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Frankfurt, 7. Okt. Hier in Frankfurt sind Lithographen so gesucht, daß junge Leute, welche vor einem Jahre noch 45 fl. monatlich erhielte», jetzt mit 70 bis 100 fl. bezahlt werde». Ein Retoucheur, der 800 fl. per Jahr hatte, kündigte seinem Prinzipal an, daß er ein besseres Anerbieten habe, das er anzunehmen gedenke; dieser bittet ihn, mit 1000 fl. zu bleiben; nach 8 Tagen neues Anerbieten; er kann um die letztere Summe nicht bleiben; der Prinzipal bietet 1200 fl..; nach 8 Tagen neues Mehrgebot; zuletzt ist der Prinzipal, welcher den Mann für das Geschäft gerade nicht gut entbehren konnte, genöthigt, 1900 fl. jährlich zu bieten, unter der Bedingung, daß er sich contractlich verbindlich mache, nur ein Jahr zu bleiben. Der Contract wird unterzeichnet: nach 4 Wochen geht der junge Mann aber bei Nacht und Nebel durch, weil ihm in Paris 6000 Franken geboten sind. Solcher Fälle gibt es tausende.
W ü r z b u r g, 11. Okt. Heute fand vor dem Kreis- und Stadtgerichte dahier eine interessante Verhandlung Statt. Ein Beispiel ehelicher Zärtlichkeit, indem ein Mann seiner Frau einen Tbeil der Nase abbiß. Angeklagt ist Matthäus Müller, 46 Jahre alt, verheirathetcr Schlossermeister von Randersacker, Landgerichts Würzburg, rechts deS Mains. Der Thatbestand ist folgender: Am 7. Juni Nachts zwischen 10 und 11 Uhr kam der Angeschuldigte, der drei Jahre mit seiner Frau, 39 Jahre alt, verheirathct ist, betrunken nach Hause. Seine Frau, die bereits im Bette tag, öffnete ihm, sie geriethcn in Wortwechsel, sie nannte ihn einen Narren, er warf ihr vor, sie habe ihren Pantoffel nach ihm geworfen, was aber nicht der Fall gewesen sein soll. Sie sprang aus dem Bette, im Vorplatz geriethcn sie in Thätlicbkeiten, sie kratzte und biß den Mann in das Gesicht und er biß ihr die Nasenspitze ab. Einige Tage darauf kam die Frau in das hiesige Julinsbospital, wo sie sich einer Operation unterwarf, indem ihr durch den Oberarzt Professor Dr. Linhart eine künstliche Nasenspitze angcsetzt wurde; allein die Operation blieb erfolglos, da die künstliche Nase wieder abfiel. Der Angeklagte wird als ein häuslicher, ordentlicher, arbeitsamer Mann geschildert, der aber namentlich beim zunehmenden Monde ein „Stusser" sei. Dies soll — nach des Gemeindevorstehers Schmach- tcnberger Aussage — in der ganzen Müller'schen Familie vom Großvater an erblich sein. Ein bei dem Angeklagten wohnender Bruder ist wirklich irrsinnig. Landgerichtsarzt Dr. Vogt erklärt in einem sehr interessanten Vortrage, die Nase sei nach Lavater der Ausdruck des Geistes, sie sei eine Zierde des menschlichen Antlitzes. Die Verwundete habe eine unheilbare Verunstaltung, resp. Verstümmelung erhalten, und dadurch den größten Theil des Geruchssinnes verloren. Durch Verstümmelung der Nase erhalte man eine Thierphysiognomie. Staatsanwalt Seel beantragt, den Angeschuldigtcn wegen Verbrechens der Körperverletzung II. Grades zu einer 2jährigen Arbeitshausstrafe zu verurtheilen. Rechtsconcipient Steidle
stellt die Verstümmelung in Abrede, behauptet, die Nasenspitze sei durch das Waschen erst abhanden gekommen, bestritt das Vorhandensein der Absicht einer Verstümmelung und beantragte primär wegen einer polizeilich strafbaren Mißhandlung, eventuell wegen Vergehens der Körperverletzung die geringste Strafe. DasUrthcil lautete auf 2monatliche doppelt geschärfte Gefängnißstrafe wegen Vergehens der Körperverletzung II. Grades.
In Lublin hat sich am 18. dieß ein schauervolles Ereigniß zugetragen. Die dortige jüdische Gemeinde hatte fick an jenem Tage, als an ihrem Neujahrsfeste, mehrere Tausend Personen stark, in der Synagoge versammelt. Das alte baufällige Gebäude war überfüllt. Da fällt ein brennendes Licht von der Wand auf den Boden, und der für den Beleuchtungsdienst angestellte Wächter ruft pali si? (es brennt); die Juden aber verstehen unglücklicherweise vvali 8 i 2 tes stürzt ein), und wälzen sich in Massen nach Thüren und Treppen. Viele springen aus den Fenstern im ersten Stock und kommen mit leichten Verletzungen davon. An den Thüren dagegen findet man nach wenigen Minuten nicht weniger als 50 Leichen und eine Anzahl gefährlich Verwundeter. (A. Z.)
Athen, 4. Okt. Ein trauriger Vorfall hat vorgestern Nachts in Piräus stattgefunden. Bei sternenheller Nacht sah ein französischer Posten eine männliche Gestalt, in einem arabischen Burnus eingehüllt, daher schreiten. Der Posten ruft einmal, zweimal, dreimal — keine Antwort; er schießt und der Mann stürzt todt nieder. Auf den Schuß eilt ein französischer Dragoner-Offizier herbei, der in einiger Entfernung am Fenster gestanden, er geht zu dem Todten, und zu seinem Entsetzen ist es der Major des Bataillons, zu welchem der Soldat gehört. Gestern wurde der Major begraben und gleich darauf Kriegsgericht über den Soldaten gehalten. (Triest. Z.)
Paris, 13. Okt. Bei Eröffnung der diesjährigen Jagd ereignete sich ein sonderbarer Zufall. Ein Nimrods- Jünger war — wir wissen nicht — so geschickt oder ungeschickt, einen alten Advokaten, der sich eben im Versailler Holze hängen wollte, statt des Wildbrets an der Schulter zu verwunden. Die Hoffnung auf einen recht tüchtigen Prozeß, der wahrscheinlich dem Alten schon lange fehlte, verscheuchte schnell alle Selbstmordsgedanken, und die Sache ist nun, wie man zu sagen Pflegt, anhängig.
An Bord eines in Havre angelangten Schiffes befindet sich eine Reisende, die demnächst in Paris eintref- fen und sicher einiges Aufsehen machen wird: ein weiblicher Urang-Utang für den Jardin des Plantes. Man beabsichtigt diese Fremde von den afrikanischen Gestaden mit dem bereits in Jardin des Plantes befindlichen männlichen Urang-Utang zu vermählen und das Geschlecht dieser ebenso häßlichen als interessanten Affengattung zu vermehren. __
Die letzten Berichte aus Texas erwähnen einer weitverzweigten Verschwörung der Sclaven der Grafschaft von