Der Gesellschafter,

Amis- und IrrlcUrgerMatt für den Obertimtsdeznk Nagold.

/V-'. 89. Dienstag den 6. November 1860.

Dill«» BI an erschein, w^chenNich S Wal, ,,»t zwar am Tienstaq »nd ^reiiaa. Ab v» n e,» e n , » - P re i» ! Siaaold jabclich l st, so >,», balblsthrUch Ni kr viertel- !>,hriich St I>. <ö i n r u ckn ug « - Geb >l b r , die krein-aittstc steile aus-wob,Nicker Schrift ade, deren stlann, bei einmaligem Einrucke» L kr,, bei mehrmalistem

Etnricke» Ic l'/r kr. Vasten re 'Vcuragc stur »illlrinmen.

Mmtliehe TLn,zeigen.

K. Obcramt Nagold. Srlmmitmachung, betreffend die Nekrutirung des Jahres 1861. I» sämmtll'chen Gemeinde» ist mit Entwerfnng der Rekrnrirungslilten ani 1. Dezember d. I. der Anfang zn machen und dieß auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Mit Entwertung der Orts-RekrntirungSlisten sind Namens des Gemeinderaths der erste Ortsvorsteher und der Rntbsschreibcr beauftragt; wo diese Stellen in Einer Perlon vereinigt sind, Hot der Ortsvorsteher ein Gemeinderaths-Mirglied als Urkundsperson bcizuziehen. Hinsichtlich der Mikwilknng der Ortsgcisilichen bei Anlegung jener Listen wird auf die Ktz. 10 »nd 11 der Instruktion zur Kriegsdienst-Ordnung >Reg.-Bl. von 1844, S. 17 g) hingewiesen.

In diese Listen sind alle im Jahr 1840 geborenen Sohne von Orts-Einwohnern, obue Rücksicht auf Tüchtigkeit, Beruf und Familien-Verhältnisse, aufznnehmen; Eltern und Bormündern liegt ob, dafür zu sorgen, daß dieselben wirklich ausgenommen werden. Militärpflichtige, welche wegen unterlassener Anzeige übergangen würden, weide», sobald dieß bekannt ist, ohne Rück­sicht ans ihr Aller »nd vorbehaltlich gesetzlicher Strafe im geeignete» Falle, zur nächstfolgenden Aushebung gezogen; auch können sic vor erfüllter Pflicht weder EUanbniß zur bürgerlichen Niederlassung, noch Reisepaß oder Wanderbuch erhalte».

Tie Aufzeichnung der pflichtigen Jünglinge geschieht nach Anleitung der tztz. 1221. der oben angeführten Instruktion; Ansprüche auf Befreiung lArt. 5), Zurückstellung wegen Berufs oder Familien-Verbältnisfen (Art. 29) und auf Verwilligung ein­jähriger Dienstzeit (Art. 32 des Gesetzes vom 22. Mai 1843) sind wo möglich schon bei der Aufzeichnung zu erheben und die Bctheiligteu zu alsbaldiger Beibringung der erforderlichen Urkunden auszufordern. Solche Ansprüche sind sodann in Spalte 7 der Liste nach Anleitung des tz. 24 Punkt 6 der Instruktion cinzutrageu.

Die OrtS-Nekrutirungslisten sind doppelt ansznfertigen, dem Gcmeindcrath zur Prüfung, Berichtigung und Anerkennung vorzulegen und sodann vom Ortsvorsteher und RaihSscbreiber soder der statt diesem zugezogenen Urkundsperson) und hieraus von den übrigen Mitgliedern des Gemeinderaihs zu beurkunden, auch hinsichtlich der Uebereinstimmung mir den Kirchenbüchern und Familien-Registern vom Ortsgeistlichen zu beglaubigen.

