Amts- NN- Intelligenzblatt für den Oberamtsbezirk Nagold

Freitag den 9. September 18Ä9.

Di-se» Blatt »scheint wöchentlich s >t»I> zwar am Dienstag und Freitag. Ab an n-m - n lS - P re iS in Nagold jährlich 1 fl. go !r., - halbjährlich <5 kr.. viertel.

,«hrlich St lr. SinritckungS-G-bühr- di- dr-israltiq- Feile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Naum bei einmaligem Sinrucke» s kr., bei mehrmaligem

Hinrücken je t'/s kr. Paffende Beitrage sind willkommen.

Stuttgart.

Bekanntmachung des Kriegs- Ministeriums, die Verstellung von ärarifcheu Pferden betreffend.

Das KriegSministerinm beabsichtigt mit höchster Genehmigung eine Anzahl Mili­tärpferde au geeignete Landwirthe zur Be­nützung gegen Fütterung und Pflege zu ver­stellen, und zwar unter felgenden Bedin­gungen :

tz. 1. Die Ueberlassuug der Pferde ge­schieht unentgeltlich auf 68 Monate (Mo­bilmachung ausgenommen.)

K. 2. Diejenigen Pferdehalter, welche Militärpferde übernehmen wollen, haben ein Zcugniß ihrer Ortsbchörden beizllbiin- gen, daß ihr landwirthschastlicber Betrieb die Haltung von Pferden gestatte, und daß sie im Stande seien, die etwaige Ent­schädigung für den Verlust des Pferds (vrgl. tz. 8) zn leisten.

§. 3. Die Pferde werden in die Ober- amlsbczirkc, ans welchen eine genügende Anzahl von Anmeldungen cingegangen ist, gebracht und daselbst vertheilt werden.

tz. 4. Der Uebernehmer verpflichtet sich, die Pferde möglichst in demselben Zustande, wie erste übernommen, znrückzugcbcn, sic daher gut zu füttern, zu pflegen und nur zn, ihren Kräften angemessenen, vorzugs­weise landwirthschaftlichen Arbeiten zn ver­wenden.

tz. 5. Der Gebrauch zn Post- u. Land- kntschendicnst, sowie zn Akkordssuhrwerk bleibt ausgeschlossen.

tz. 6. Stuten dürfen nicht belegt werden.

tz. 7. Die übernommenen Pferde sind sus Verlangen zur Inspektion an einem geeigneten Orte vorznführen.

tz. 8. Für Verlust des Pferdes durch Unglücksfall oder durch Krankheit, ohne Schuld des UebcrnehmcrS, ist derselbe nicht haftbar; dagegen ist der Ankaufs­preis des Pferdes zn ersetzen, wenn das­selbe durch Bosheit, Mißhandlung oder Nachläßigkcit dienftnnbrauchbar geworden oder zu Grunde gegangen ist.

8- 9. In Krankheitsfällen ist sogleich thierärztliche Hülfe zu verlangen, deren Kosten auf die Kriegskasse übernommen werden, wenn durch das thierärztliche Zeug-! niß nachgewiescn wird, daß die Krankheit weder durch unzweckmäßigen Gebrauch, noch durch Versänmniß veranlaßt worden ist.

Z. 10. Die Kriegsverwalkung behält sich das Recht vor, jederzeit die verstellten Pferde, sobald sic derselben bedarf, oder sich überzeugt chat, daß die Bedingungen

von dem Uebernehmer nicht eingehalten werden, znrückzunel'Mcn, wobei der Ueber­nehmer das Pferd an den Ort der Ueber- gabe znrückznbringen hat.

Tie Anmeldungen sind durch die Schult- heißenämter an die Oberämlcr in möglich­ster Bälde einzureichen.

Den 6. Sept. 1859.

Kriegsministerium.

N a g o l d.

