Oberamt Nagold.
Do die Anzeigen über die vorgekommenen Veränderungen im Bestand der Steuer-Objekte pro 1855/56, welche im Oberamts- und LandeS-Cataster auf den I.Juli 1856 zu berücksichtigen sind, noch großentheilS ausstehen, so werden die betreffenden OrtSvorsteher an deren Einsendung am nächsten Botcntag hiemit erinnert.
Nagold, 28. April 1856. _ K. Oberamt. Wiebbekink. _
Die Magdeburger
Hagelversicherungs - Gesellschaft
übernimmt auch in diesem Jahre Versicherungen zu billigen festen Prämien.
Wird die Versicherung auf fünf Iahre oder länger genommen, so gewährt die Gesellschaft einen a n- sehn lieh en Rabatt.
Wer seinen Prämien-Betrag nicht gleich bezahlen will, erhält Borgfrist bis Martini.
Die Entschädigungen werden in allen Jahren stets prompt, voll und in baarem Gelbe binnen Monatsfrist nach Feststellung deS Schadens auSgezahlt.
In Württemberg wurden im vorigen Jahre auf 42 Feldmarken Entschädigungen geleistet und waren die Versicherten mit Regulirung der Schäden vollkommen zufrieden.
Prospekte, Police-Bedingungen, AntragS-Formulare werden gratis abgegeben, sowie jede zu wünschende Auskunft bereitwilligst ertheilt.
Der Haupt-Agent: Ferd. Garnier in Stuttgart.
BezirkS-Agent:
VerwaltungS-Aktuar Wurst in Nagold. Stadtpflcger Stein in Horb.
Julius Huber, Kaufmann in Altenstaig. Franz Iübler in Wildderg.
Nagold.
^ Wir nehmen uns die Freiheit, auf diesem Wege
K zur Feier unserer ehelichen Verbindung Verwandte, Freunde und n Bekannte von hier und auswärts auf Z Dienstag und Mittwoch den 6. u. 7. Mai d. I.
st in daS F. W. Vischer'sche Gasthaus höflichst einzuladen, ü G. Dengler,
Ncv.-Assistent beim K. Oberamtsgericht
und die Braut:
Caroline Bischer,
Tochter deS Bierbrauereibesitzers Bischer.
Soeben ist erschienen und in der G. Zaiser'schen Buchhandlung in Nagold angekommen:
DaS
Erelmtions - Verfahren
in Württemberg.
Eine umfassende Anleitung zu Behandlung des Schuld klag wesenS und zu Vollziehung rechtskräftiger Erkenntnisse, nach den bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen, mit einem Anhang, enthaltend.: das Ere- kutionSgesetz vom 15. April 1825, daS Gesetz vom 13. Nov. 1855 und die Justiz-Ministerial-Verfügung vom 22. Dez. 1855. Mit ausführlichem alphabetischem Sachregister.
Zunächst fürOrtsbehörden herausgegeben von H. A. Fecht, Oberamtö- richter in Langenburg.
Preis drosch. 54 kr.
Frucht-Preis e.
Nagol!
), 24.
April
1856.
per Schfl.
fl.
kr.
fl-
kr.
fl.
kr.
ReuerDinkel
7
12
6
26
6
—
Kernen . .
—
15
30
—
—
Haber . .
4
24
4
16
4
—
Gerste . .
9
30
9
16
8
32
Mühlfrucht.
—
—
10
—
—
—
Bohnen p.Sr.
1
12
1
5
—
56
Wicken . .
—
46
—
43
—
40
Erbsen . .
1
14
1
10
1
58
fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Linsen-Gerste 1 3 — 59 — 56 Verlauf 289 Schfl. 6 Sri. VeraufSsumme 1871 fl. 31 kr.
Alt« nstaig, 23.
April 1856.
per Schfl. fl. kr.
fl. kr.
fl. kr.
ReuerDinkel 7 20
6 51
6 2S
Kernen . . 17 24
15 48
15 24
Haber . . 4 40
4 29
4 24
Gerste . . 9 36
9 22
9 20
Mühlfrucht.-
10 24
—
Bohnen . .-
9 36
— —
Roggen . .-
13 4
—
Erbsen . . — —-
12 —
—
Tübingen, 25. April 1856.
per Schfl. fl. kr.
fl. kr.
fl. kr.
Dinkel ..78
6 58
6 24
Gerste . 8 44
8 29
8 —
Haber . . 4 47
4 44
4 37
Erbsen . .--
1 4
— —
Wicken . .-
— 44
— —
Brod- Ls Fleischpreise.
Nagold.
Altenstaig.
4 Pfd. Kernenbrod 13 kr.
14 kr.
4 Pfd. Schwarzbrov 11 kr.
12 kr.
1 Weck schwer 6'/« Ah.
5L.3>,Q.
1 Pfd. Ochsenfleisch 9 kr.
10 kr.
„ „ Rindfleisch 8 „
9 ,.
, v Kalbfleisch 8 ,,
7 ,
» „ Schweinefl.ab.10 „
12 ^
» » „unabgez. 12 „
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