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Amts'- und InteUigenzblatt für den Oberamlsbeziik Nagold.

49 .

Dienstag den 21. Juni

1859 .

Di-s-i Blatt crschrüit wücheutli'ch 2 Mal. und zwar am Dicnstag »nd Sreuä'q. «b ° n - m e n l S - P r- iS in Siagold jährlich 1 h. Ä> kr.. halbjährlich äs kr., «icrt-l- lährlich Lt kr. E > » r u cku »g « - G «b ü h r - dir drrispaltiqr Zeile aus gcwübnlicher Schrift oder deren «aum bei -inmaliaeni Einrucken 2 kr., bei mehrmaligem Einruckeu je iflr kr. Passende Beitrage sind willkommen und werden auf Berlaugeu bonorirt.

MmtLLche Muzeigen.

Altenstaig und Reuth in.

Einladung

;ur dethriligung in dem neuen 4sss vom

Hundert verzinslichen Slaais-Änlehen.

Nach der Bekanntmachung im Staais- ssnzeiger vom 15. Juni 1859, Nr. 141, wird zur Bestreitung von Ausgaben für Kriegszwecke ein jährlich vier und ein halb vom Hundert verzinsliches Anlehen zum vollen Cnrs im Wege der Unterzeichnung unter nachstehenden Bedingungen ausge­nommen :

1) Für die anfgenommcncn Kapitalien werden Schuldverschreibungen zu 100, 300, 500 und 1000 fl. süddeutscher Währung aus Inhaber ausgestellt und mit dreißig halbjährigen ZinSconpvns und mit Talons versehen, gegen welch letztere nach Ablauf der ersten 15 Jahre weitere Coupons bei der Staatsschuldenzablnngskasse in Stutt­gart ausgegeben werde».

2) Die Verzinsung mit jährlich 4 ',2 Pro­zent beginnt mit dem 1. Juli 1859 und geschieht halbjährlich aus den 1. Januar und 1. Juli; dir Betrag der ZinScouponS kann sowohl bei der Staatsschuldenzahlungs- kasse und sämmllichen Kamcralämtern und Oberamtspflegen des Königreichs, als auch bei einem auf den Schuldverschreibungen benannten Baiikhausp zv Aranksnrt a. M erhoben "werden.

3) Den Besitzern von Schuldscheinen ist das Recht cingeräumt, dieselben bei der Staatsschuldenzahlungskasse auf ihren Na­men einschreiben zu lassen.

4) Das Anleben ist von Seiten des Gläubigers unaufküudbar,. Tie ordentliche Tilgung desselben erfolgt innerhalb 50 Jah­ren vom 1. Juli 1860 au durch jährliche Verloosnngen. Außerordentliche Tilgungen werden Vorbehalten, vor dem I.Juli 1864 findet aber eine solche nicht statt.

5) Die bei jeder Vcrloosnng gezogenen Kapitalien werden jedesmal öffentlich be­kannt gemacht und drei Monate nach die­ser Bekanntmachung bei der Staatsschul­denzahlungskaffe zurückbezahlt werden.

6) Mit der Annahme von Unterzeich­nungen auf dieses Anlehey und mit der Vermittlung der Einzahlungen ans dasselbe sind beauftragt: die K. Staatshauptkasse in Stuttgart, sämmtliche Staats-Kameral- ämter, die K. Hosbank, das Bankhaus Dortcnbach L Lamp., Stahl k Federer U. Gebrüder Hemdlkt daselbst. Die Unter­zeichnung wird bei allen diesen Aemtcrn und Bankhäuser» eröffnet:

am 15. Juni d. ^.,

Vormittags 9 Uhr,

I.,

und geschlossen:

am 25. Juni d Abends 5 Uhr.

7) Bei der Unterzeichnung sind je für 100 fl. des gezeichneten Anlehensbctrags 10 fl. gegen von jenen Kassen und Bank­häusern auszustellendc Jnterimsschcine baar zu erlegen.

8) Die Bcthriligung kann in beliebigen Beträge», welche durch die Zahl 100 theil- dar sind, erfolgen und darf die einzelne Zeichnung nicht weniger als 100 fl. be­tragen.

9) Ueberstcigen sämmtliche Zeichnungen die Summe von 5,700,000 fl., so werben alle mehr als 300 fl. betragenden Zeich­nungen verhältnißmäßig auf eine durch 100 theilvarc Summe herabgesetzt, und den Berhciligten hievon Kcnntniß gegeben.

