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Amts- und IntelligenMatt für den Gberamtsbezirk Nagold.
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Freitag den 18 November
185».
Di-s-» Bkakt erscdeinl ivochinililt 2 M->z. und zwar am Dienstag und tireilag. Ab a» n cm e n l S - P re iS in iliagokd ibchrlich l st. S0 !r.. — haldffihrkich 4d kr., — vierl,t- kahrlich 24 Ir. — E > n r ü <ku »g « - Ged ü h r ^ die dreispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Stau,» bei eininaligrm Einrutken 2 kr., hei mehrmaligen,
Alnrücken je tsts kr. — Paffende Beiträge sind willkommen. .
Amtliche Anzeigen.
Forst amt Wild borg.
Bekanntmachung in Betreff des
Ginsarniuclns von Nadelholz- saamen.
Diejenigen Personen, welche in Staatswaldunge» des Forsts Wildbcrg Nothtan- neu- und Forchcu-Zapfeu sammeln wollen, haben sich bei ibrcm OrlS-Vorsteher zu melden, welcher ein Verzeichniß hierüber anf- zunchmen und dasselbe an den Revicrför- ster einzusenden hat.
Von dem Revierfvrstcr werden sofort die Erlanbnißscheine ansgestellt werden.
Hiebei wird bemerkt, daß alle männlichen Sammler, welche das 14. Jahr znrück- gelegt, sich mit einem Schein zu versehen haben, daß aber Kinder unter 14 Jahren und Weibsleute von der Verpflichtung einen Schein zu lösen, frei sind.
Für jeden Schein ist an den betreffenden Ortsacciscr 30 kr. zu bezahlen.
Die Einsammlung der Rothtannenzapfe» kann sogleich geschehen, die der Forchenzapfen darf aber nicht vor dem 1. Dczbr. stattfinden und wird jeder, der vor diesem Termin betreten wird, mit einer Strafe von 2 fl. belegt.
Für Beschädigung an den Bäumen werden folgende Strafen festgesetzt;
für die Anwendung von Steigeisen 3 fl. '15 kr.,
' für das Abbrechen von Zweigen und Aeste»
3 fl. 15 kr.,
für das Abbrechcn aanzer Gipfel 6 fl. 30 kr.,
Den Gemeinden und Privaten bleibt es nnbenommen, auf welche Weise sie die Ein- sammlnng der Zapfen in ihren Waldungen gestatten wollen.
Die festgesetzten Termine zum Einsam- meln der Zapfen, sowie die zu Schonung der Waldungen getroffenen Strafbestimmungen sind dagegen auch für die Gemeinde- und Privat-Waldungen gültig.
Wildberg, 12. November 1859.
K. Forstamt.
Niethammer.
Forstamt Wildberg.
Revier Nagold.
Holz-Verkauf.
Am Montag den 21. Novbr., im Staatswald Schloßberg u. Härle, S ch e i d h v l z:
32/4 Klstr. tannene Scheiter,
^7 „ „ Prügel,
1300 tannene Wellen u.
25 Abfaüholzwellen.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr im
Staatswald Härle auf der Mindcrsbacher Straße.
Wildberg, den 15. Novbr. 1859.
K. Forstamt.
Nietha m m e r. Gerichtsnolariatsbczirt Nagold.
Anaefallene Theilnnacn.
Von Nagold:
Jakob Friedrich Harr, Weißgerber,
Jg. Jakob Harr, Küfer's Ehefrau.
Von Beihingen:
Bnrkhardt Brenner.
Von Haiterbach:
Sophie Dorothea Gule knnst, ledig. Jvh. Jakob Sch non, Maurer's Ehefrau.
Vvn Mindersbach:
Joh. Martin Gnie tun st, Mnllerknccht. Von Nohrdorf:
Gottl. Reichert, Kroncnwirth's Wittwe, Adam Reichert, Bauer.
Von U nterthalheim:
Vincenz Gvtz's Wittwe.
