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Nagotder

AG. Freitagdenls. Juli 18A8

Die K. W ürttem b e rg i sch e Regierung dcS Schwa rzwuld-Kreises

an das K. Oberamt und gemeinsch. Oberamt Nagold.

Aus Anlaß der vieljaeden und beveutenven Lechungen. welche die gesetzliche UiueistützungSpflicht den öffent­lichen Kaffen auserlegt, wirft sich die Frage auf, ob nicht von denjenigen Armen, welche in der Folge zu Vermögen gelangen sollten, der Ersatz der von ihnen ans öffentlichen Kassen rmvsangenen Unterstützungen zu verlangen sei. Er­wägt man insbesondere, zu welch hobem Betrage die für erkrankte Gemeinde-Angehörige zu entrichtenden VerpflegungS» kosten sich häufig belaufen, so erscheint eine derartige Maßregel nicht ungerecht, vorausgesetzt, daß der Wiederersatz nicht die Folge hätte, den Unterstützten aufs Neue unterstützungSbedürflig zu machen. Gleiche Bewandlniß hat eS mit anderen Formen der Unterstützung, z. B. Lehrgeldern, Beiträgen zur Auswanderung.

Um jedoch den nicht ohne Weiteres von selbst sich verstehenden Rückersatz vor Anfechtung sicher zu stellen, ist eS für die mit der Armensürsorge Unmittelbar betrauten Behörden geraiben, daß sie sich, wie dieß schon jetzt hin und wieder geschieht, bei Leistung der Unterstützung in den hiezu geeigneten Fällen darüber aussprechen, daß dieselbe bei etwaigem späteren VermvgenSanfall als Vorschuß auf Wiederersatz zu betrachten sei.

Dem Oberaiut und gemeinschaftlichen Oberamt wird aufgcgeben, den ihnen untergeordneten Behörden hiernach entsprechende Anweisung zugehen zu lassen. i

Reutlingen, den 1. Juli 1856. Autenrieth. Mohr.

Den Gemeinde- und StislunqSbehörden wird Vorstehendes zur Nachricht und Nachachtung mitgetbeilt.

Nagold, den 12. Juli 1856. Königl. Oberamt und gemeinschaftliches Obcramt.

Wiebbekink. Freihofer.

^Aufnahme in die Gartenbauschnle.^ Aus den 1. Oti. d. I. können in die im Jahr 1842 zum

Andenken der 25jährigen Regierung Seiner Majestät des Königs an der hiesigen Anstalt gegründete Garten- bauschule wieder 6 Zöglinge cintrcten. Zweck dieser Schule ist, junge Männer auS dem Stande der Gärtner, Wein­gartner und Landwirthe durch paffenden Unterricht und praktische Einübung mit der Theorie und PrariS deS länd­lichen Gartenbaues bekannt zu machen. Die Aufnahme erfolgt auf ein Jahr und zwar unter folgenden Bedingungen: 1) Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt, und 2) sich wenigstens 3 Jahre für ihren Beruf praktisch vorbereitet haben, und zwar die eigentlichen Gärtner durch Erstehung einer dreijährigen Lehrzeit bei einem Gärtner, die Landwirthe durch Vollendung emcs ganzen Kurses an einer Acketbanschnle, die Weingärtner tbeils durch Weinbauarbeiien, theilS durch Beschäftigung bei einem Gärlnereibetrteb, und zwar durch letztere nicht unter 11 Vr Jahre»; 3) wirb erwartet, baß die Bewerber gesund und körperlich so erstarkt seien, um die vorkommenden Arbeiten mit Ausdauer verrichten zu können und 4) daß sie genügende Befähigung zur Auffassung von populären Lehrvorträ­gen besitzen, gute Fertigkeit im Lesen, Schieiben und Rechnen, und baß sie auch im Zeichnen womöglich einige Uebung haben. D>e Kandidaten inüsse» sich hierüber bei der Aufnahmeprüfung ausweijen. 5^ Kost und Wohnung erhalten die Zöglinge frei. Sie haben dagegen alle vorkommenden Arbeiten unentgeldlich zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den vorbeschricbenen einjährigen Lehrknrs vollständig durchzumachen. Die Bewerber werden nun ausgefordert, sich unter Anschluß eines Taufscheins, Impfscheins, gemeinderäthlicher Zeugnisse überHeimathrecht, Prä­dikat und Vermögen, einer Urkunde über die Einwilligung deS Vaters, beziehunaSweise Vormundes- und unter Nach- wcisung der nach Punkt 2 vorgeschnebenen praktischen Vorbereitung bis zum 20. Juli d. I. bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich, sofern sie nicht durch besonderen Erlaß zurückgewiesen werden sollten, zur Aufnahmeprüfung am Montag den 4. August, Morgens 7 Uhr, in der Gartenbauschule dahier einzufiuden. Die K. Oderämter sind ersucht, vorstehenden Bewerber.Aufruf durch die BezirkS-JiUelligenzblätter bekannt zu machen.

Hohenhei m, den 30. Juni 1856. K. JnstitutS-Direktion: Walz.

Dekanatämt Nagold.

Der nächste Schuklehrergesangverein hier wird am Donnerstag den 24. d. MtS. gehalten und unter an­derem die Nummern 1, 5, 8, 9, 11, 19 aus den kirchlichen Mannerchören gkisungcn werden. Die betreffenden Pfarr­ämter wollen hievon ihre Lehrer in Kenntniß setzen.

Nagold, den 17. Juli 1856. K. Dekanatamt. Fr ei Hofer.