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Amts- Intelligenz-Blatt.
Nr. 7. Dienstag den 23. Januar I8eö§.
Oberamt Nagold.
Nach einem Erlaß der K. Regierung des SchwarzwalbkreiseS vom 16 d. Mts. wird im Monat März d. I. eine Prüfung der Candidaten für Miihlschauerstellen bei der gedachten Negierung stattfinden.
Diejenigen Angehörigen des Bezirks, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben ihre Meldungen bei Oberamt einzureichcn, und es sind dieselben mit einem Taufscheine und Zeugnissen über den Besitz eines Gemeinde- GenossenschastsrechtS, Prädikat und Bildungslai,fbahn des Candidaten zu belegen.
Bon dem Tage der Prüfung werben die Bewerber benachrichtigt werden.
Nagold, den 19. Januar 1855. Königliches Oberamt.
Wiebbckink.
Oberamt Nagold.
R e k r n t i r n n g.
In Gemäßheit deS §. 39 der Instruktion zum KnegSdienstgesetz werden die OrtSvorsteher hiemit aufgefordert, in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß die LooSziehung der Militärpflichtigen am
Donnerstag den 1. März dieses Jahres
und die Musterung am
Montag den 12. desselben Monats
auf dem hiesigen Rathhause stattfindet, daß beide Verhandlungen, bei welchen sich fämmtkiche OrtSvorsteher einzufinden haben,
je Morgens 8 Uhr
ihren Anfang nehmen werden, und daß bei Letzterer auch diejenigen Militärpflichtigen zu erscheinen haben, die bei der Musterung deS vorigen Jahres zu der heurigen verwiesen wurden.
Zugleich ist bekannt zu machen, daß der Bezirksrekrutirungsrath am Tage der LooSziehung seine erste Sitzung halten werbe, und daß etwaige Berücksichtigungsansprüche, soweit dieß nicht schon geschehen, noch vor diesem Tage beim Oberamt geltend zu machen, und mit den erforderlichen Beweisurkunden zu versehen seien.
Auch haben die Orlsveisteher die im Staatsanzeiger Nr. 12 erschienene Vorladung des OberrekrutirungSrathS vom 12, d. MtS, zu veröffentlichen und Eröffnungsurkunden von denjenigen Militärpflichtigen, welche sich in ihrer Heimath aufhalten, am nächsten Botentag an bas Oberamt cinzuscnden, von den übrigen aber den Aufenthaltsort möglichst bestimmt anznzeigen, damit diese von hier aus vvrgeladen werden können.
Die Miltärpflichtigen sind anzuweisen, rein gewaschen und mit reiner Wäsche vor der MusterungS-Kommiffion zu erscheinen.
Zugleich werden die OilSvorstehcr angewiesen, hieher anzuzcigen, welche Militärpflichtige den HuldigungSeid noch nicht abgelegt habe».
Nagold, den 19. Jannar 1855. Königliches Oberamt.
Wiebbckink.
Oberamtsgencht Nagolv. Schnldenliqiiidativnen.
In de» nachgenanuten Gantsacheu ist zur Schulbcnliguibation re. Tag- fahlt auf die unnn bezeichnet? Zeit an- berauml, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nichtliquidiren- dcn, so weit ihre Forderungen nicht
aus den GcrichtSaklen bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Ausschlußbescheid von der Masse ausgeschlossen werden, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wirb angenommen werben, daß sic hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, so wie bezüglich der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegenstände und
der Bestätigung deS GüterpflegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beiireten.
1) Jakob Gauß, Fuhrmann inN>r- gold,
Donnerstag den 15. Februar 1855, Morgens 8 Uhr, auf dem NathhauS in Nagold;