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Goldgewichte »ach Maaßgabe der Verord-' Liqnidirt wird gegen
nung vom 29. November 1843 (Reg.-Conrad Asprion, Maurer in Ober-
Blatt Seite 799) fcrnerbin zugewiesen bleibt. thalheim,
§. 22. ! Montag den 21. März 1859,
Die Obcrämter haben für Bekanntma- Morgens 8 llhr,
chung dieser Verordnung in den Lokal- auf dem Rathhanse in Oberthalheini.
blättern zu sorgen und den Pfechtämtern besondere Exemplare znstcllen zu lassen; auch sind die Bestimmungen der tztz. 16 und 17 zwischen dem 20. December 1859 und 1. Januar 1860 noch besonders zur Kenntniß der Gewerbetreibende» durch OrtSbehörden zn bringen.
Unser Minister des Innern ist der Vollziehung dieser Verordnung auftragt.
Gegeben, Nizza, den 28. Jan. 1859.
Wilhel m.
Ter Minister des Innern:
Linden.
Ans Befehl des Königs, der Chef des Gehcimen-Cabincts:
M au elcr.
Nagold, den 19. Februar 1859.
K. Oberamtsgericht. Mitt n a ch t.
Vorstehendes Gesetz und Verordnung, wird mit dem Bemerken hiedurch bekannt gemacht, daß die von der Centralstelle fnr^ Gewerbe und Handel mitgetheilten Norst mal-Gewichte bei dem Pfechter, Genicind rath Günther dahier, eingesehen können.
Nagold, den 31. Jan. 1859.
K. Oberamt B ö l tz.
K. OberamlSgcrichl Nagold.
Die VormnndschaftS-Behördcn werden dar- auf anfnierksam gemacht, daß nur solche Personen als Pfleger bestellt werden dür- mit sen, deren Vortheil mit dem deS Pfleglings s»s be- nickt im Widerspruch steht. Heiralhct also z. B. eine Wiirwe wieder, so kann nichts wie das schon geschah, der zweite Mann znm Pfleger seiner Stiefkinder bestellt werden. Ueberhaupt sollte, wo nicht Ausnahmen durch besondere Gründe gerechtfertigt sind, wenn von zwei Ehegatten eines stirbt, der Pfleger seiner Kinder aus seinen, nicht ans des Ueberlebenden Verwandten gewählt werden.
Ten 5. März 1859.
K. Oberamtsgericht.
Milt n acht.
!vom Revier Stamm heim, aus dem Staatswald Gaisjburg:
101 Sägklötze mit 3090 C.', liegend. Am Dienstag den 15. März, auf dem Nathhaus in Calw,
vom Revier Naislach, aus dem Staatswald Hirschteich: 500 Stämme mit 19,000 C.',«Kauf dem Stock:
aus dem Staatswald Bruckmiß und Schwär z,m i ß:
173 Stämme mit 5398 C.', liegend- vom Revier Hirschau, '
dem Staatswald Ottcnbronner Berg:
301 Stämme mit 10,097 C.', liegend. Wildberg, den 4. März 1859.
K. Forstamt.
Nietha m m e r.
Verkauf von rothtannenen Stangen.
Am Freitag den 11. März ans den Waldungen der Gemeinde Ober- Hang stett:
4000 Stück Floßwieben,
335 Stangen, 21-25Fnß lang, und 630 Stück, von 26—40'Länge n. mehr. Zusammenkunft Morgens 10 Uhr in
2 ?
Oberamtsgericht Nagold.
Obcrthalhei m.
Schulden-Liquidation.
In der nachgcnaunten Gantsache ist zur Schulden-Liquidation:c. Tagfahrt auf die unten bezeichncte Zeit anbcraumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Aussigen zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidircndcn, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Ausschlußbescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung deS Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe bci- treten.
Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Förderungen durch Unterpfand versichert sind , und zu deren voller Befriedigung der Erlös ans ihren Unterpfändern Nicht hiurcicht. Den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der LiegenschaftS Verkauf vor der Liquidationstagfahrt vor sich geht, von dein Verkaufstage an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Alhlungsfähigkelt 'nachweist.
N agold.
"i r-n^ber Ivücl^mM-riiübcn'Lv^^fs""'^ Olwrbau^ett"'voi, wo ans zu Vornahme ""d'" keinem ihrer Agenten d/r Bezug einer'Ge- ^ Verkaufs in den Wald abgegange» wird ;
bühr, sei es für einen Postschcin oder ^ -
unter einem andern Titel von den einzelnen „ , den 12. Marz
Eixl.ia.,' u..d daher auch kein ""ö den Waldnngen^der Gemeinde ^chvn-
1575 Stück, 11—25' lang und
aufmerksam zu machen die Unterzeichnete» ^9 ^tück, von 26—40' Länge sich veranlaßt finden.
Den 5. März 1859.
Ä Ob---«, n«b Ob-r-m,«g--!ch,. ^ I6-2S' »d
Nagold. si Zusammenkilnst an diesem Tage Morgens
Answtnidernng. 9 Uhr in Schönbronn, woraus die Ver-
Einlagen gestattet, und daher auch kein Pfleger zu Bezahlung einer solchen Gebühr aus dem Pflegvermögcn legitimirl, worauf
und
darüber;
aus den Waldungen der Stadtgemeinde N e n b u l a ch:
K. Reviersörsterei. iwinner.
Karl Wilhelm Gras von hier, welcher stcigm-,mg in den Gemcindewaldnngen von sich schon in Amerika befindet, will sörm- Sckönbronn beginnt und hernach 'in den lich dahin auswandern, vermag aber die Waldungen von Neubulach fortgesetzt wird, vvrgeschriebene Bürgschaft nicht zn leisten, Schönbronn, den 4. März 1859. weßhalb etwaige Gläubiger ausgefordert werden, ihre Ansprüche !
binnen 30 Tagen —
bei dem hiesigen Gemcinderath geltend zu 2j* machen, widrigenfalls sie sich die aus der Unterlassung entstehenden Nachthcile selbst zuzuschreiben hätten.
Den 5. Marz 1859.
K. Oberamt Böltz.
Forstamt Wildbcrg.
Stammholz Verkauf.
Am Montag den 14. März, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhaus in Schönbronn, vom Revier Schönbroun, aus dem Staatswald Buhler:
910 Nadclholzstämmc mit 51,800 C.', auf dem Stock;
vom Revier Nagold, aus dem Staatswald Forst:
548 Stämme mit.15,000 C.', auf dem Stock, ,
211 Stämme mit 5,511 C?, liegbnd;
(Hiezn eine Beilage.)
Altenstaig Dorf.
Oberamts Nagold.
Langholz-Verkauf.
Am Samstag den 12. d. M., Nachmittags 1 Uhr,
werden auf dem Rathhanse aus dem Ge- mcindcwald Eckhau
175 Stück Langholz,
und wenn sich Liebhaber zeigen, auch das im Enzwald Heuer zu hauende Lang- und Klotzholz, circa 250 bis 300 Stuck, mit verkauft.
Den 4. März 1859.
Schultheißenamt.
Mast.
Simmersfeld.
Geld anSznleihen.
Bei dem hiesigen Schulfond liegen
120 fl.
zu 4^ pCt. zum Ausleihen parat.
SchnlfondS-Rechner Wurster.