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Nr. S«.
Freitag den 20. Juli
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Die Königs. Württcmbcrgische Negierung deS SchwarzwaldkreiseS
an das König!, gemeinschaftliche Oberamt Nagold.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 24. Mai d. I. die Leitung der Maßregeln zur Verbesserung deS sittlichen und ölonennschen Zustandes der nach Maßgabe deS Gesetzes vom 24ten Januar d.J. unter Staatsaufsicht zu stellenden und der noch ferner in Staatsfürsorge verbleibenden Orte der Königs. Arnienkoimmssion in der Eigenschaft einer vollziehenden Behörde unter Unterordnung unter das Ministerium des Innern und unter geeignetem Einvernehmen mit den Centralstellen für die Landwirthschaft und für Gewerbe und Handel gnädigst übertragen.
DaS gemeinschaftliche Oberamt wird von dieser höchsten Entschließung mit dem Aufträge in Kenntniß gesetzt, de» Anordnungen der Armenkomnussion nicht nur selbst gcwiffenhaft nachzukommen, sondern auch in gleicher Richtung an die gemeinschaftl. Unterämter Verfügung zu treffen.
Reutlingen, den 10. Juli 1855. Autenrieth. Güntner.
Den gemeinschaftlichen Unterämtern wird Vorstehendes zur Nachricht und Nachachtung eröffnet.
Nagold, den 16. Juli 1855. Königs, gemeinschaftliches Oberamt.
Wiebbekink. Frei Hofer.
Oberamt Nagold.
sSt e ck b r i c s zu rü ck n a h m e.s Der unterm 11. d. M. gegen Juliuö Schlotter von Unterthalheim erlassene Steckbrief wirk Hiemil zurückgenommcn, da derselbe cingeliefert wurde.
Den 17. Juli 1855. Königl. Oberamt. Wiebbekink.
3ch Oberamtsgericht Nagold.
Mundtodt-Erklärung.
Krvnenwirth Wendelm Kuon von Oderthalheim ist durch Gerichtsbeschluß von, heutigen Tage für- mundtodt erklärt und unter Vflegschafk gestellt worden, waS mit dem Aussigen bekannt gemacht wird, das- Kuon zu selbstständiger Eingehung von Rechtsgeschäften jeder Art hicnach unfähig ist.
Nagold, den 11 . Juli 1855. Königl. Oberaintsgericht.
M itina cht , A.V.
Fvrsta m r W ilbber g,
Revier Schönbron».
Holzverkauf.
F» Der auf den
23. und 24. Juli d. I. bestimmte Holzverkauf im Siaaiowald kleiner Buhler wird dahin abgcäuden, daß am
Montag den 23>en
sämmtlicheS Klafter-Hoiz und Rinde, vom kleinen Buhler am
Donnerstag den 26ten aber folgendes Holz zum Äufstreich gebracht wird;
vom kleinen Buhler 9 Laiigholzstämme 60r und 70r AnSschnßholz,
10 Sägklötzc und 31 schwächere Laiigholzstämme; vom Espach
10^Eichen von 16—28' Länge u.
9—14" Durchmesser,
6 Nakelholzstämme; vom großen Buhler 14 Laiigholzstämme,
5 Sägklöye,
12 Nadelholzstangen; sodann aus verschiedenen Distrikten, 2'-, Klafter eichene Scheuer, Klafter eichene Prügel,
IOV 4 Klafter Nadclholzscheiter, 3'h Klafter Nadelholzprügel, Klafter Rinde,
175 Stück Wellen.
Die Zusammenkunft ist jeden Tag früh 9 Uhr
am Bublerstich; bei ungünstiger Witterung findet der Verkauf in Schön- brouu stall.
Wildberg, 17. Juli 1855.
K. Forstamt. Niethammer.
Nagold.
Aufforderung.
Um die Theilung der verstorbenen Ehefrau des Christian S e e g e r, Slrumpfwebers dahier, fertigen zu können , werden diejenigen aufgefordert, welche eine rechtliche Forderung an Eecger zu machen haben, dieselben binnen 8 Tagen
der Unterzeichneten Stelle zu übergeben.
Den 19. Juli 1855.
S t a d t s ch u l t h e i ß e n a in t.
B e r n e ck.
Gefundener Geldbeutel.
Am hiesigen Jahrmarkt den 10ten d. MtS. wurde ein Geldbeutel mit einigen darin befindlichen Gulden Geld gesunden. Der Elgenthümer, welcher sich rechtlich darüber auSzuwcisen vermag, kann solchen
binnen 15 Tagen,
gegen Bezahlung der EinrückungSgebühr rc. bet Unterzeichneter Stelle abholen, widrigenfalls solcher dem redliche» Finder zuerkannt würde.
Den 17. Juli 1855.
Stadtschultheißenamt.