ieb daS Fieber Patienten wie- Kunst aus und sch mit Klößen n Aerztcn zum den Kopf, bc- überzeugte sich esuud sei. Er Imstande genau seufzte über ig die gemachte ,'eineflcisch mit Dosis,Brannt- Einige Zeit dem Arzte und ein dürftiger, erer Zuversicht der Arzt dem chmiede so gute rchte, nahm eS e Arzt in sein helft nur
im 17ten Jahr- desitzt nur drei elche drei Arten r Seele stellen .d dem irdischen
Thurmuhr, einer /er plaudern die HauseS vorgeht, nze Hadseligkeil sie müssen stets — Eine brave u-, häuslich wie lianueS wie ein
elwerk s. istich tief; darin öhren, Sellerie, gräbt man wei- die eingelegten man die Quan- :lte Wurzelwerk zu liegen, und man, daß diese »ringt man eine e überhaupt das zu schützen, ist; iS Erdreich fast Wurzelwerk be« Z nie der Fall rd.
»»g.
Mts- S» Zmelligenz-Blatt.
Nr. ««.
Freitag den 25. Juli
L8S6.
Oberamtsgericht Nagold.
(Erlaß, die Gebühren der Pfandbehorven betreffend^ Nachdem die Wahrnehmung gemacht worden, daß mehrere Psandbehörden des Bezirkes für die in Art. 19 dcS Pfandgesetzes vorgeschriebene Bemerkung im Pfandbuche 39 kr. in Anrechnung bringen, wird auf die K. Verordnung vom 1. Juli 1841, etre ffend die Gebühren der Gemeindediener hingewiesen. Nach derselben ist eine Anrechnung für jene Bemerkung unzulässig. Nur wenn ein Antrag auf eine P s a ndbest cU u ng gemacht und derselbe als unzulässig abgewiesen wird, hat nach §. 4. I). jener K. Verordnung die Psandbehörde die für einen Beschluß über Ausfertigung eines Informativ» Pfandscheins bestunmte Gebühr (also nicht gerade 30 kr.) anzusprechen. Ebenso hat der Pfand-Altuar nur in dem Falle, wenn eine Ausfertigung deS Beschlusses über die Unzulässigkeit einer nachgesnchten Pfandbestellung verlangt wird, eine Gebühr, und zwar dieselbe wie für Ausfertigung eines JnformativscheinS anzusprechen.
Nagold, den 26. Juni 1856. K. ObcramlSgericht. Mittnacht.
Forst amt Wildbrrg.
Revier Nagold.
Holz - Verkauf.
Am
Dienstag den 29. Juli, imStaatSwaloForst Abth. 1.: 63 Stücke Nadelholzstangen,
40 Klafter NadelhvlzscheUer und Prügel;
im StaatSwald Ob der Klinge: 25-^4 Klafter Nadclhvlzscheiter und Prügel,
13 Haufen Nadelholz und Absall- holzwellen.
Zusammenkunft
Morgens 9 Uhr im Schlag Forst, Abth. 1.
Den 8. Juli 1856.
K. Forstanit. Niethammer.
Forstamt Wildberg.
Revier Hirschau und NaiSlach.
Stammholz - Verkauf.
Am
Mittwoch den 30. Juli, Morgens 10 Uhr, werden auf dem RathhauS in Hirschau im Aufstreich verkauft: aus dem Revier Hirschau, Staatswald vorderer Ottenbronnerberg, Abth. 5.:
8 Stämme Eichen mit 14—30 Zoll mittl. Durchmesser und 10—20 Schuh Länge,
1025 solchem Langhvlzsiämme,
2l8 solchem Klotze.
Sodann kommen gleichzeitig zum wiederholten Verkauf aus dem Revier Naislnch, StaalSwald Rehgrund:
525 eichene Nutzholzstämme mit 6 bis 50 Schuh Länge und 4 bis 24 Zoll miitl. Durchmesser.
373 solchem Laiighvlzstämme,
94 solchem Klötze.
Den 22. Jull 1856.
K. Forstamt.
Nietha m ni e r.
2s^ Horb.
Aufforderung.
Der wegen Diebstahls verhaftete Christian Gvttlieb Du dich um aus Murrhardt, dessen VorwciS am Z.v.M. von HauS, unv 6,6. 7. 8. 9. v. M. von den OrlSbehörden in Vaihingen a. v. Fild, Herrenbcrg und Nagold visirt ist, war im Besitz folgender wahrscheinlich gestohlener Gegenstände:
eines noch ganz neuen rolhscidenen HaiSlüchlenS mit Fran;en,(sg.Damcn- kravätche») Jaquardwcbcrei zu 48 kr., eines Stückchens Wollmoußelin ^Ellen grün mit Weiß zu 12 kr., eines alten rolhseidenen Bandes zu 3 kr. und eines PaarS abgetragener Bracelets von schwarzleinenen Nesteln mit emaillirtem und bronzirtem Schloß ü 6 kr., auch hatte er eine gelbe geschlingelte Schnalle bei sich.
Die Eigenthümer werden augefor- dert sich zu melden, und die Behörden, die von einem derartigen Diebstahl Kenntnis« haben, ersucht man um Mittheilung.
Den 14. Juli 1856.
K. Oberamtsgericht.
Gestaltsbezeichnung:, rc. Dudichum ist 23 Jahre alt, 5' 8" groß, robuster Statur, hat braune Haare, er trägt eine Jack« von dunklem Sommerzeug und dergleichen Hosen.
2s, Hochdorf,
Gerichtsbezirks Horb.
Gläubiger - Aufruf.
Alle Dienigen, welche an die Ver- lassenschaftSmasse deS 4 Bernhardt Vogt, gewesenen Webers und WittwerS da- hier, auS irgend einem Grunde An- spräche zu machen haben, werden auf- gesorvert, solche binnen 15 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle geltend zu machen, widrigenfalls sie bei derVer- theilung deS Vermögens nicht berücksichtigt werden..
Den 15. "Juli 1856.
Theilungsbehörde..
vät. Amts-Notar Ha.il er.