weniger vor« S.ilz schützt n Schimmel; versebicoener , gegangenen teile» Kartoj- Soll die Abgen Speichels, t die Bildung weis in der Dichtigkeit ist. ZU sehr er- eben so viel e Regeln über Hk gut gebe»; eren Feuchkig- lzeit uud dcö ilger muß der Ht. Bei der starke, nicht ist aiifeuchtet st der Zunge nein Belieben n'iiii in«„> sich dtivon in die lz dem Futter derS dtiii» z,r e angesiuchlet en Appetit in für sich feucht, bloß darüber »gen; ist bähtet man cS vor aufgelöst z Heu, und dem Vcrhält- 00 GewichlS- i. Auch seht wodurch die )aS Salz dem geben. Rate bedeutender der tägliche n Verhältnis» darf hoffen, werte Venven- neS wichtigen dahin führen nung in der rt des Salz- mann zu wä» ucn, er wird lkosten chinget- nnd-Berech- ? vortheilhaf. Schlüssel zur mnen.
Ms» ök Zmewgenz-Blatt.
Mk. AA. Dienstag den 29. April 18AH.
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2), Oberamtsgericht Nagold.
Ed Hause n.
Schuldenlignidation.
In der Gaittsache der
Philippine, geh. Weick, Ehefrau des Carl Eberhard Friedrich Schöltle, ZeugmacherS in Ebhausen,
ist zur Schuldenliquidation rc. Tag- fahrt auf
Dienstag den 20. Mai d. 3-, Morgens 8 Uhr,
auberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen mit dem Anzügen auf das NathhauS zu Ebhausen zurÄnmcl. düng ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die NichtliguMenben, soweit ihre Forderungen nicht' aus den GerichtSakten besannt sind, am Schluß der Liquidation durch AuSschluß- bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wirb angenommen werben, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegcnstänbe uud der Bestätigung deS Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beiireten.
DaS Ergcbniß des Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös auS lhren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche IStägige Frist zu Beibringung eines besseren Käufers in dem Fall, wenn der LiegenschaftS-Verkauf vor der LiquidationStagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, ' Md wenn der Verlauf erst nach der
LiquidatioiiStagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage a».
AIS besserer Käufer wird nur der» jeiiige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seme Zahlungsfähigkeit nach- weisk.
Nagold, den 19. April 1856.
K. OberamtSgcricht.
M i t t n a ch t.
21^ Oberamtsgericht Nagold.
G a u g e >, w a l d.
Schulde,»ligui-atton.
Zu der Gäutsache des
Friedrich Kalmba ch, Bauern von Gaugenwald, landesabwesend, ist zur Schuldenliqmdation rc. Tagfahrt auf
Montag den 26. Mai d. I., Vormittags 8 Uhr»
anberaumt, wozu dieGläubiger und Bürgen mit dem Anfügen auf das Rath» hauS zu Gaugenwald zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts, akten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Ansschlußbescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpstegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bettreten.
DaS Ergcbniß deS Liegenschafts- Verkaufs wirb nur denjenigen bet der Liquidation nicht erscheinenden Gläubiger» besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös a»S ihren Unterpfändern nicht hinreicht, Den übri
gen Gläubigern laust die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall« wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der LiquidationStagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an,« und wenn der Verkauf erst nach derLiqui- dationStagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.
Als besserer Käufer wird nur der- fenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSt.
Nagold, den 19. April 1856.
Königl, Oberamtsgericht.
M l t t n a ch t.
21, OberamtSgericht Nagold. Altenstaig Stadt.
Gläubiger - Aufruf.
Nachdem in der Gantsache deS verstorbenen Jakob Sailer, Metzgers, sich auch bei der nunmehr ebenfalls gestorbenen Wittwe Margarethe, geb. Buob, eine Uebersckuldung herauSge- stellt hat und demgemäß der Gant auch gegen die Wittwe, resp. deren Nachlaß, erkannt worden ist, so werden diejenigen Gläubiger der Letzteren, deren Forderungen nicht schon bei der Schuldenliquidation des Ehemanns gemacht wurdet,., hiedurch aufgcfordert, solch« binnen 10 Tagen
bei dem AmtSnotariate Altenstaig ai^ zuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit von der Masse ausgeschlossen würden.
Den 31. April 1856.
K. Oberamtsgericht.
Mitt nacht. .
2? Hochdorf,
GerichtSbezirkS Horb.
Fahrniß - Versteigerung.
Aus der Verlassenschasrömaffe der