Oberamt Nagold.

Do die Anzeigen über die vorgekommenen Veränderungen im Bestand der Steuer-Objekte pro 1855/56, welche im Oberamts- und LandeS-Cataster auf den I.Juli 1856 zu berücksichtigen sind, noch großentheilS ausstehen, so werden die betreffenden OrtSvorsteher an deren Einsendung am nächsten Botcntag hiemit erinnert.

Nagold, 28. April 1856. _ K. Oberamt. Wiebbekink. _

Die Magdeburger

Hagelversicherungs - Gesellschaft

übernimmt auch in diesem Jahre Versicherungen zu billigen festen Prämien.

Wird die Versicherung auf fünf Iahre oder länger genommen, so gewährt die Gesellschaft einen a n- sehn lieh en Rabatt.

Wer seinen Prämien-Betrag nicht gleich bezahlen will, erhält Borgfrist bis Martini.

Die Entschädigungen werden in allen Jahren stets prompt, voll und in baarem Gelbe binnen Monats­frist nach Feststellung deS Schadens auSgezahlt.

In Württemberg wurden im vorigen Jahre auf 42 Feldmarken Entschädigungen geleistet und waren die Versicherten mit Regulirung der Schäden vollkommen zufrieden.

Prospekte, Police-Bedingungen, AntragS-Formulare werden gratis abgegeben, sowie jede zu wünschende Aus­kunft bereitwilligst ertheilt.

Der Haupt-Agent: Ferd. Garnier in Stuttgart.

BezirkS-Agent:

VerwaltungS-Aktuar Wurst in Nagold. Stadtpflcger Stein in Horb.

Julius Huber, Kaufmann in Altenstaig. Franz Iübler in Wildderg.

Nagold.

^ Wir nehmen uns die Freiheit, auf diesem Wege

K zur Feier unserer ehelichen Verbindung Verwandte, Freunde und n Bekannte von hier und auswärts auf Z Dienstag und Mittwoch den 6. u. 7. Mai d. I.

st in daS F. W. Vischer'sche Gasthaus höflichst einzuladen, ü G. Dengler,

Ncv.-Assistent beim K. Oberamtsgericht

und die Braut:

Caroline Bischer,

Tochter deS Bierbrauereibesitzers Bischer.

Soeben ist erschienen und in der G. Zaiser'schen Buchhandlung in Nagold angekommen:

DaS

Erelmtions - Verfahren

in Württemberg.

Eine umfassende Anleitung zu Behand­lung des Schuld klag wesenS und zu Vollziehung rechtskräftiger Erkennt­nisse, nach den bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen, mit einem Anhang, enthaltend.: das Ere- kutionSgesetz vom 15. April 1825, daS Gesetz vom 13. Nov. 1855 und die Justiz-Ministerial-Verfügung vom 22. Dez. 1855. Mit ausführlichem alpha­betischem Sachregister.

Zunächst fürOrtsbehörden heraus­gegeben von H. A. Fecht, Oberamtö- richter in Langenburg.

Preis drosch. 54 kr.

Frucht-Preis e.

Nagol!

), 24.

April

1856.

per Schfl.

fl.

kr.

fl-

kr.

fl.

kr.

ReuerDinkel

7

12

6

26

6

Kernen . .

15

30

Haber . .

4

24

4

16

4

Gerste . .

9

30

9

16

8

32

Mühlfrucht.

10

Bohnen p.Sr.

1

12

1

5

56

Wicken . .

46

43

40

Erbsen . .

1

14

1

10

1

58

fl. kr. fl. kr. fl. kr.

Linsen-Gerste 1 3 59 56 Verlauf 289 Schfl. 6 Sri. VeraufSsumme 1871 fl. 31 kr.

Alt« nstaig, 23.

April 1856.

per Schfl. fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

ReuerDinkel 7 20

6 51

6 2S

Kernen . . 17 24

15 48

15 24

Haber . . 4 40

4 29

4 24

Gerste . . 9 36

9 22

9 20

Mühlfrucht.-

10 24

Bohnen . .-

9 36

Roggen . .-

13 4

Erbsen . .-

12

Tübingen, 25. April 1856.

per Schfl. fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

Dinkel ..78

6 58

6 24

Gerste . 8 44

8 29

8

Haber . . 4 47

4 44

4 37

Erbsen . .--

1 4

Wicken . .-

44

Brod- Ls Fleischpreise.

Nagold.

Altenstaig.

4 Pfd. Kernenbrod 13 kr.

14 kr.

4 Pfd. Schwarzbrov 11 kr.

12 kr.

1 Weck schwer 6'/« Ah.

5L.3>,Q.

1 Pfd. Ochsenfleisch 9 kr.

10 kr.

Rindfleisch 8

9 ,.

, v Kalbfleisch 8 ,,

7 ,

» Schweinefl.ab.10

12 ^

» »unabgez. 12

13