Der Gesellschafter,
Amts- und LittclligenzblM für >e» Wberamlsbyirk Viagold.
81 .
Freitag den 8. Oktober
1858 .
Dieses Blott erscheint wöchentlich r Mal, und zwar am Dienstag lind Srei'iag. Ab °n n em - n t«. P re I« in Nagold jährlich 1 fl. so lr„ — halbjährlich 4!> kr., — »iertel. jährlich 24 Ir. — Ei n rü cku ng «. G eb ü h r: die dreisraltig« Zeile aus gtwöbnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem EinrüSen L kr., bei mehrmaligem Einrilckt» je l'/r !r. — Paffende Beitrag- sind willkommen und werden auf Verlangen bonorirl.
Amtliche Anzeige».
K. Ob er amt Nagold.
Nach einem Erlaß der Königl. Kreisre- gierung vom 1. dieses Monats ist dem Gesuche des Maurermeisters Gottfried Bischofs in Wildberg, dem ihm von seiner Ehefrau Johanna Barbara, geb. Bauer, in die Ehe beigebrachten, von derselben am 12. April 1625 außerehelich geborenen Sohne, Johann Jacob Bauer, den Namen Bischofs beilegen zu dürfen, unbeschadet der Rechte Dritter, entsprochen worden, was hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
Nagold, den 4. Okt. 1858.
Königl. Oberamt.
Wiebbekink.
Forstamt Wildberg.
Revier Schönbronn. Holz-Vcrkauf.
Am Mittwoch und Donnerstag, den 13. und 14. Oktober,
Scheidholz:
^n verschiedenen Walddistrikten: 1 Klftr. eichene Scheiter und Prügel, 343/4 „ tanncne Scheiter,
^tl '/s ,, ,, Prügel,
'/- „ „ Rinde,
1450 Stück „ Wellen und
50 „ tan»., ungebundenes Reissach.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr am ersten Tag bei der Pflanzschule im großen Buhler.
Wildberg, den 5. Okt. 1858.
K. Forstamt.
Niethammer.
Forst amt Wildberg.
Bekanntmachung in Betreff des Einfammelns von dtadelholz- Samen.
Diejenigen Personen, welche in Staats- waldungcn des Forsts Wildberg Rothtan- neu- und Forchenzapfen sammeln wollen, haben sich bei ihrem Ortsvvrsteher zu melden, welcher ein Verzeichnis hierüber anf- zunehme» und dasselbe an den Ncvicrför- ster einzusenden hat.
Von dein Revierförster werden sofort die Erlaubnißscheiue ausgestellt werden.
Hiebei wird bemerkt, daß alle männlichen Sammler, welche das 14. Jahr zurückgelegt, sich mit einem Schein zu versehen haben, daß aber Kinder unter 14 Jahre» und Wcibsleute von der Verpflichtung, einen Schein zu lösen, frei sind.
Für jeden Schein ist au den betreffenden Ortsacciser 1 fl. zu bezahlen.
Die Einsammlung der Nothtanneuzapfen
darf nicht vor dem 25. Oktober, der For- cheiizapfen nicht vor dem 1- Dezember stattfinden, und wird jeder, der vor diesem Termin betreten wird, mit einer Strafe von 2 fl. belegt.
Für Beschädigungen an den Bäumen werben folgende Strafen festgesetzt: für das Abbrcchen von Zweigen und Acsten . . . 3 fl. 15 kr. für das Abbrechen ganzer Gipfel 6 „ 30 „ Den Gemeinden und Privaten bleibt es unbenommen, auf welche Weise sie die Eiusammlung der Zapfen m ihren Waldungen gestatten wollen.
Die festgesetzten Termine zum Einsammeln der Zapfen, sowie die zur Schonung der Waldungen getroffenen Strafbestimmungen find dagegen auch für die Gemeinde- und Privatwaldungen gültig.
Wildberg, den 6. Okt. 1858.
K. Forstamt.
Nietham m c r.
