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Amts- Sk Zntelligenz-BIatt.

Nr. 39. Dienstag den 15. Mai I8KA

Ministerium des Innern.

Verfügung, betreffend die Ablieferung von Leichnamen an die anatomischen Anstalten.

Auf den Grund von Klagen, welche über die Beförderung von Leichnamen an die anatomischen Anstalten in schlecht verwahrten, dem Anblick des Publikums nicht entzogenen, Kisten erhoben worden sind, werden die Oberäm­ter angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Leichname nur in wohlgefügten verschlossenen Kisten, welche dem Anblick deS Publikums durch eine Bedeckung mit Stroh, oder auf andere Weise gehörig entzogen find, befördert werden, und gegen etwaige Uebertrelungen dieser Vorschrift nachdrücklich einzuschreiten.

Stuttgart, den 18. April 1855. Linden.

Die Ortsvorsteher haben sich nach Vorstehendem genau zu achten.

Nagold, den 14. Mar 1855. König!« Oberamt. Wiebbekink.

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Oberamt Nagold und Forstamt Sulz.

fA n die Gemeinderäth e.s Um die Einhaltung der für die CorporationSwaldungen deS Bezirks ausge­stellten Wirthschafisplane, sowie der auf diese gegründeten jährlichen Nutzungsplane zu sichern, finden sich die Un­terzeichneten Stellen zu folgender Anordnung veranlaßt:

Je nach der Beendigung eines HolzfchlagS oder nach der Aufnahme eines Scheidholz-ErzeugnisfeS sind die Auf- nahmcrcgister an den betreffenden K. Revierförster einzusenden, welcher die Aufnahme, soweit möglich, an Ort und Stelle controliren, und die Register nach erfolgter Prüfung mit einer Urkunde hierüber an den Ortsvorsteher zurück­geben wird. Vor dieser Prüfurg darf von Seite der Gemeindebehörden über daS Material bei Strafe keine Ver­fügung getroffen werden und wird das Oberamt bei den RechnungSabhören und andern schicklichen Veranlassungen darauf sehen, ob die Holzaufnahmeregister mit den vorgeschriebencn Controle-Urkunden der Revicrförster versehen sind.

Die sämmtlichen das HolznntzungSjahr 1854 betreffenden Aufnahme-Register sind, in soweit daS Material be, reitS verkauft oder in anderer Weise veräußert worden ist, unverweilt dem betreffenden Revierförster zu übergeben, damit dieser ihre nachträgliche Prüfung vornehme und den Inhalt in sein Controle-Verzeichniß eintragen kann,

Nag°ld, ^ 14 Mai 1855. König!. Oberamt. König!. Forstamt.

Sulz, Wiebbekink. A.B. Eckard.

Forstamt Altenstaig, Revier Pfalzgrafenweiler.

Brennholz - Verkauf.

Am

« . Montag den 21. Mai, von Morgens 9 Uhr an MEiN auf dem RathhauS zu Her- zogSwetler auS dem Schlag Bilvstöckle: / 37 Klafter buchene,

107 Klafter tannene Prügel und zu L000 Stück Wellen geschätztes Rei- sach r

ferner:

im Hütteschlag eine bedeutende Par. thie buchenes Reisach an Maaden.

Altenftaig, den 12. Mai 1855.

König!. Forstamt.

Alber.

2j, CveSbach,

Gerichtsbezirk Freudenstadt.

Mühle- und Güter-Verkanf.

AuS der Gantmasse deSErnst Gott­lieb Reichert, Müllers zu Vordach, Gemeindebezirks CrcSbach, wird, dem Beschlüsse der Gläubiger gemäß, des. sen sämmtliche Liegenschaft, nämlich:

ein zweistockigteS Wohn­haus mit Scheuer, '

Stallung, Schopf, Kel- ,

ler, eingerichteter Mahlmühle mit drei Mahlgängen und einem Gerbgang, sodann

ein zweistockigteS Wohnhaus mit Scheuer, Stallung, gewölbtem Keller und eingerichteter Brannt­weinbrennerei ;

i, nämlich:

ferner:

3'/, Morgen Gärten und Wiesen unmittelbar bei diesen Gebäulich­keiten,

circa 4'/, Morgen Aecker, circa 8 Morgen Wiesen und circa 1 *ir Morgr» Mähfelv am

Dienstag den 29. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr,

auf dem RathhauS zu Pfalzgrafenwei­ler zum öffentlichen AufstreichSverkauf gebracht.

Sämmtliche Verkaufsobjrkte sind gemeinderäthlich zu 7680 fl. tarirt.

Zu der Verhandlung werden et­waige Kaufsliebhaber auswärtige mit VermögenSzeugniffen versehen mit dem Bemerken eingeladen, daß