Der Gesellschafter,
Amts- und Intelligenzblatt für den Obern,nlsbezirk Nagold.
8§. Dienstag den 12. Oktober 1858 .
Diese» Blai! «lscdeiiil >vö»«nill!l> L Mal. unö zwar am Ticiiffag und ffrellag. SI b sn n cm c n l s - P re iS in Ragst» jährlich 1 fi. 3« Ir.. — halbjährlich kr.. — vicricl. jährlich SS lr. — E i II rü cku ng « - K eb ü h r l die drcisraltiqe Zeile au« gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Sinrucken r kr., bei mehrmaligem EinrüÄeu je k'/r kr. — Paffende Beitrage sind willkommen und werden auf Verlangen bonorirt.
Amtliche Anzeigen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Der Art. 35, beziehungsweise die Art. 38 und 41 des Gesetzes über das Nota- riatswcsen vom 14. Juni 1843 enthalten die Vorschrift, daß, wenn die Beteiligten nninittelbar nach derPr n fang ihrer privatim errichteten Beibringcns-Jnvcntare, Ehcvcrträge, Eventual- und Real-Thilnn- gen wünschen, daß die Geschäfte mit ihrem und dem Amts-Sigille der Theilungs- Behördc v e rs ch l oss en in de r Re g istra- tur ansbewahrt werden, dieses zu gestatten sei.
Da Zweifel darüber entstanden sind, in welcher Weise die Vollziehung dieser gesetzlichen Bestimmung mit der Instruction vom 26. Juni 1826, nach deren K. 11 dem Oberamtsrichter obliegt, die Originalacten über die erledigten Inventuren und Theilnngen durchzugchen und die etwaigen Ausstellungen, zu welchen diese Prüfung Anlaß geben möchte, den Notaren zur geeigneten Beachtung zugehcn zulassen, so wie mit der Verfügung der Ministerien der Justiz und der Finanzen vom 4. Aug. 1843, in deren tz. 5 dem Oberamtsrichter die Vergleichung der Nvtariats-Sportclansätzc mit den Original alten zur Pflicht gemacht ist, in Einklang zu dringen sei, so wird in einem Justizministerialerlasse vom 12. Juli d. I., um einerseits den Zweck des Gesetzes, den Inhalt der fraglichen privatim errichteten Notariats-Geschäfte möglichst geheim zu halten, zu erreichen, andererseits die in den erwähnten Ministerial-Ver- fügnngen vorgeschrlcbenen Controle-Maß- regeln zu ermöglichen, Nachstehendes angc- ordnet:
Wenn die Bethciligtcn unmittelbar nach der Prüfung ihrer privatim errichteten Bei- dringens-Jnventarc, Ehcvcrträge, Eventual- und Real-Theilungen der Theilnngs-Behörde den Wunsch vortragen, daß die betreffenden Geschäfte mit ihrem und dem Amts- Sigille der Thilungsbehörde verschlossen in der Registratur anfbewahrt werden möchten, so hat der Notar sogleich nach erfolgter Solennisation des Geschäfts dieses mit dem Amts-Sigill verschlossen dem Oberamtsrichter zu übersenden, welcher sofort das Geschäft zu prüfen und den Sportelansatz Behufs der einstigen Vergleichung mit der Sportclrechnnng vorzumcrken, sodann aber das Geschäft unverweilt versiegelt an den Notar zurückzugeben hat. Sogleich nach dem Zurückcmpfang des Geschäfts, beziehungsweise nach Erledigung der oberamtsgcrichtlichen Ausstellungen, hat
der Notar die Betheiligten Behufs der gemeinschaftlichen Versiegelung des Geschäfts vorzurufen und letzteres mit dem Siegel der Betheiligten und der TheilungS-Behörde zu verschließen.
Nagold, den 8. Olt. 1858.
K. Oberamtsgericht.
M i t t n a ch t.
Nagold.
Johannes Braun, ledig von Spielberg, welcher sich seit einigen Jahren in Amerika befindet, will nun dahin förmlich auswandern, weshalb dieses Vorhaben mit dem Anfügen zur öffentlichen Kcnntniß gebracht wird, daß ewaige Ansprüche an denselben
binnen 30 Tagen
bei dem Gemcinderath Spielberg anznmcl- dcn sind, widrigenfalls sich die Gläubiger die aus der Unterlassung entstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben haben.
Den 9. Okt. 1858.
Königl. Oberamt.
Wiebbekink.
Nagold.
Bernhardt Friedrich Weik, ledig von Wildberg, welcher sich seit 4 Jahren in Amerika befindet, will dahin förmlich aus- waudcrn. Dieß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kennlniß gebracht, daß etwaige Gläubiger ihre Ansprüche
binnen 30 Tagen
bei dem Gemeinderath Wildberg anzumelden haben.
Falls sie diese Frist versäumen, so haben sie sich die daraus entstehenden Nachtheilc selbst zuzuschreiben.
Den 9. Oktober 1858.
Königl. Oberamt.
Wiebbekink.
Forstamt Altenstaig.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. Septbr. d. I., Amtsblatt Nro. 73, wird nachträglich bestimmt, daß mit dem Einsammcln des Rothtannensa- mens erst am 25. Oktober begonnen werden darf.
Altenstaig, den 7. Okt. 1858.
K. Forstamt.
Alber.
2f? Nagold.
Bekanntmachung.
Bei den künftige,', Viehmäck- ten ist zu Markte gebrachtes Vieh AAAgNauf dem Stadtacker nach den verschiedenen Gattungen abgesondert aufzustellen und dasselbe auf die bereits bezcich- neten Plätze nach den Anweisungen der hiezu
bestimmten Personen zu bringen; man versieht sich daher zu den die Viehmärkte besuchenden Verkäufern und Käufern, daß sie den Anordnungen willig Nachkommen und unterziehen.
Den 6. Okt. 1858.
Stadtschultheißenamt.
_ Engel._
Altenstaig Stadt.
Auswanderung.
Die ledige Dorothea Wurster beabsichtigt mit ihren 3 Kindern nach Amerika aus« znwandern. Da dieselbe die verfassungsmäßige Bürgschaft nicht leisten kann, so ergeht an etwaige Gläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche an die tc. Wurster binnen 10 Tagen
hier geltend zu macken. Bemerkt wird üb« rigens, daß die Gläubiger, da die rc. Wurster auf Gemeindekosten auswandcrt, nicht aus Befriedigung hoffen dürfen.
Den 11. Oktober 1858.
_ Gemeinderath.
2? Herrcnberg.
Teichel-Akkord.
Die Lieferung von 150 Stück forchenen Brunnenteicbeln wird im öffentlichen Abstrich vcrakkordirt, wozu die Liebhaber auf Samstag den 16. d. M., Vormittags 11 Uhr, auf das Nathhaus eingeladen werden.
Stadtpflege.
Kienzle.
2s* Oberthalheim,
Oberamts Nagold.
Schafweide-Berleihnng.
Die hiesige Som- mcrschafwcide, auf welcher 150 Stück ernährt werden können, wird am
Donnerstag den 28. Okt. d. I., Vormittags 10 Uhr,
!auf hiesigem Rathhause im Wege des öffent« lichcn Aufstrichs auf 3 Jahrr verpachtet, wozu die Liebhaber eingeladen werden.
Den 8. Okt. 1858.
Schultheißenamt.
K l in k.
Simmersfcld,
Oberamts Nagold.
Geld-Antrag.
Bei der hiesigen Stiftungspflege liegen
80 « fl.
gegen gesetzliche Sicherheit in einem oder auch in kleineren Posten zum Ausleihen parat.
Stiftspflege.
Wurster.