Der Gesellschafter,

Amts- und LittclligenzblM für >e» Wberamlsbyirk Viagold.

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Freitag den 8. Oktober

1858 .

Dieses Blott erscheint wöchentlich r Mal, und zwar am Dienstag lind Srei'iag. Ab °n n em - n t«. P re I« in Nagold jährlich 1 fl. so lr halbjährlich 4!> kr., »iertel. jährlich 24 Ir. Ei n cku ng «. G eb ü h r: die dreisraltig« Zeile aus gtwöbnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem EinrüSen L kr., bei mehrmaligem Einrilckt» je l'/r !r. Paffende Beitrag- sind willkommen und werden auf Verlangen bonorirl.

Amtliche Anzeige».

K. Ob er amt Nagold.

Nach einem Erlaß der Königl. Kreisre- gierung vom 1. dieses Monats ist dem Ge­suche des Maurermeisters Gottfried Bi­schofs in Wildberg, dem ihm von seiner Ehefrau Johanna Barbara, geb. Bauer, in die Ehe beigebrachten, von derselben am 12. April 1625 außerehelich geborenen Sohne, Johann Jacob Bauer, den Na­men Bischofs beilegen zu dürfen, unbescha­det der Rechte Dritter, entsprochen worden, was hiemit zur öffentlichen Kenntnis ge­bracht wird.

Nagold, den 4. Okt. 1858.

Königl. Oberamt.

Wiebbekink.

Forstamt Wildberg.

Revier Schönbronn. Holz-Vcrkauf.

Am Mittwoch und Donnerstag, den 13. und 14. Oktober,

Scheidholz:

^n verschiedenen Walddistrikten: 1 Klftr. eichene Scheiter und Prügel, 343/4 tanncne Scheiter,

^tl '/s ,, ,, Prügel,

'/- Rinde,

1450 Stück Wellen und

50 tan»., ungebundenes Reissach.

Zusammenkunft Morgens 8 Uhr am er­sten Tag bei der Pflanzschule im großen Buhler.

Wildberg, den 5. Okt. 1858.

K. Forstamt.

Niethammer.

Forst amt Wildberg.

Bekanntmachung in Betreff des Einfammelns von dtadelholz- Samen.

Diejenigen Personen, welche in Staats- waldungcn des Forsts Wildberg Rothtan- neu- und Forchenzapfen sammeln wollen, haben sich bei ihrem Ortsvvrsteher zu mel­den, welcher ein Verzeichnis hierüber anf- zunehme» und dasselbe an den Ncvicrför- ster einzusenden hat.

Von dein Revierförster werden sofort die Erlaubnißscheiue ausgestellt werden.

Hiebei wird bemerkt, daß alle männlichen Sammler, welche das 14. Jahr zurückge­legt, sich mit einem Schein zu versehen haben, daß aber Kinder unter 14 Jahre» und Wcibsleute von der Verpflichtung, einen Schein zu lösen, frei sind.

Für jeden Schein ist au den betreffenden Ortsacciser 1 fl. zu bezahlen.

Die Einsammlung der Nothtanneuzapfen

darf nicht vor dem 25. Oktober, der For- cheiizapfen nicht vor dem 1- Dezember statt­finden, und wird jeder, der vor diesem Termin betreten wird, mit einer Strafe von 2 fl. belegt.

Für Beschädigungen an den Bäumen werben folgende Strafen festgesetzt: für das Abbrcchen von Zwei­gen und Acsten . . . 3 fl. 15 kr. für das Abbrechen ganzer Gipfel 6 30 Den Gemeinden und Privaten bleibt es unbenommen, auf welche Weise sie die Eiusammlung der Zapfen m ihren Wal­dungen gestatten wollen.

Die festgesetzten Termine zum Einsam­meln der Zapfen, sowie die zur Schonung der Waldungen getroffenen Strafbestim­mungen find dagegen auch für die Gemeinde- und Privatwaldungen gültig.

Wildberg, den 6. Okt. 1858.

K. Forstamt.

Nietham m c r.

