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6. Jan. 1856. fl. kr. fl. kr.
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Nagolder
Mr. II
Dienstag den 5. Februar
L8SS
Oberamt Nagold.
In Gemäßheit des §. 39 der Jnstrnktion zum Kriegsdienst-Gesetz werden die Ortsvorsteher hiemit aufgefor- dcrt, in ihre» Gemeinden bekannt zu machen, daß die Lovszichung der Militärpflichtigen am
Samstag den 1. März d. I. und die Musterung am Freitag den 7. desselben MonatS auf dem hiesigen Rakhhause stalifindct, daß beide Beihandtungen, bei welchen sich sämmtliche OrtSvorsteher mit Ausnahme derjenigen, ui deren Gemeinde keine Militärpflichtigen sind, cinzufinden haben,
je Morgens 8 Uhr
ihren Anfang nehmen werden und daß bei letzterer auch diejenigen Militärpflichtigen zu erscheinen haben, die bei der Musterung deS vorigen JahreS zu der heurigen verwiesen wurden.
Zugleich ist bekannt zu machen, daß der Vezirks-RckrutirungSrath am Tage der LooSzichung seine erste Sitzring halten werde, und daß etwaige Berücksichligungsaiisprüche, soweit dieß nicht schon geschehen, noch vor diesem Tage bei Obcramt geltend zu machen und mit den erforderlichen BewciSurkunden zu belegen seien.
Auch haben die OrtSvorsteher die im StaalSanzeigcr Nr. 19 erschienene Vorladung deS Oberrckrutirungs» Raths vom 2l. vorigen MonalS zu veröffentlichen und Eroffnungsurkunden von denjenigen Militärpflichtigen, welche sich in ihrer Heimath aushaltcn, am nächsten Boten tag an daS Oberamt einzuscnden, von den übrigen aber den Aufenthaltsort möglichst bestimmt anzuzcigen, damit diese von hier aus vorgeladcn werden können.
Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, rein gewaschen und mit reiner Wäsche vor der Musterungskommission zu erscheinen.
Zugleich werden die OrtSvorsteher angewiesen, hieher anzuzcigen, welche Militärpflichtige den Huldigungs-Eid noch nickt abgelegt haben.
N agol d, den 1. Februar 1856. König!. Oberamt. Wiebbekink.
Der ledige Kammmacher Michael Kübler (etwas simpelhaft) von Altcnstaig ist seinem Kvstberrii wieder entlaufen und zieht nun sehr wahrscheinlich dem Bettel nach, weßhalb derselbe auf Betreten hieher einzuliefern ist. Nagold, den 30. Januar 1856. K. Oberamt. Wiebbekink.
Gemeinschaftliches Oberamt Nagold.
(Betreffend die H a g elbe s ch ä dig ten in Emmingen.j Weiter sind bei dem Unterzeichneten eingo- gangen: Bon Oderamtsrichter Mitknacht 21 fl.
Nagold, den 3. Februar 1856. Für das gem. Oberamt: Dekan Freihofer.
Az Oberamtsgericht Nagold.
Pfrondorf.
Schirldenliquidatiott.
In der Gairtsache deS
Jacob Bizer, Schneiders und AmtS- tneuerS in Pfrondorf, ist zur Schuldcnliaurdation x. Tag« sahn auf
Montag den 25. Febrnar 1856, Vormittags 0 llhr, snberauml, wozu dieGläubiger und Bürgen mit dem Ansügen auf das Rath» Haus zu Pfrondorf zur Anmeldung
ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenben, soweit ihre Forderungen nicht auS den Gerichts» alten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Maffegegenstände und der Bestätigung deS GüterpflegerS der Erklärung d?r Mehrheit ihrer Klasse beltreten.
DaS Ergebniß deS Liegenschafts-
Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnst werden, de» ren Forderuirgeir durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös auS ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines- bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Li» quldatwnStagfahrt stattgefunden hat. vom Tag der Liquidation an, und- wenn der Verkauf erst nach der Lirar-