Tie OrtSvorstcher werden anfgefordert, vorstehende Bekanntmachung zur Kenntniß aller derjenigen Gemeinde-Angehörigen zu bringen, von denen eine Betheiligung sich erwarten läßt, und diejenigen, welche un­ter obigen Bedingungen Pferde zu über­nehmen wünschen, sind anfzufordern, sich ungesäumt bei Obcraml zn melden und die in K. 2 vorgeschriebencn Zeugnisse vor- zulcgen.

Den 8. Sept. 1859.

K. Obcramt.

Böltz.

Nagold.

Bei den kürzlich vvrgcnommcneu Ver­markungs-Visitationen hat sich die Vermar­kung des Grnnd-EigenthumS im Bezirk mehrfach als mangelhaft ergeben. Die Gemeindebehörden werden daher angewie­sen, auf eine vollständige und genaue Ver­markung bei Gelegenheit der vorkommen­den Felduntergänge hinzuwirken.

Die Untergänger sind hinsichtlich des Steinsatzes zu belehren, daß Steine nur da gesetzt werden dürfen, wo sich noch Zeugen finden; im andern Fall sind die fehlenden Stellen zu notircn, und wenn eine merkliche Zahl solcher vorhanden ist, so ist der Oberamtsgeometer oder ein an­derer tüchtiger, zuverlässiger, geprüfter Geo­meter zn berufen, um die Punkte, an wel­chen die Steine gesetzt werden sollen, mit­telst der Handrissc rc. zu bestimmen.

Den 2. Sept. 1859.

K. Obcramt.

_ Böltz.

Nagold.

Die theol. Disputation wird am Mon­tag den 19. d. M., Morgens 9 Uhr, ge­halten werden, was den Königl. Pfarr­ämtern zur Kenntniß gebracht wird.

Den 6. Sept. 1859.

K. ev. Dekanalamt. _ Freihofcr.

Gläubiger Wrrfruf.

Ansprüche an folgende, kürzlich gestorbene Personen sind in Bälde hier anzumclden:

von Altenstaig Stadt: Gottfried Henßler, Schuhmachers Ehe­frau;

Ebhausen:

Erhardt Braun, Bäcker;

E genhansen:

Johann Georg Bolz Ehefrau,

Johann Georg Walz, Maurer;

E »zthal:

Johann Michael Bäzner's Ehefrau; Garrwciler:

Michael Lamparth's Wittwe;

Nothfelden:

Wilhelm Feil, ledig.

Gottfried Wolf, Strickers Wittwe;

Simmcrsseld:

Michael Kern, Waldmeisters Ehefrau. Altenstaig, 7. Septbr. 1859.

K. Amtsnotariat.

Forstamt Altenstaig.

Revier Hofstett. Hvlzvcrkanf.

Am Freitag den 16. Septbr., von Morgens 10 Uhr an, im Enzklösterle aus den Staatswaldungen Svmmerbcrg, Kohlberg, Schindelhardt, Burgherdt, Schöllkopf rc.:

649 Stamm Eichen und 1675 Stamm tannen Lang- und Klotz­holz.

Altenstaig, 5. Sept. 1859.

K. Forstamt.

_ Alber.

Forstamt Altenstaig.

Revier Enzklösterle.

Holz-Verkauf.

Am Samstag den 17. Septbr., von Morgens 9 Uhr an, im Enzklösterle ans den Staatswaldunge» Wanne, Abth. 4, 8 und 15, Dietersberg, Abth. 8:

59 Stamm Elchen,

2 Stamm Buchen,

15 Stamm Birken,

1002 Stück eichene Stangen,

71 Stück birkene Stangen,

154 Klafter Ansschußholz,

337 Klafter Reisprügel und 10 Klafter weißtannene Rinde. Altenstaig, 5. Sept. 1859.

K. Forstamt.

___ Alber.

2ji Altenstaig.

Hirgenschafts-Verkauf,

bczw. Verpachtung.

I. David Buhler, Schmid hier, will seine hiernach näher beschriebene Liegen­schaft sammt einem vollständigen Schmid« Handwerkszeug aus freier Hand am Samstag den 17. Septbr. d. I., Nachmittags 3 Uhr,

auf dem Rathhause hier in erstmalige und unter Umständen letztmalige Versteigerung