2ji Nagold.

Bekanntmachung.

Bei den künftigen Viehmärk- tcn ist zu Markte gebrachtes Vieh auf dem Stadtacker nach den verschiedenen Gattungen abgesondert aufzu­stellen und dasselbe auf die bereits bezeich- neten Plätze nach den Anweisungen der hiezu bestimmten Personen zu bringen; man ver­sieht sich daher zu den die Viehmärkte be­suchenden Verkäufern und Käufern, daß sie den Anordnungen willig Nachkommen und unterziehen.

Den 6. Okt. 1858.

Stadtschulthcißenamt. Engel.

2j3 Altenstaig Stadt.

Liegenschaft«!- nnd Leder- Vcrkanf.

«Sk. Samuel Wurster, Wcißgerbcrs MAWittwe hier, briugt aus dem Rath- WZ Haus hier am

Montag den 11. Oktober d. I., Vormittags 9 Uhr,

die hiernach näher beschriebene Liegcnschaf! in erst- und unter Umständen letztmalige Versteigerung.

Die Liegenschaft besteht in G ebänden:

einem zweistockigten Wohnhaus mit einer Weißgerberwerkstatt nebst Hofraithe unten in der Stadt, einem ziemlich neuen Hcuhaus mit Keller im Weiher,

einer Scheuer mit Stallung beim Haus, einem Holzschopf auf Freiposten hinter dem Wohnhaus;

Garten:

2'/r Nth. bei der Spritzenhütte und dem Haus;

Mähfeld:

1 /- Vtl. 15> Rth. Halden und

1 Vtl. 7 Rrh. Wiese im Weiher beim HauS.

Am gleichen Tage,

Nachmittags 3 Uhr,

verkauft sodann dieselbe im Hause selbst ihren Vorrath an Leder, bestehend in 73 Stück ganz fertigen Damhirschhänten, 19 dto. Elennshäutcn und einer Parthie Felle; ferner 25 Stück lcderfarbenen Damhirsch­häuten, gegen baare Bezahlung.

KanfSlustige werden mit dem Anfügen zudem Liegenschafts-Verkaufeingelaben, daß die Gebäude in gutem baulichen Zustande erhalten, an der Hauptstraße und in der Nähe des NagoldfluffeS gelegen sind, und sich daher zum Betrieb eines Gewerbes vorzüglich eignen. Auswärtige, welche sich beim Liegenschafts-Verkäufe betheiligen wol­len, haben obrigkeitlich beglaubigte Ver­mögens-Zeugnisse vorzulegen.

Den 29. September 1858.

Stadtschulthcißenamt.

Haiterbach.

Verpachtung der Jagd von Alt-Nnifra.

Am Mittwoch den 13. d. M.,

Vormittags 9 Uhr,

MW^Wxwird die Jagd der Gemeinde- parcelle Altnuifra auf 3 Jahre verpachtet. Liebhaber hiezu wollen sich um genannte Zeit auf dem Nathhaus hier einfinden.

Stadtschulthrißenamt.

Nagold. "

Da die Krämermärkte immer mehr. an Ausdehnung gewinnen, zu Aufstellung der Krämerständc aber wenig Raum auf dem Marktplatz ist, so hat der Gemcinderath augcordnet, zu diesem Behufe den Platz vom unteren Hirschcck an gegen Bezahlung eines jährlichen Pachtgeldes zu vergeben, den Markt besuchenden Gerbern aber als Markt­platz die Hintere Gasse nach den Schuh­machern anznwcisen; ebenso wurde bestimmt, daß die Marktstände derjenigen Personen, welche sie von früher her inne hatten, solche aber für sich selbst nicht mehr be­nützen können, verpachtet werden, auch ist der Marktmeistcr beauftragt worden,, alle Plätze vor den Häusern auf dem Markt­platz, soweit sie nicht zum Hauscingang nöthig sind, ohne Ausnahme, zu Gunsten der Stadtkasse zu verpachten.

Den 4. Okt. 1858.

Gemeinderath.