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Amts- Sk Jittelligenz-Blatt.

Rk. AH» Freitag den 13. Juli I8§A.

Oberamt Nagold.

fSteckbrief.j Der schulpflichtige 12 Jahre alte Julius Schlotter von Unterthalheim ist seinem Kostherrn entlausen und zieht nun unzweifelhaft dem »Bettel nach, weßhalb derselbe auf Betreten hicher einzuliefern ist. Nagold, den 11. Juli 1855. König!. Oberamt. Wiebbekink.

GestaltSbez eichnung: Größe 4 Schuh, Haare schwarz, Wangen voll; Kleidung: 1 Jacken von Sommerzeug, 1 Paar Hosen von Leinwand.

Oberamtsgericht Nagold.

Weisung in Unterpfands­suchen.

Nach §. 38 der Haupt-Instruktion (Reg.-Blatt von 1825) sind bei sämmt- lichcn Gemeinde! älhen au S fehlte« ßend für Unterpfandssachen besondere nach der Zeitordnung fort­laufende Protokolle zu führen. Es gehört daher nicht in'S Unterpfands-, sondern in'S gewöhnliche Gemeinde- rathSprotokoll, wenn eme Frauensper­son für eine fremde Schuld haften zu wollen vor dem Gemeinderalh oder einer Deputation desselben erklärt, außer cS würde diese Erklärung zum Zwecke einer Pfandbeftellung gegeben.

Allgemeine auf künftige Erwerbungen sich beziehende Vormerkungen im Un- terpfandsbuche sind nach Art. 32 und 85 deS Pfandgesetzes auSscdließend den Ehefrauen und ehelichen Kindern für ihr in Verwaltung deS Mannes ober der Eltern befindliches Vermögen ein- geräumt, solche Vormerkungen zu Gun­sten der Forderungen anderer Perso­nen, z. L. der Aiimentenforderungen für unehelicheKinder, derUnlersuchungs« kosten rc. im Unterpfandsbuche sind Ünzuläßig, und hienach die Gesuche um dergleichen Vormerkungen abzu­weisen.

Nagold, den 12. Juli 1855.

Königl. Oberamtsgericht. _M lttnacht,^Ä.V.

31. Oberamtsgericht Nagold.

Mundtodt-Erklärung.

Kronenwirth Wenbelin Kuon von Obcrthalheim ist durch Gerichtsbeschluß

vom heutigen Tage für mundtodt er­klärt und unter Pflegschaft gestellt worden, was mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß Kuon zu selbststän­diger Eingehung von Rechtsgeschäften jeder Art hienach unfähig ist.

Nagold, den 11. Juli 1855.

Königl. Oberamtsgericht.

Mitt nacht, A.V.

2)2 Oberamtsgericht Nagold. Schnldenliqnidation.

In den nachgenanntenGaiitsachen ist zur Schuldenliquidation re. Tagfahrt auf die unten bezeichnte Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem An­fügen vorgeladen werden, daß die Nicht- tiquldirendcn, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Be­scheid von der Masse ausgeschlossen werden, von den übrigen nicht erschei­nenden Gläubigern aber angenommen wird, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Ver­kaufs der Massegegenstände und der Bestätigung deS Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe vertreten.

h Joh. Daniel Dengler, gew. Schullehrer in Sulz Dorf, wohn­haft in Evhaufen,

Mittwoch den 1. August d I., Morgens 8 Uhr,

auf dem RathhauS in Ebhausen.

s Fr. Fahrner. Schneider in Altenstaig,

Donnerstag den 2. August 1855» Morgens 8 Uhr, auf dem RathhauS in Altenstaig.

Nagold, den 30. Juni 1855.

K. Oberamtsgericht.

^ _ Mittnacht, A .V.

rir Oberamtsgericht Nagold. Schuldenliqnidation.

In der nachgenannten GantsarA ist zur Schuldenliquidation rc. Tag. fahrt auf die unten bezeichnet Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, fo weit ihre Forderungen nicht auS den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch AuS- schlußbescbeid von der Masse ausge­schlossen werden, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, sowie der Genehmigung deS Masseverkaufs und der Bestätigung deS GüterpflegerS der Erklärung der Mehrheit, ihrer Klaffe beitrsten.

Christian Weick, Hirschwirth in Wildberg,

Montag den 6. August 1855» Morgens 8 Uhr,

auf dem RathhauS in Wildberg. 1

Nagold, den 3. Juli 1855.

Königliches Oberamtsgericht.

Mittnacht, A.V.

1) N agoI d. """""

Holzv erkauf betreffend.

Die unterm 6lcn und 9te» diess in den hiesigen Waldungen stattgehabten Holzverkäufe haben die geimittreräthl.