gleicher Wirkung len ganz die auf» .-de dem nur in ukommen. DaS ganz ähnlichen r Eichenlehe die -in, von dem bei nur sehr wenig em Genuß dieser fen, Bekleiiniiung, >t, ja sogar De- sür den Thee rns, der Schlehe, reu sein.
>eral Murawieff, rd Folgendes ci- ildeisten Offiziere, e Anzahl oricn- n Krieges, wurde neralstabrs gvar, > der Erlangen- wache unkundig; neisch; er wurde )enker erwartete, tig. Eine Tödis und redete die rklärre mit fciee- bets ein Heiliger e gelehrt habe, -sammlung mach- ) Volk begrüßten - ihn, und durch >om Tode.
Amts» Sk Zttelligenz-Blatt
Nr. 2V. Freitag den 7. März. 18AE
Die K. Württembergische Regierung deS Schwarz waldkreiseS
an das K. Oberamt «nd gern. Oberamt Nagold.
Es sind zur Kcnutntß VeS K. Ministerium deS Innern Fälle gelangt, in welchen öffentliche Diener, welche nach Maßgabe der VerfassungS,Urkunde §. 47 wegen Unbrauchbarkeit und Dieustverfehlung durch K. Entschließung entlassen worden waren, lzum Theil wenige Wochen nach ihrer Entlassung) wieder zu einem Gemeinde- oder sonstigen CorporationSamt — sei eS durch Wahl oder durch Ernennung von Seiten eines Gemeinde- ober StiftungSrathS — berufen woden sind.
Da, wie daS Ministerium ferner wahrgenommen hat, über die Behandlung derartiger Wahlen oder Ernennungen von Seiten der StaatSaufsichtSbehörden, bei den verschiedenen Regimmalstellcn deS Landes verschiedene Ansichten bestehen, so hat dasselbe durch Erlaß vom 21. d, MiS. angeordnet, daß bis auf Weiteres in allen derartigen Fällen von den K. Oberämtern (welchen nach der bestehenden Vorschrift auch von der Besetzung solcher Gemeindeämter namentliche Anzeige zu erstatten ist, welche einer Bestätigung durch die Staatsbehörde nicht bedürfen, wie z. B. die Wahl der Gemeinderäthe, ck. der Normal-Erlaß vom 23. Juli 1849 Seit« 192 und ff. des 2. CrqänzungSbandeS zum Reg.-Blatt) die Akten der KrciS-Regicrung vorzulegen und von dieser mit gutachtlicher Aeußcrung an daS Ministerium enizubeförbcrn sind. Dem Eintritte des Gewählten in daS ihm designirte Gemeinde- oder StistungSamt ist m cmem solchen Falle bis zum Eintreffen der Hähern Entscheidung Anstand zu geben.
DaS Oberamt und gemcinschasiltche Oberamt hat sich hienach zu achten und die Gemeinde« und Stiftungsbehörden mit geeigneter Weisung zu versehen.
Reutlingen, den 29. Febr. 1856. Autenrieth. Mohr.
Den Gemeinde- und Stiftungsbehörden wird Vorstehendes zur Nachachtung mitgetheilt.
Nagold, den 6. März 1856. Königs, gemeinschaftliches Oberamt.
Wiebbekink. Freihofer.
licn nicht gcscha- > die Preise sind i gute Geschäfte.
bis jetzt etwa in Deutsch- ferte 513, auö 24 hervor, von .München 114,
ch an den Sul- - ap hen v ra h t, men zn lassen, nicht länger in Telegraph alle iitinopel bringe.
ehabten Verstei- >a»ne die erste ie Hand bekam, menS Wander»
Oberamt Nagold.
(Beschälwesen betreffend.) Die OrtSvorsteher derjenigen Gemeinden, welche dem Beschälbezirke Herrenberg zugeihnll sind, haben den betreffenden Pferdebesttzern zu eröffnen, daß daS Beschäle» auf der Platte zu Hcrrenbcrg am 10. d. MtS. beginne.
Nagold, den 5. März 1856. K. Oberamt. Wiebbekink.
Gemeinschaftliches Oberamt Nagold.
Für die Hagelbeschädigten in Emmingen sind ferner eingegangen r
1) Bei Overamtmann Wiebbekink: von einem Ungenannten 46kr., Dankopfer vonHaiterbach 3 ff. 24kr., vom Pfaramt Gültlingen 6 st. 31 kr.
2) Bei Dekan Frei Hofer: von der Gemeinde Hochdorf 5 fl-, R. N» in Nagold 30. kr., Gem. Bösingev, Collekte 10 fl. 12 kr., Beihingen, Gem.-Casse 3 fl., wofür herzlich dankt:
Nagold, den 5. März 1856. Königs, gemeinschaftliches Oberamt.
Wiebbekrnk. Freihofer.
Forst amt Wildberg. Revier Nagold.
Holz - Verkauf.
Am
Montag den 17. März 1856
,__ im StaatSwald Azlenberg,
Purgstall und, Nonnenbirkey ,' 436 liegende Nadelholzstamme;
im StaatSwald Forst, Abth. Ir 150 Nadrlholzstämme und Klötze auf dem Stock;
im StaatSwald Ob der Klinge:
102 Nadelholjstämini und Klötze auf dem Stock.
Am
Dienst.^ den 18. März».
im StaatSwald Azlenberg rr.r 7 Radelholzstangrn,
54*/, Klafter Nadelholzscheitcr und Prügels
213 Haufen ungebundene- Nadel» reis.
Zusammenkunft
je Morgen- 9 Ubr,