ncren Vor- iedensmah- die beiden Leichen die als später nach dem ie Arm in träglich cr- älfte seines .ehr besitzt, : abgelehnt

Vereinigten h bewegtes die Frage: ms in den aner so ge- >o zwei sich en Straßen haben wir . Die rei- >ang setzen wgung und )egner, die glicherwcise avenstaaten höchst cr- en t s ch e n Mann fast :ci und de- d des Frie- iings oder ln gemein- New-Uork Vorsitz und wachen mit gegen die men immer Sein Anf- r badischen >rüben trotz n Mistbeet!

Sinter zu ls Wetter- l ans dem tterung des t uns für 'icht. Nach > ein stren- rten, wenn :onc dersel- ffällt. Letz- r Gcwährs- in Betreff asten Wette

N a g o l - e r

Amts- ök Intelligenz-Blatt.

Nr. VV Freitag den 7. November R8AH.

Das Ministerium des Innern

an das König!« Oberamt Nagold.

Bon der K. Gesandtschaft in München ist die Anzeige gemacht worden, daß nicht selten Württemberger, die einen Dienst oder Arbeit als Taglöhner suche», nach Baiern kommen und zu diesem Zweck nur mit einem Dienst­buch ohne damit verbundenen Neisevorweis oder Heimathschein versehen sind.

Ta in Baiern die Dienstbücher für sich nicht als gültige Reiscdokumentc behandelt werden/ so setzen sich die mit Dienstbüchern, welche nicht zugleich zum Reisen und Aufenthalt im Ausland eingerichtet oder mit den entsprechen­den Urkunden Vorweis, Heimathsebein verbunden sind, versehenen Württcmberger Verlegenheiten und der Gefahr aus, zurückgewiesen zu werben.

Das Oberamt erhält daher den Auftrag, die Angehörigen seines Bezirks hierüber durch die geeignete öffent­liche Bekanntmaebnng unter dem Anfügen zu belehren, daß sie im Falle der Nichtbeachtung dieser Warnung die daraus entstehenden Nachtheile sich selbst zuzusebreibeu haben und sich bei Ausstellung von Dienstbüchern für das Ausland nach den Vorschriften des Circnlar-ErlasseS vom 15. Dezember 1853 zu achten.

Stuttgart, den 22. Okt. 1856. Für den Minister: Geßler. Gärttner.

Die OrtSvorsteher haben Vorstehendes in geeigneter Weise zur Kcnntuiß ihrer Amtsuntergebcncn zu bringen.

Nagold, den 3. November 1856. K. Oberamt. Wiebbekink.

2s« Oberamtsgericht Nagold.

E b e r s h a r d t.

Scblliden-Liquidation.

Zn der nachgenannten Ganksack'e ist zur Schuldeu-Lignidation rc. Tag- sahrt ans die unten bezeichnete Zeit anbcranmt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur An­meldung ihrer Vorzugsrechte vorgela- deu werden, daß die Nichtliquidiren- den, soweit ihre Forderungen nicht ans den Gerichtsatten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch Ans- schlußbescheid von der Masse ausge­schlossen , von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Ge­nehmigung des Verkaufs der Masse­gegenstände und der Bestätigung des Gütcrpflegers der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klage beitreten/

Das Ergebniß des Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Be­friedigung der Erlös aus ihren Unter­

pfänder» nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche 15tä- gige Frist zu Beibringung eines bes­sern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquida­tionstagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.

Als bessere Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich er­klärt und seine Zahlungsfähigkeit nach« weist.

Liqnidirt wird gegen

Georg Adam Schaible, ledig, Taglöhner in Ebershardt, bür­gerlich in Warth, vermnthlich nach Amerika entwichen,

Freitag den 28. November 1856, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Ebershardt.

Nagold, den 29. Okt. 1856.

K. Obcramtsgericht. __ Mittna ch t.

Forstamt Wildberg.

Revier Stammhei m.

Holz Verkauf.

Ani

Montag den 10. November

im Stammheimcrmark, Abth. Gebersack: 6125 Stück gemischte Lanbholzwellen. Zusammenkunft

Morgens 9 Uhr,

im Staatswald Gebersack auf der Straße von Stammheim nach Decken- pfronn.

Wildbcrg. 4. November 1856.

K. Forstamt. Niethammer.

Warth,

Oberamts Nagold.

Brennholz-Verkauf.

Am

Montag den 10. November d. I., Vormittags 9 Uhr, verkauft die hiesige Gemeinde aus ihrem Gemeindcwald Neubann gegen baarc Bezahlung:

14 Klafter tannenes Scheiterholz und

29 Klafter tannenc Prügel; wozu die Kaufsliebhaber eingeladen werden.

Den 4. November 1856.

Gemeiuderath.

Vorstand Dürr.