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Amts« Lk Zmelligenz-Blatt

Nr. A6. Freitag den 2. Mai R8AH.

Oberamtsgericht Nagold.

sErlaß, betreffend den die Inventur« und Theilungö-Akten enthaltende» Theil der gemeinderäthlichenRegistraturen an die Notare und Rathschreiber deS Bezirkes.^

Nachdem der Unterzeichnete die Wahrnehmung gemacht hat, daß in vielen Gemeinden deS Bezirkes die Inven» tur» und TheilüngS » Akten weder mit Nummer» versehen, noch in die Repertorien eingetragen sind, so werden die Rathschreiber angewiesen, sich diesem ihnen ganz unzweifelhaft obliegenden Geschäfte ungesäumt zu unterziehen, di« Notare aber erhalten den Auftrag, in denjenigen Gemeinden, in welchen sie in dieser Beziehung am 1. Juli d. I. noch Rückstände treffen, dieselben alsbald selbst wegzuarbciten, und ihre Kostenrechnungen dem Oberamtögerichte vor« zulcgen, das zu deren Bezahlung die säumigen Rathschreiber anhalte» wird.

Nagold, den 29. April 1856. K. OberamtSgericht. Mittnacht.

2). OberamtSgericht Nagolv.

Schrrldenliquidatione».

In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulvenliquidation rc. Tag- sahrt aus die unten bezeichnte Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur Anmel­dung ihrerBorzugSrechte vorgeladen wer­den, daß die Ntchtliquidirenden, soweit ihreForderungen nicht aus den Gerichts­akten bekannt sind. in nächster Gerichts­sitzung burchBescheid von der Masse aus­geschlossen, von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an« genommen werden, baß sie hinsichtlich emeS etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung des Verkaufs der Massege­genstände und der Bestätigung des- tcrpflegerS der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klasse beitrelen.

DaS Ergebmß deS LiegenschaftS- DerkaufS wird nur denjenigen bei der Liguidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werde», de. ren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös auS ihren Unterpfändern nicht hinrcich'. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche Ibtägige Frist zu Beibringung eineS bessern.Käufers in dem Fall, wenn der LiegenschaftS-Verkauf vor der Li- quidationötagfahrt stattgefunden hat,

vom Tag der Liguidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liqui- dationStagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.

Als besserer Käufer wird nur der­jenige betrachtet, welcher sich für ein I höheres Anbot sogleich verbindlich er- ! klärt und seine Zahlungsfähigkeit Nach­weis t.

Liquidirt wird gegen

1) Jakob Stradinger, Maurer in Effringen,

am Samstag den 31. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, auf dem RathhauS zu Effringen.

2) Alt Christian Ischinger, Schuh- macher ui Wildberg,

am Mittwoch den 4. Juni d. I., Vormittags 8 Uhr, auf dem Nachhause in Wildbcrg.

Nagold, den 28. April 1856.

König!. OberamtSgericht, Ger.-Akt. Ziegler.

LZ. OberamtSgericht Nagolv.

E n z t h a l.

Schttldettliquidation.

In der Gantsache deS Christian Sch neid e r, Maurers in Enzthal,

ist zur Dchuldenliquidation re. Tag­fahrt auf

Freitag den 30. Mat 1856, Morgens 8 Uhr,

anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen auf daS RathhauS zu Enzthal zur Anmel­dung ihrer Vorzugsrechte vorg,eladen werden, daß die Nichtlrquidircnden, so­weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch Ausschlußbescheid von der Masse ausgeschlossen von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß si« hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung deS GüterpsIcgerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

DaS Ergebniß des Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu­bigern besonders eröffnet werden, de­ren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös auS ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 15kägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Ligenschafts-Verkauf vor der Li- quidationStagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liqui-