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verpachtet

freudenstäkter >e Liebhaber, bei ihm zu

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^ unberegneteS hmd, ferner Gelstenstroh, und engli- n haare Be»

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undert Sckef. lcs und neues id noch etwas ihrgang 1852 st ausqesetzt, n Prei en in gegeben wird.

olidestcn unv iffen zu Be»

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Preise.

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Amts- imdZ ntellig enz-Blatt

Freitag den 8 . April 1833 .

Obeeamt Nagold.

AufforderunstSzurttcknahme.

Die unterm 23. v. M. an Johann Adam Gchittenbelm von Simmers- felb erlassene Anfforvcrung wird zu­rückgenommen.

Den 6 April ,853.

Königliches Oberamt.

Wiebbekink.

Oberamt Nagold.

Auffvrdcrnnt;.

Der Säger Johann Georg Härt- ter von Enzthal wird aufgrfoidert, Behufs einer gegen ihn einzuleitcnvcn Untersuchung sich alsbald hier zu siel- len, widrigenfalls er steckbrieflich ver­folgt werden weil de.

Die betreffenden Ortsvorstcber ba­den dies dem Hariter zu eröffnen.

Den 2. April 1853.

K Obcrami. Wi ebbe link.

Odclomrsgcilchc Nagold.

Gchiitdettiüzuidativll.

In der nachgenaniuen Gantsache ist zur SchuIeewLiqiukauoii rc. Tag- fahrt ans die nute» bezeichneie Zeit an- beraumr, wozu die Gläubiger unb Bürge» linier dein Ansagen vorgela- den werten, daß die Nichtiiquidiren- den, fo weit lvre Forderungen nickt aus den Gerichts-Arien bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Aus­schluß-Bescheid von ter Masse ausge­schlossen, . on den übrigen nichi erschei­nenden G-mvigern aber wird -^»ge­nommen werden, daß sie hinsichilich eines etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung des Verkaufs ter Masse-Ge- gensialide und der Bestätigung des Gülerpflegers der Erklärung der Mehr­heit ihier Klasse betreten.

-f Gou.ieb Bübler, gewesener Bauer in Effringen,,

Freitag den 13. Mai 1853, Nachmittags 2 ttbr, auf dem Raiobaus in Effringen. Nagold, den 4. April 1853.

König!. Oberamtsgericht, v. Nom.

Oberamtsgericht Nagold.

«-cpulo eniiquidation.

In der Gantsache des Christian Stickel, WeißgerderS hier, ist zur GLulkenliquitat on rc. Tagfahrr auf

Donnerstag de» 14. April d. I , Vormittags 9 Uhr, ^nderauml, wo-u die Gläubiger unb Bürgen unier dein Aniügen vorgela­den werten, daß die NichkliquiNren- den> so weit ihre Forderungen nicht aus den Gericknsakien bekannt jint, in näwstcr Gerichisslhung von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen mei den, dass sie hinsichtlich em s etwaigen Vergleichs, ter Genedmigung des Verkaufs ter Massegegenstantc und der Bestätigung de» Güterpslegeiv der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe deirrclen.

Nagold, de» 12. März 1853.

' Königl. Odcraimsgertcht. v. Nom.

Obcramrsgcncht Nagold.

Schuldenliquid.it vnen.

In den nachgknailnten Ganisachen ist zur Ächuldenliaaivalwn rc. Tagfahrl aut die uiuen bezeichnte Zeit anbe­raumt. Hiezu werten die Gläubiger unv Bürgen unier dem Anfugen ein- geladen, daß die Nichtliquidirenden, so weit ihre Forderungen aus den Akten nicht bekannt sind, am Schluffe ter Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen werden, von den übriacn nickt erscheinenden

Gläubigern aber angenommen wer­den wird, daß sie hinsichtlich ein s etwaigen Vergleichs der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegrrs her Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.

1) Johann AdamReinhard, Tag­löhner von Enzthal,

Montag den l l. April 1853, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhaus in Enzthal;

2) Christlan Eackmann, Küfer von da,

Montag den 11. April 1853, Nachmittags 2 Ubr, auf dem Rakhhaus in Enzthal;

3) Bernhard C l a u ß, Lammwirth von Schönvronn,

Donnerstag den 14. April 1353, Vormittags 10 Uhr, auf dem RaihhauS in Schönbronn.

Nagold, den 2. Marz 1853.

Königl. Oderüniksgerichl. v. Rom.

Foistamt Wildberg.

28 a l d - N e r k a ,i f.

Höherer Weisung ;u Folge wirb am Montag dem ll. April, Nachmittags 2 Uhr, der auf Unters,cmiger Markung lie­gende Staakswald Kurze Mark mir 13 Morgen uns 20 bis 30jahttgen Fichten, Forchen und Weißrannen bestockt, im öffentlichen Aufstreich verkauft.

Die Kaufsliebhaber werten mit dem Bemerken hiezu eingcladen, daß die VcrkaufsvelHandlung im Walte selbst statifintet und daß der Koufschilling, nach geschehenem gerichtlichem Erkennr. niß baar zu bezahlen lst.

Wildberg, den 2. April 1853.

Königliches Forstamt..

Alber.