10> Die weiteren Einzahlungen auf die gezeichneten und nach Ziff. 9 festgestellten Beträge sind an diejenigen Kassen oder Bankhäuser zu leisten, bei welchen tue Un­terzeichnung erfolgt ist und zwar in der Zell vom 1.8. August 40 fl., vom 1.8. Oktober 50 fl., je für 100 fl.

11) Werben die in Ziffer 10 bestimm­ten Zahlungen nicht inner der für diesel­ben vorgeschriebencn Fristen vollständig ge­leistet, so verfallen die bei der Unterzeich­nung Unbezahlten Beträge zu Gunsten der Staatskasse und werden die darüber aus­gestellten Jnterimsschcine nngiltig.

12) Bei der Einzahlung der Rate auf den 1.8. August kann auch der aus den 1..8. Oktober fällige Betrag vorausbc- zahlt werden, eine besondere Zinsenvergü- tung für eine solche Vorauszahlung findet aber nicht statt.

13) Nach vollständiger Einzahlung des Kapitalbetrags werden den Darleihern von denjenigen Stellen, bei welchen sie gezeich­net haben, gegen Zurückgabe der Jnierimö- scheiue die förmlichen Schuldverschreibun­gen (oben Ziff. 1) mit den Zinscoupvns ausgefolgt, deren erster (halbjähriger) auf den 1. Januar 1860 fällig ist.

14) Für diejenigen Darleiher, welche wünschen, daß ihre Schuldverschreibungen aus ihren Namen eingeschrieben werden, und diesen ihren Wunsch bei der Einzah­lung der letzten Rate der Stelle, bei wel­cher sie zeichneten, mittheilen, wird diese die Jnscription bei der Staatsschuldenzah- lungökassc in der gewünschten Weise ver­mitteln.

15) Von Jedem, welcher sich auf eine Zeichnung cinläßt, wird angenommen, daß er sich mit den aufgestellten Bedingungen gehörig bekannt gemacht hat und sich den­selben völlig unterwirft, so daß also diese

Bedingungen die Stelle eines ^förmlichen Darlehens-Contrakts zwischen dcuJyterese scnten vertreten.

Dieb wirb mit der Bestimmung bekannt gemacht, daß die Darleihe^entweder selbst mit dem baar einznzahlenden Betrag ver­sehen vor ihren Kamerasämtern zu erschei­nen oder ihr Dariehensanerbieten schriftlich einzureichen haben, womit aber zugleich dje Anzahlung von 10 pCk. gegen gedruckte Jnterimsscheiue zu vertsipden ist.

Die Kameralämtcr Altenstag sind Reukhin.

Stumpfs. Teichmann-

Forstamt Wildbxrg.

Revier Hirschau.

Säghr-lz-Akrtauf.

Aus dem Schlag Vorderer OtteubxyA.» nerberg, Abth. 3, werden am Mittwoch denn 22. Juni 1 65 forchene Sägklötze einzeln verkauft.

Ter Verkauf findet im Walde bei jedem Stamme statt.

Zusammenkunft Morgens 8 Uhr ober­halb der Hengstetter Staige.

Wildberg, den 16. Juni 1859.

K. Forstamt. Niethammer.

2j2 Wildbcrg,

Oberamtogerichts Nagold.

Verkauf einer 2Virthschuft mit dinglicher Bierbrauerei-Gerech­tigkeit und vvllstau-iger Bier­brauerei-Einrichtung

Die Erben der Jak. Fr. Schweikhardt, v^Sonnenwirths Wtwe. 'von hier,'verkaufen am Freilag den 24. Juni d. I., Vormittags 10 Nhr,

auf hies. Rathhause im öffentlichen Aufstreich: Ein Wirtschaftsgebäude an der Calwer Straße,

eine nenerdaute Scheuer mit Stallungen, n. ein Bräuhaus mit steinernem Stock da« selbst;

mit einem Brandverstcherungs« Anschlag von 2900 fl., sowie .......

2/s Morgen 41,6 Rthn. Garten beim Haus.

Der gemcinderäthljche Anschlag dieses Anwesens beträgt 2500 fl.

Mit diesem Anwesen wird zugleich der sämmtliche Vorrath an Fässern, bestehend in ca. 26 Eimern Weinfässer, ca. 41) Eimern Bierfässer und 25 Schenkfäßcheu; sowie die vollständige Bierbrauerei-Einrich­tung zum Verkauf gebracht.

Die Kuufsüebhaber werden hiezu mit