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N a g o l - e r
Amts- ök Intelligenz-Blatt.
Nr. VV Freitag den 7. November R8AH.
Das Ministerium des Innern
an das König!« Oberamt Nagold.
Bon der K. Gesandtschaft in München ist die Anzeige gemacht worden, daß nicht selten Württemberger, die einen Dienst oder Arbeit als Taglöhner suche», nach Baiern kommen und zu diesem Zweck nur mit einem Dienstbuch ohne damit verbundenen Neisevorweis oder Heimathschein versehen sind.
Ta in Baiern die Dienstbücher für sich nicht als gültige Reiscdokumentc behandelt werden/ so setzen sich die mit Dienstbüchern, welche nicht zugleich zum Reisen und Aufenthalt im Ausland eingerichtet oder mit den entsprechenden Urkunden — Vorweis, Heimathsebein — verbunden sind, versehenen Württcmberger Verlegenheiten und der Gefahr aus, zurückgewiesen zu werben.
Das Oberamt erhält daher den Auftrag, die Angehörigen seines Bezirks hierüber durch die geeignete öffentliche Bekanntmaebnng unter dem Anfügen zu belehren, daß sie im Falle der Nichtbeachtung dieser Warnung die daraus entstehenden Nachtheile sich selbst zuzusebreibeu haben und sich bei Ausstellung von Dienstbüchern für das Ausland nach den Vorschriften des Circnlar-ErlasseS vom 15. Dezember 1853 zu achten.
Stuttgart, den 22. Okt. 1856. Für den Minister: Geßler. Gärttner.
Die OrtSvorsteher haben Vorstehendes in geeigneter Weise zur Kcnntuiß ihrer Amtsuntergebcncn zu bringen.
Nagold, den 3. November 1856. K. Oberamt. Wiebbekink.
2s« Oberamtsgericht Nagold.
E b e r s h a r d t.
Scblliden-Liquidation.
Zn der nachgenannten Ganksack'e ist zur Schuldeu-Lignidation rc. Tag- sahrt ans die unten bezeichnete Zeit anbcranmt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgela- deu werden, daß die Nichtliquidiren- den, soweit ihre Forderungen nicht ans den Gerichtsatten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch Ans- schlußbescheid von der Masse ausgeschlossen , von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Gütcrpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klage beitreten/
Das Ergebniß des Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unter
pfänder» nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche 15tä- gige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidationstagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.
Als bessere Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nach« weist.
Liqnidirt wird gegen
Georg Adam Schaible, ledig, Taglöhner in Ebershardt, bürgerlich in Warth, vermnthlich nach Amerika entwichen,
Freitag den 28. November 1856, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Ebershardt.
Nagold, den 29. Okt. 1856.
K. Obcramtsgericht. __ Mittna ch t.
Forstamt Wildberg.
Revier Stammhei m.
Holz Verkauf.
Ani
Montag den 10. November
im Stammheimcrmark, Abth. Gebersack: 6125 Stück gemischte Lanbholzwellen. Zusammenkunft
Morgens 9 Uhr,
im Staatswald Gebersack auf der Straße von Stammheim nach Decken- pfronn.
Wildbcrg. 4. November 1856.
K. Forstamt. Niethammer.
Warth,
Oberamts Nagold.
Brennholz-Verkauf.
Am
Montag den 10. November d. I., Vormittags 9 Uhr, verkauft die hiesige Gemeinde aus ihrem Gemeindcwald Neubann gegen baarc Bezahlung:
14 Klafter tannenes Scheiterholz und
29 Klafter tannenc Prügel; wozu die Kaufsliebhaber eingeladen werden.
Den 4. November 1856.
Gemeiuderath.
Vorstand Dürr.