In der Mitte des Monats Dezember ist die Liste ans dem Rathhans oder einem andern geeigneten Ort zu Jeder­manns Einsicht 14 Tage lang aufzulegen und außerdem ein besonderes Namens-Vcrzeichniß der Militärpflichtigen mit Angabe der Namen ihrer Väter, an der Ralhhausthüre anzuheften und daß und wo dieß geschehen, in der Gemeinde bekannt zu machen, auch daß dieß Alles geschehe» sei, vom OrlSvorsteher in der Liste besonders zu beurkunden (§. 26 der Instruktion).

Sollten in Folge dieser Veröffentlichung sich Anstände ergeben, so ist die Liste alsbald zu ergänzen oder zu berichtigen, und sodann bas eine Exemplar derselbe» längstens bis zum 2. Januar bei Vermeidung einer Rüge dem Oberamt einzusenden.

Es wird erwartet, daß alle Notizen in diesen Listen genau seien und daß insbesondere auch bei Ausgewanderten die Zeit der Auswanderung oder Abreise genau angegeben werde.

Tie Tabellen zur Orts-RekrutirungSliste werden den OrtSvorstehcrn zukommen.

Nagold, 1. Nov. 1860. K. Oberamt. Böltz.

K. Oberami Nagold. Da cs von Werth ist, ein Exemplar der Flurkarten in jeder Gemeinde als Urdokumente zu haben und unverändert auszubewahreu, wie dich der tz. 1 der Minist.-Verfüguug vom 12. Okt. 1849, Reg.-Bl. Seite 678 beabsichtigt, solche Exemplare aber später, wenn in Folge vielfacher BesitzstandSvcränderungcn die lithographischen Steinplatten durch Ueberkragung dieser Veränderungen erneuert werden, nicht mehr zu haben sind, so wird den Gemeinden zu Folge höherer Anordnung empfohlen, sich ein weiteres, die OrtSmarkung enthaltendes Flurkarten-Exemplar anzuschaffen, wobei bemerkt wird, daß der Aufwand dafür bei dem Preis von 12 kr. per Karte nicht von großem Belang ist. Die als Urdokumente zu behan­delnden Karten dürfen ohne spezielle Genehmigung des K. Steuer-Kollegiums unter keinem Vorwand aus der Ortsregistratur entfernt werden.

Nagold, 3. Nov. 1860. K. Oberamt. Böltz.

Spie l berg,

OberamtS Nagold.

Gefundene Peitfchenstötze.

Es ist ans der Straße bei Pfalzgrafen- «eilcr ein Päckchen Peitschenstöße gefunden worden, welche der Eigenthümer bei Un­terzeichneter Stelle abhole» kann.

Den 3. Nov. 1860.

Schultbeißenamt.

Gall.

N agol d.

Auswanderung.

Die schon seit 7 Jahren in Amerika be­findliche Elisabethe Ziegler, Tochter des weiland Christoph Friede. Ziegler, ge­wesenen Küfers in Schönbronn, will da­bin förmlich auswandern, obne die ver­fassungsmäßige Bürgschaft zu stellen. Et­

waige Ansprüche an dieselbe wären daher binnen 10 Tagen

anzumclden, widrigenfalls der Auswande­rung stattgegeben wird.

Den 1. Nov. 1860.

K. Obkramt.

_ Böltz.

Forstamt Altcnstaig.

Revier Enzklösterle. Holz-Verkauf.

Am Samstag den 10. Novbr., von Morgens 9 Uhr an, im Enzklösterle aus den Staatswaldunge» Dictersbcrg, Wanne, Langenhardt, Süßen­kopf, Hirschkopf, Schöngarn:

68 Stamm Eiche»,

12 Buchen,

2 Birken,

^ 250 eichene Stangen,

^ 156 buckene

, 11i/s Klftr. eichen Brennholz,

! 3^4 buchen

i 274^4 tanuen

> 500^4 Reisprügel und

! 3^4 weißtannene Rinde.

Alten staig, 1. Nov. 1860.

K. Forstamt.

Alber.

2j' Oberjctting en,

Oberamts Herrenberg. Schafweide-Verpachtung.

Am Dienstag den 20. d. Ml-., Nachmittags lUhr, ötsLSLLkkÄ» wird die Schaf­weide, welche im Vorsommer 250 Stück,