chemischen Zersetzung desselben (dem „Umschlagen") widerstehen und mithin sehr wesentlich dazu beitragen, dasselbe lange Zeit in gutem Zustande zu erhalten. Eben diese spccifischen Bestandtheile des Hopfens aber sind auch, wie alle solche ätherischen Pflanzenöle, so flüchtiger Natur, daß sie leicht schon durch unvorsichtige Behandlung des Bieres im Verlaufe des Kochens (Brauens) aus demselben verloren gehen und so dem Getränke dann bloS die Bitterkeit allein zurücklassen, die in diesem Falle noch dazu eine durchaus nicht angenehme wird. Ebenso verflüchtigen sie sich jedoch auch sehr leicht schon bei der gewöhnlichen Art und Weise, den Hopsen in Säcken aufzubewahren, binnen so kurzer Frist, daß letzterer nach etwas mehr als JabreSfrist bereits die Hälfte seines Gehaltes an ihnen verloren hat. Nach ungefähr 3 Jahren besitzt er meist gar nichts mehr davon, so baß er nun für geradezu unbrauchbar gilt. Dieser Uebelstand wird um so größer, weil Mißernten gerade bei diesem Gewächse häufiger ein- treten als bei anderen; sie können daher leicht sogar in zwei unmittelbar auf einander folgenden Jahren verkommen. Allerdings fallen sie dafür auch nicht selten um so lohnender aus, so daß bei dem überhaupt sehr hohen Preise der Anbau doch im Ganzen einen so bedeutenden Gewinn abwirft, wie kaum bei einem anderen Handelsgewächse. Jndeß kann dies natürlich die üble Folge nicht bindern, daß hierdurch ein so gewöhnliches Schwanken der Hopfenpreise entsteht, wie man es bei keinem anderen Gegenstände kennt, und daß mithin eine auch nur annähernd gleichmäßige Regulirnug des Verbrauches nicht blos ungemein schwer ist, sondern oft geradezu unmöglich wird. Für die Erzeuger gleicht sich der Nachtheil, ein Jahr in das andere gerechnet, sehr viel besser und leichter aus, als für die Verbraucher, die Brauer: da natürlich selbst eine sehr ansehnliche Zahl der größten Hopfen- anbauer zusammen lange nicht so viel davon erzeugen, wie schon Ein Besitzer einer Brauerei von mäßigem Umfange, die auf starkes Bier eingerichtet ist, jedes Jahr verbraucht. Den Erbauern wird bei einer geringen Ernte der Ausfall durch um so höhere Preise zum größten Theile sofort wieder ersetzt; den Brauern aber fällt nun der Nachtheil zur Last, Ersteren diese» Ersatz zu leisten: indem sic dann öfters für halb so viel Waare einen gleichen Preis zahlen sollen, wie sonst für die doppelte Menge davon. Solche Umstände, welche neben dem ebenfalls mehr oder weniger schwankenden Preise des Getreides, mithin auch des Malzes, hergehen, bilden also leicht eine bedeutende Versuchung zur Verschlechterung der Bierproduktion. Man läßt sich dadurch häufig verleiten, zu allerhand Surrogaten für den Hopfen überhaupt, und nicht selten sogar zu entschieden verwerflichen seine Zuflucht zu nehmen, statt sich gebührender Weise damit zu begnügen, daß in anderen Jahren die billigeren Hopfenpreise nur dem Brauer zum Vortheilc gereichen. Unter so bewaudteu Umständen werden zwei Vorschläge sehr beachtenswerth sein, welche man gemacht hat, um die längere Erhaltung des eigenthümlichen Hopfen-Acoma's zu ermöglichen und so die Nachtheile anszuglcichen, welche jetzt in Ungleichheit der Hopfenernte von einem Jahre gegen das andere
hervortreten. Der eine dieser Vorschläge ist der: künftig den Hopfen, statt der Aufbewahrung in ziemlich lose gefüllten Säcken, lieber durch starkes Pressen in feste Ballen zu verpacken, ähnlich, wie dies zum Behufe leichteren Transportes mit dem, namentlich aus Mecklenburg nach England verschifften Hen, mit Baumwolle und manchen ähnlichen Waaren geschieht, um deren Masse auf einen sehr viel geringeren Raum zusammeuzudrängcn. Das zweite Ansknnftsmittel aber soll darin bestehen, den spcci- fischen Stoff des Hopfens gleich nach der Ernte, mithin in dessen frischestem Zustande, chemisch zu extra hiren und bei dem Brauen sich dieses Extraktes zu bedienen. Ein solcher Ausweg muß in der That um so näher liegend erscheinen, da man ja längst auf den Gedanken verfallen ist, zu mehrerer Bequemlichkeit auch Malz-Extrakt zu bereiten, um diesen, statt gewöhnlichen Malzes, zum Bierkochen zu verwenden. (Pr. C.)
Aus Nantes wird folgender merkwürdige und räth- selhafte Vorfall mitgetheilt, dessen Aufklärung man noch entgegen steht. Im Dezember 1851 verschwand dort plötzlich ein 50 Jahre alter Rentier Namens Baudrin, sowie sein etwa 27 Jahre' altes Dienstmädchen Legendrc plötzlich, ohne daß sich auch nur die geringste Spur von ihnen auffinden ließ. In ihrer Wohnung fehlte nichts, alles war in seiner gewohnten Ordnung und nnr die Bewohner waren nicht mehr da. Man nahm also an, daß sie das Opfer irgend eines Verbrechens geworden seien. Alle Nachforschungen führten zu nichts. Im Dezember v. I. wurde in der Nähe von Havre ein Mord in Verbindung mit einer Brandstiftung verübt, als deren Urheber ein gewisser Peter Ervchu, früher Händler mit alten Kleidern, ans Nantes von dem Schwurgcrichtöhof zum Tode vernrtheilt wurde. Dies lenkte die Aufmerksamkeit der Behörden wieder anf daS räthselbafte Verschwinden Baudrin's und seines Dienstmädchens zu Nantes. Mau drang daher in Crochn in der Hoffnung, erwerbe Angesichts des TodeS ein reumüthiges und offenes Geständnis) ablegen. Er gestand, alle Eiuzelnheiten deS Verbrechens zu kennen, und selbst dabei betheiligt zu sein, aber er habe noch einen Mitschuldigen, einen früheren Beamten, welcher die Opfer nach Chesnaie, eine kleine Besitzung desselben gelockt, mittelst eines bei einem Gastmahl beigcbrachten Schlaftrunks eingeschläfert und während ihres Schlafes mit Hilfe Crvchu's ermordet und verscharrt habe, wofür Crochn 10,000 Fr. versprochen worden seien. Der bezeichncte Beamte wurde sofort verhaftet, Crochn nach Nantes geführt, um an dem Orte Nach- snchnng zu halten, wo seiner Angabe nach die Leichen verscharrt sein sollten. Aber jetzt verweigerte Crochn jede genauere Auskunft. Er wurde mit dem verhafteten Beamten, der seine Unschuld behauptet, cvnfrontirt, aber er weigert sich fortwährend auf genauere Details eiuzu- gehcn, obgleich er behauptet, Alles war er angegeben sei war. Die Gerichte stellten nnn zwar selbst Nachgrabungen auf des Beamten Landgut an, die aber ohne Resultat blieben, daher er wieder in Freiheit gesetzt wurde.
(St.A.)
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