, Breite Straße 37, bezogen werden.
3. Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab 1. April 1944. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz und der Reichsminister der Finanzen sind aber damit einverstanden, daß »die neue Regelung erst auf den im Monat Mai 1914 fällig werdenden Arbeitslohn angewendet wird, wenn der Arbeitslohn für den Monat April 1944 bereits nach den bisherigen Vorschriften abgerechnet worden ist.
4. Das Finanzamt erteilt weitere Auskunft, insbesondere auch über die Berechnung der Sozialansgleichsabgabe bei Arbeitnehmern, deren Arbeitslohn die in der Lohnsteuertabelle für sozialausgleichsabgabepflichtige Arbeitnehmer enthaltenen Lohnstnfen übersteigt und in den Fällen, in denen dem Arbeitgeber die be zeichneten Lohnsteuertabellcn nicht zur Verfügung stehen.
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Finanzamt Hirsau Im Juni 1944
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2u den am 4. 1un> 1944 anlsülicb des Ueickssporivett- ksmpies der Hitlerjugend stsiiiindenden
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wird die gesamte kevüikerung Iieralicb eingeladen.
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Man stellt einen knettesg her (stehe ,vie richtige Teig» bereitung"), mit dem man den Loden und den Rand (etwa 3cm hoch) einer Springform belegt, llus Mch. Sah rmd Griest wird ein Grießbrei bereitet, den man 2 Minvten kochen lässt. Nachdem Trkalten rührt matt die übrigen Zutaten darunter (da? Eiaeih »orhei zu steifem Zchnee schlagen). Man füllt den Vekrg auf den Tortenboden und streicht chn vorsichtig MH VackzeK: Ltwa 60 Minuten bei guter
Viere» Leicken düegr küe ckl« OvaittSk meiner kereug n irrer
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