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Amts- Sk Intelligenz-Blatt.
Wr. 6?» Dienstag den 19. August R8AG.
Oberamtsgericht Nagold. An die Orts - Vorsteher des Bezirks.
Nach dem Gesetz über das Verfahren in Strafsachen, welche vor die Schwurgerichte gehören, vom 14. Aug. 1849 (Reg. - Bl. Nro. 52), ist von dem Vorsteher jeder Gemeinde unter Zuziehung der beiden ersten Gemcinde- räthe «nach der Sitzordnung) ein Verzeichniß der innerhalb der Gemeinde wohnhaften Personen, welche zu den Verrichtungen eines Geschworenen fähig sind, zu fertigen, sodann nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung acht Tage lang auf dem Gemeinde- Hanse zu Jedermanns Einsicht aufzu« lcgen und hierauf an den Oberamtsrichter einzuseiidcn.
Indem die OrtSvorsteher auf diese gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht werden, wird denselben nachstehende Weisung ertheilt:
I. In jenes Verzeichniß sind aufzu- nehmen a l l e'in der Gemeinde wohnenden wnrttembcrgischcn Staatsbürger, welche das dreißigste Lebensjahr zurückgclcgt haben und irgend eine direkte Staalsstener entrichten, unter Angabe ihres Tauf- uud Geschlechtsnamens, Standes oder Gewerbes, mit Ausschluß
1) derjenigen, welchen die staatS- b ü rgerlichc n Wahl- undWähl- barkcitsrechte zur Zeit entzogen sind;
2) eines Jeden, gegen welchen das Gantverfahren gerichtlich eröffnet worden ist, so lange er nickt die verkürzte» Gläubiger durch Bezahlung, Nackstaß-Vertrag oder auf sonstige Weise befriedigt bat;
3) solcher Personen, welche unter väterlicher Gewalt, unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen; oder
4) in den letztverflossenen drei Jah
ren — den Fall eines vorübergehenden unverschuldeten Unglücks z. B. einer Krankheit oder Theu- rung ausgenommen — Beiträge zu ihrem oder ihrer Familie Unterhalt aus öffentlichen Kassen empfangen haben oder zur Zeit i empfangen; >
5) derjenigen, welche an körperlichen oder geistigen Gebrechen leiden, wie namentlich Taube, Stumme, Blinde, Wahnsinnige, Blödsinnige;
6) der Dienstboten, Geistlichen, Po- lizcioffizianten, einschließlich der Mitglieder des Landjägerkorps und aktiven Militär - Personen, Obcramtmann, Oberamtsaktuar, und derjenigen, welche ein ständiges Nickteramt bekleiden.
II. Die öffentliche Bekanntmachung, daß dieses Verzcichniß aufgelegt sei, hat sogleich nach dessen Ent- wcrfniig auf ortsübliche Weise zu erfolgen.
III. Die Entwertung hat so zeitig zu geschehen, daß das Verzcichniß spätestens vom 10. September an aufgelegt werden kann.
IV. Sollten Einwendungen gegen dasselbe erhoben werden, so hat der Gemeinderath die Berichtigung der Liste zu verfügen, wo er jene begründet findet; wo nicht, dieses dem Beschwerdeführer schriftlich unter Angabe der Gründe zu erkennen zu geben; es darf jedoch weder in dem einen noch in dem andern Fall der zu Einsendung der Liste festgesetzte äußerste Termin svergl. hienach Ziffer VI.) versäumt werden.
V. Zugleich mit der Liste ist ein abgesondertes Gutachten
des Gemcindcraths einzusenden, welches ohne Angabe von Gründen diejenigen Personen bezeichnet, welche der Gemeinderath für besonders befähigt zum Amte der Geschworenen erachtet, wobei nach Art. 71 des Gesetzes auf die geistigen Fähigkeiten, Ehrenhaftigkeit und Charakterfestigkeit, der zu bezeichnenden und darauf Rücksicht zu nehmen ist, ob dieselben zugleich in Absicht auf ihre bürgerliche Stellung, ihre Einkommens- und sonstigen Verhältnisse den erforderlichen Grad öffentlichen Vertrauens und äußerer Unabhängigkeit besitzen.
VI. Längstens an dem auf Samstag den 27. September d. I. fallenden Botentag ist bei Vermeidung eines Wartboten dieses Gutachten nebst der Liste mit einer Beurkundung, daß Letztere der gesetzlichen Vorschrift gemäß entworfen und aufgelegt worden sei, von dem Ortsvorsteher einzusenden.
Den 17. August 1856.-
K. Okeramtsgericht.
Mittnacht.
Nagold.
Für die Hagclbeschädigten in Rufringen sind cingegangen: Von N. N. 9 kr., O.R.R. Sch.' 2 fl., Pf. C. Wittwe 1 fl., Sailer Rauser's Wittwe 1 fl., Louis Sautter 9 Pfd. Reis, N. N. 1 fl., Leimsieder Harr 24 kr.
Zu Empfangnahme weiterer Beiträge, wozu unser reicher Erntesegen aufmuntern möge, sind auch ferner bereit
Den 15. August 1856.
Diac. Schüz,
OA.-Arzt Dr. Schüz.