Amts- und JutekiAcrrzblM für den Oberamtskezirk Nagold.
Freitag den 14. September 1860»
Diese- Bl.an erfrLeint wöchentlich 2 Mat, und zwar am Tieuslaq und-Freitag. Ab an ne,nei, lS. Lre iS in ötagold jährlich 1 fi. 30 kr.. — halbjährlich 4s kr — vierteljährlich 24 kr. — (Z i n r u cku »q - - Ä eb u h r : die dreispaltige Zeile aus gewöhnlicher Lch.rist eder brreln Raum bei etrimaligem läinrucken 2 kr., bei mehrmaligem
^inr icken je 1'/r kr. — .Hassende B e i l r.a g e und willkommen.
iV,-. 74.
Amtliche MrrzeiKeu.
Verdingung von Dtraßenbau- Ärbeiten.
Die Arbeiten zur Herstellung der ersten 11,700' langen Abrbeilnng der Sttaße vom BaierSöronner Oberthal uns den Ruhe- stein, nnd zwar eins der Sommcrseite Roth- murg, werde» im Wege der Submission verliehen werden.
Es sind veranschlagt:
1) die Erd-, Planiruugs- nnd Felsen- sprenanngSarbeltcn zn 17,017 fl. 55 kr.
2) die Chanssirnugsar- ^
beiten zn .... 4,81^fl. 30 kr.
3) die Steinhauer- und Maurerarbeiten, sowie
Kunstbauten zn . . 5,155 fl. 45 kr.
Zusammen 26,969 fl. 10 kr. Don dem Kostenvoranschlage, den Zeichnungen und AccorbS-Bcdingnngcn kann bei der Straßenban-Jnspection zu Oberndorf, und im Falle der Abwesenheit des Jnspectors, bei dem Oberamt daselbst Einsicht genommen werden.
Diejenigen, welche zn Uebernahme obiger Arbeiten geneigt sind, haben ihre Anerbietungen schriftlich, versiegelt, ans der 'Adresse genau als Anerbieten für den Rnhe- stcin-Straßenbau bezeichnet nnd portofrei, sowie im Falle eines AbstrcicbS in Prozenten ausgedrückr, längstens bis
Samstag den 22. September d. I., Bormiltags 10 Uhr,
bei uns einzureichen, worauf eine Stunde später die urkundliche Eröffnung der Erklärungen, welcher auch die Submittenten snwohnen können, bei uns vorgenommen werden wird.
Die Anbietendcn haben für ihre Erklärungen bis zum Zuschläge, welcher übrigens jn Bälde erfolgen wird, zn hasten.
Es werden nun tüchtige, cautionsfähige Unternehmer cingeladei? sich unter Beilegung ihrer Zeugnisse über Befähigung und Vermögen um obige Arbeiten zu bewerben. Stuttgart, den 3. September 1860.
Ministerium des Innern.
Abteilung für den Straßen- und Wasserbau. Für den Director:
M a t h e s.
2j' Oberamtsgericht Nagold.
Altenstaig Stadt.
Schulden-Liquidation.
In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden-Liquidativn re. Tagfahrt auf die unten bezcichnete Zeit anberaumt, wozu die ^Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen ur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorge-
lade» werden, daß die Nichtliqnidircnden, soweit ihre Forderungen nickt aus den Ge- ricktsakte-n.bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Ansschlußbescheid von der Masse ansgeschl-ofsen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Gmerpslegers der Erklärung der Mehrheit,ihrer Klaffe bcitrete».
Das Ergcbniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Lignidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös ans ihren Unterpfändern nicht hiureickl. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zn Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts- Verkauf vor der Liquidationstagfahrt vor sich geht, von dem Berkaufstage au.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und: seine Zahlniigsfähigkeit nachwcist.
Liqnidirt wird gegen
Daniel Friedrich Lutz, Bürger und Nadler von Altenstaig Stadt, derzeit Ma- schinenfnhrer in der G. Werncr'schen Fabrik zn Ncutlingen,
Montag den 15. October d. I, Morgens 9 Uhr,
auf dem Rathhaus in AlteNstaig Stadt. Nagold, den 10. September 1860.
K. Oberamtsgericht.
Mittna ch t. Nagold.
Unter Hinweisung ans den Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 werden die Gemeinde-Vorsteher veranlaßt, längstens bis 15. Oktober d. I. sämmtliche Ge- bände-Brandverstchernngs-Anschtäge zu prüfen und den Ersund, sowie ob und welche Neubauten einzuschätzen sind, auf den obengenannten Termin hichcr zu berichten, damit die Schatzung durch die Commission rechtzeitig erfolgen kann.
Den 10. September 1860.
K. Obecamt. Bbl,tz.
Nagold.
Auswanderung.
Nachstehetlde Personen wandtrn nach Nord-Amerika ans ohne die verfassungsmäßige Bürgschaft zu stellen, und zwar Anna Maria Roller, ledig von Gaugen- walb,
Johann Jacob Hqrtmann, KanerS Wittwe, deren 3 Kinder und
Jobann Georg Hack, ledig von dort, auch Mickael Rentschlcr, Wittwer und Taglöhner, mit 2 Kindern, von Garrwciler. Ansprüche an genannte Personen sind binnen 10 Tagen
hier anzumelden, wirdrigenfalls der Auswanderung sstattgegeben wird. ,
Den 10.' September 1860. ''
K. Oberamt. Böltz.
Nagold? ^
In der dießseit. Bekanntmachung im Amts-Blatt Nro. 71, Aufforderung zur An- >Meldung von Neckten an einen Answan- jwandcrndcn betreffend, soll der Name des Letzteren nicht David Schöttle, sondern Schaible heißen, was hiedurch berichtigt wird.
Den 10. September 1860.
K. Oberamt.
__ Böltz.
Nagold.
Bei der in dem Hause des Fuhrmanns Christian Buz vorgenommenen Durchsuchung wurden folgende Gegenstände, über deren rechtmäßigen Erwerb sich derselbe nicht anSznweiscn vermag, vorgefunden n. zwar: 1 Peitschenstock, 2 eiserne Faßreife, 1 dto. Radschnh, ein großes Scheurensail, ein Frucklsack mit dem Zeichen 5V L in 8t. eine zweispännige Wage, 1 Schoppenglas ohne Deckel mit I G G bezeichnet.
Ansprüche an die genannten Gegenstände sind alsbald bei Unterzeichneter Stelle geltend zu mache».
Den 12. September 1860.
K. Oberamt.
_ Hölldampf, Akt.-V., A.-B .
Den im Monat Juli d. I. angcfaüeuen
Geschäften wird nachgetragen die Realtheitnng des Jakob Holzäpfel- Wittwe von Schvnbronn.
Wildberg, den 11. September 1860.
K. Amtsnorariat. 2jt Altenstaig Stadt.
Fuhr- L5 Bauern Geschirr ,md Pferd-Verkauf.
Aus der Berlassensckaflsmasse des verstor- benan Joh. Georg Lutz, gewesenen Fuhrmanns dahier, kommt am
Mathäus-Feiertag den 21. d. Mts., Mittags 1 Uhr,
verschiedenes Fuhr- und Bauern- Geschirr, worunter zwei aufge- Inchtele Wägen sind, und
2 gute Zugpferde, gegen Bezahlung zum Verkauf.
Den 12. September 1860.
Waisengericht.