,
Di« gedachte Druckerei hat sich verbindlich gemacht, dieses Formular um 5 Kreuzer das Stück zu verkaufe», solches jedoch nur an Polizeistellen (Oderämter und Ortsvorsteher) ab- zugcden.
Das Oberamt hat die OrtSvor- steber seines Bezirks bievon unter der Weisung ,n Kenniniß zu setzen, vom 1. Januar 1854 an siw bei Feriigung von Dlenstbocendüchern nur des neuen Formulars zu bedienen.
Zur Erleichterung des Bezugs und zur Verminderung der Bezugskosten würde es dienen, wenn unter Vorschuß der Auslagen durch die Amts- pflcge ein größerer Vorrath von For- mulanen für den ganzen Oberanus- dezirk bezogen und den Ortsvorstehern gestaltet würde, ihren kleineren Bedarf hievon zu decken.
4) Für Personen, welche nicht als Dienstboten, sondern in anderer Weise, z. B. als Taglöhner Arbeit suchen, sind zwar die Dienstbotenbücher nicht vorgeschrieben; doch steht nichts im Wege, auch solchen Personen, wenn sie es wünschenswerth finden, über die von ihnen geleisteten Arbeiten einen amtlich beglaubigten Nachweis zu erlangen, Dienstbücher auszustellen.
5> Wie bei den Dienenden (oben Ziffer 1) so find auch die für andere Arbeit suchenden Personen auszustel- lenden Reisevorweise unter allen Umständen zu Reisen nach bestimmten Orten ocer Gegenden und auf die zu solchen Reisen unumgänglich noth- wendige Zeit zu beschränken.
Vor der Verabfolgung cmeS Reise- vorweUes hat fick taS Oberamt zu versichern, daß der Reiselustige die während der Reise nölhigen Untcr- halismitte! besitzt oder doch ohne unmittelbare Belästigung des Publikums zu erlangen >m Stande ist.
Wenn dieß nicht der Fall ist, ist die Abgabe eines Neisevorweises zu versagen. Insbesondere muß diese Versagung eintreten bei Personen, welche wegen vorgerückieren Alters oder körperlicher Gebrechlichkeit voraussichtlich feine Arbeit mehr finden und daber den Vorweis blos zum Herumziehen auf dem Bettel gebrauchen könnten.
Das Oberamt wird angewiesen, sich hienach zu achten und die Orts-
Vorsteher über daS, waS sie bezüglich der Dienstboten-Bücher und Reisevor- weise nach Vorstehendem künftig zu beobachten haben, deutlich zu belehren.
Stuttgart, den 15. Dezbr. 1853.
L l n d e n. Klumpp.
Vorstehender Erlaß wird hiennt zur Kenntinß der Orts-Vorsteher gebracht, und denselben aufgegeben, sich genau uaä' demselben zu achten.
Die Formulare zu Dienstboten. Büchern können bei der OderamlS- pflege bezogen werden.
Nagold, den 28. Dezember 1853.
Königliches Obcramt.
W i e b b e k i n k.
Oberamtsgericht Nagold.
Verschollener.
Johann Jakob Seeger von Altenstaig Dorf, geboren den 23. Juni 1783, lst längst verschollen und hak das 70. Jahr zurückgelegt. Es ergeht nun an ihn oder dessen etwaige Leides-, Testaments - oder Vertrags- Erden hiemit die Aufforderung, binnen der unerstrecklichen Frist von 45 Tagen
sich zu melden und ihre Ansprüche an sei» pflegschastlich verwaltetes Vermöge» im Betrag von 275 fl. 40 kr. geltend zu machen, widrigenfalls der Verschollene als ohne Leibes-, Testaments- oder Vertragserden gestorben angenommen und dessen Vermögen an seine Verwandten lanvrechtlicherOrdnung nach verthcilt werden würde.
Den l3. Dezember 1853.
K. Oderamtsgericht. v. Nom.
Gecichtsnotariat Nagold.
E m mi n ge n, Gerichlsbezirks Nagold.
Liegenschafts-Verkauf.
In der Gantsache des
Jakob Friedrich Renz, Zimmer- mannS,
kommt dessen Liegenschaft, bestehend in:
der Hälfte an einem zweistöckigen Wohnhaus mit zwei Wohnungen und Hofraithe oben,im Dorf,
^/» 2 o an einer einstöckige» Scheuer »ul 2 Tennen und einem Anbau oben im Dorf,
WWB
circa 3 Morgen Aecker in -alk».
drei Zeigen und 8 Ruthen Hanfland, gemeinderäthlich zu 433 fl. 30 kr. tarirt, auf dem RachdauS in Emmingen am
Freitag dem 27. Januar 1854, Vormittags 10 Uhi, dritten und voraussichtlich lezten Mals zum Verkauf, wozu Kaufsliedhaber, auswärtige mit Vermögens- zeuqmssenversehen, emgeladen werden. Den 24. Dezember 1853.
K. Eerichtsnotariat Nagold.
Groß.
Fürstlich v. Zeil'sches Rentamt.
V o l l m a r l » g e n, Oberamis Horb.
F r » ch t - V c r k a u k.
Am Montag dem 9. Januar k. I., Vormittags 10 Uhr,
werden auf der Kanzlei ider Unterzeichneten Stelle zvon dem herrschaftlichen ^ Fruchtkasten dahier 150 Scheffel Dmkel,
150 Scheffel Haber und 100 Scheffel Gerste, im öffentliche» Aufstreich gegen baare Bezahlung verkauft werden, wviu man Kaufslicbhaber einladet.
Den 24. Dezember 1853.
Fürstlich v. Zeil'sches Rentamt. Engel.
A l t e n st a i g.
Der Unterzeichnete kauft fortwährend altes Eisen, Hornabiall, Klanen, leere nnd vvlle Hufe, Flechse», HornsÄ>länche,Kno- <Lcn, Leder - Abfälle, alte Schuhe, Sshlichtfpähne und wvllene Lumpen und berahlt die höchst möglichsten Preise dafür.
Den 16. Dezember 1853.
Carl Henßler, Kaufmann.
Agenten . Gesuch. ^
Für mein seit mehrere» Jahren bestehendes Auswanderer - Beförde- ^
rungsgesckäft suche ich einen soliden ^
Agenten in Nagold aufiustellen. °
Die Bedingungen sind vortheilhaft und ,
sehe ich gefälligen Anträgen entgegen. ^
Joh. Friedrich Langer §
in Heilbronn. ^
Nedigirt, gedruckt und verlegt von der Buchhandlung von G. Zaiser.