Forderungen an obige Personen sind alsbald anzuzeigcn den betreffenden
Thei lungs b e Hörden.
2ji Bildechingen,
Gerichtsbezirks Horb.
Gläubig er-Slufrnf.
Die Erben des im Laufe dieses Sommers gestorbenen Jakob Faiß, Bauers u. Gemeindcpflegers, dahier wünschen einen öffentlichen Gläubiger-Aufruf.
Es werden nun alle diejenigen, insbesondere aber auch Bürgschafts-Gläubiger, welche Ansprüche an den Verstorbenen zu machen haben, hiemit aufgefordcrt, ihre Forderungen
binnen 30 Tagen
bei dem Waisen-Gericht in Bildechingen »Nter Vorlegung der Beweis - Docnmente geltend zu machen, widrigenfalls sie sich die ans der Unterlassung entstehenden Nach- theile selbst zuznschreiben hätten.
Den 16. November 1859.
Waisen-Gericht. vät. Amtsnotar von Eutingen:
H a i l e r.
2js Zavel stein,
Oberamts Calw.
FahruißMuetiori.
Ans der Ber- lasscuschastsmaffe des verstorbenen Lammwirths Schi- lcr von Zavelstein, wird an den unten genannten Tagen
je von Morgens 8 Uhr an, die hienach bezcichnete Fahrniß im öffentlichen Aufstreich gegen baare Bezahlung zum^Berkauf gebracht,
am Montag den 21. November 1859: Gold und Silber/ Bücher, Mannskleider und Bettgewand;
Dienstag de» 22. November 1859: Leinwand und allgemeiner Hausrath;
Mittwoch den 23. November 1859: Küchengeschirr von Messing, Zinn, Kupfer, Eisen, Blech, Holz, Porcellain, Steingut und Glas;
Donnerstag den 24. November 1859: Schreinwerk, Fuhr- und Reitgeschirr, worunter 1 Chaise, Wagen- u. Kastenschlitten, Vieh, Früchte, Heu, Oehmd, Stroh, 20 Klafter Holz und sonstige Vorräthe, sowie Fortsetzung am allgem. Hansrath;
Freitag den 25. November 1859: Faß- u. Band-Geschirr, 12 Eimer 1857r, 18 Eimer 1858r Weine, und 100 Maas Branntwein.
Hiezu werden die Kaufsliebhaber eingeladen.
Tein ach, am 11. November 1859.
K. Amts-Notariat, Aff. Siegle.
Calw.
Akkord.
Die Unterzeichnete Stelle wird am
Donnerstag den 24. Novbr. l. I., Vormittags 11 Uhr,
die Anfertigung von 13 Stück Schubkarren für die Wärter der Nagold-Altenstaig- Pfalzgrafenweilerstraße öffentlich verakkor- diren, wofür der Voranschlag beträgt:
für Wagnerarbeit . . 45 st. 30 kr.
„ Schmiedarbcit . . 52 „ — „ Hiezu werden tüchtige Wagner- u. Schmiedmeister eingeladen, sich um gedachte Zeit im Gasthaus znm Waldhorn in Ebhansen ciiiznfindeii.
Calw, den 14. Novbr. 1859.
Im Auftrag
Königl. Straßenbau-Inspektion:
Straßenmeistcr Bauer.
2j2 Fünfbronu.
Lang- und Klotzholz Verkauf.
Am Samstag den 19. d. M., Mittags 1 Uhr,
kommen ans hiesigem Raihhans ans dem Gemeindewald Hcuwald ca. 100 Stämme Lang- u. Klotzholz von sehr schöner Qualität zum Verkauf.
Schnltheißenamt.
Waidelich.
privat - Anzeige».
2? Nagold.
Rührer Steinkohlen verkaufe ich gegen baar den Ceittner L 1 st. 15 kr., in'ö Buch L 1 fl. 20 kr.
August Reichert.