2ji Nagold.
Bekanntmachung.
Bei den künftigen Viehmärk- tcn ist zu Markte gebrachtes Vieh auf dem Stadtacker nach den verschiedenen Gattungen abgesondert aufzustellen und dasselbe auf die bereits bezeich- neten Plätze nach den Anweisungen der hiezu bestimmten Personen zu bringen; man versieht sich daher zu den die Viehmärkte besuchenden Verkäufern und Käufern, daß sie den Anordnungen willig Nachkommen und unterziehen.
Den 6. Okt. 1858.
Stadtschulthcißenamt. Engel.
2j3 Altenstaig Stadt.
Liegenschaft«!- nnd Leder- Vcrkanf.
«Sk. Samuel Wurster, Wcißgerbcrs MAWittwe hier, briugt aus dem Rath- WZ Haus hier am
Montag den 11. Oktober d. I., Vormittags 9 Uhr,
die hiernach näher beschriebene Liegcnschaf! in erst- und unter Umständen letztmalige Versteigerung.
Die Liegenschaft besteht in G ebänden:
einem zweistockigten Wohnhaus mit einer Weißgerberwerkstatt nebst Hofraithe unten in der Stadt, einem ziemlich neuen Hcuhaus mit Keller im Weiher,
einer Scheuer mit Stallung beim Haus, einem Holzschopf auf Freiposten hinter dem Wohnhaus;
Garten:
2'/r Nth. bei der Spritzenhütte und dem Haus;
Mähfeld:
1 /- Vtl. 15> Rth. Halden und
1 Vtl. 7 Rrh. Wiese im Weiher beim HauS.
Am gleichen Tage,
Nachmittags 3 Uhr,
verkauft sodann dieselbe im Hause selbst ihren Vorrath an Leder, bestehend in 73 Stück ganz fertigen Damhirschhänten, 19 dto. Elennshäutcn und einer Parthie Felle; ferner 25 Stück lcderfarbenen Damhirschhäuten, gegen baare Bezahlung.
KanfSlustige werden mit dem Anfügen zudem Liegenschafts-Verkaufeingelaben, daß die Gebäude in gutem baulichen Zustande erhalten, an der Hauptstraße und in der Nähe des NagoldfluffeS gelegen sind, und sich daher zum Betrieb eines Gewerbes vorzüglich eignen. Auswärtige, welche sich beim Liegenschafts-Verkäufe betheiligen wollen, haben obrigkeitlich beglaubigte Vermögens-Zeugnisse vorzulegen.
Den 29. September 1858.
Stadtschulthcißenamt.
Haiterbach.
Verpachtung der Jagd von Alt-Nnifra.
Am Mittwoch den 13. d. M.,
Vormittags 9 Uhr,
MW^Wxwird die Jagd der Gemeinde- parcelle Altnuifra auf 3 Jahre verpachtet. Liebhaber hiezu wollen sich um genannte Zeit auf dem Nathhaus hier einfinden.
Stadtschulthrißenamt.
Nagold. "
Da die Krämermärkte immer mehr. an Ausdehnung gewinnen, zu Aufstellung der Krämerständc aber wenig Raum auf dem Marktplatz ist, so hat der Gemcinderath augcordnet, zu diesem Behufe den Platz vom unteren Hirschcck an gegen Bezahlung eines jährlichen Pachtgeldes zu vergeben, den Markt besuchenden Gerbern aber als Marktplatz die Hintere Gasse nach den Schuhmachern anznwcisen; ebenso wurde bestimmt, daß die Marktstände derjenigen Personen, welche sie von früher her inne hatten, solche aber für sich selbst nicht mehr benützen können, verpachtet werden, auch ist der Marktmeistcr beauftragt worden,, alle Plätze vor den Häusern auf dem Marktplatz, soweit sie nicht zum Hauscingang nöthig sind, ohne Ausnahme, zu Gunsten der Stadtkasse zu verpachten.
Den 4. Okt. 1858.
Gemeinderath.