Der Käufer bleibt an sein Angebot gebunden, bis ein höheres erfolgt, oder die mehrerwähnte 15tägige Frist ohne Erfolg abgelaufen ist.
Nachdem durch vorstehende Bestimmungen daS ErekutionSverfahren wesentlich vereinfacht ward, wird die un» terzeichnete Stelle strenge darüber wachen, daß sämmtliche OrtSobrigkeiten den ihnen dießfallS obliegenden Pflichten pünktlich Nachkommen, und an sie erhobene Beschwerden durch auf Kosten der schuldhaften Obrigkeit aufgestellte Commissäre erledigen lassen«
Nagoldd, den 2. Dezember 1855. K. OberamtSgcricht. Mittnacht.
21. Oberamtsgericht Nagold.
A l t e n st a i g,
Schuldenliquidation.
In der nachgenannten Gantsache ist zur Schuldenliquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnet«: Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte unter dem Anfügcn vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenven, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Ausschlußbescheid von der Masse ausgeschlossen werben, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber angenommen wird, baß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güter- pfiegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Liquidirt wird gegen:
1- Jakob Sailer, gewes. Mezger in Altenstaig,
- Montag den 7. Januar 1856, Morgens 8 Uhr,
auf dem RathhauS in Alrenstaig Sadt.
Nagold, den 29. Nov. 1855.
König!. Oberamtsgericht.
Mittna cht.
ri, Oberamtsgericht Nagold.
Warth.
- Schuldenliquidation.
In der Gantsache der
Katharina, geb. Roller, Ehefrau deS Jakob Groß mann, Schuhmachers in Warth,
ist zur Schuldenliquidation rc. Tagfahrt auf
Donnerstag den 3. Januar 1856, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen auf daS RathhauS zu Warth zur Anmel- düng ihrer Vorzugsrechte vorgeladen
werden, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, in nächster GerichtSsinung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Maffegegenstände und der Bestätigung deS GütcrpflegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitretcn.
Nagold, den 21. Novbr. 1855.
König!. Oberamtsgericht.
Mlit nacht.
11 Gültlingn,
Oberamtö Nagold.
Jagd - Verpachtung.
In Folge des neuen Jagd- M^ qesetzes findet die Verpachtung der — der hiesigen Gemeinde zusteheuden Jagd am Samstag den 8. Dezember d. I«, Nachmittags 1 Uhr, auf hiesigem Rathhause statt. Auswärtige Pachtliebhaber haben Prädikats- und Vermögens-Zeugnisse vor- zulegen.
Den 30. Nov. 1855.
Schultheißenamt.
Hang.
1f Berneck.
Zugelaufener Hund.
Jakob Bolz dahier ist ein Hund, Schnauzer.Race,
_ zugelaufen; der Elgenthü-
mer kann solchen gegen die EinrückungS- gebühr rc.
binnen 8 Tagen
abholen.
Den 30. Nov. 1855.
Ktamsckiiltb-i'g-namt
11 Schietingen,
Oberamts Nagold.
Jagd - Verpachtung.
Am
Freitag den 7. Dez. d.J., Nachmittags 1 Uhr, wird die hiesige Jagd auf drei Jahre auf hiesigem RathhauS verpachtet werden, welche im Flächenmaß von 1100's» Morgen
besteht; wozu die Liebhaber, mit den, Röthigen versehen, eingeladen werden. Den 1. Dezember 1855.
Schullhcißenamt.
Gutekun st.
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Nagold.
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