dieses JahreS beeiden durch sehr artigen ie, ohne zu minderjährige es Uederbrin- en Ort Ihres Da ich de» welchen Jn- eile ich Ihnen ß es eine ganz 'ung an den er zwei Jahre ung enthielt, g das Alter ird, so bitte adrigen Rech- rcn folgen zu ntätswidrigen /reiben wieder / Ort tragen »helfen. Ich zum Betriebe nöihig, denn igt meine Beere Weise aus ze.
chäftsleute so
h e ie
UNg
en
zsfrift
)erungen
in der G. Zaise
»sc hpreif» .
Zn Tübingen: P.Kernenbr.irkr. Deck? S.-Q.i, )chse»fteisch . S., indüeisch . . 7 . »ldfteisch . S, .1) "ä .abgez. S, , n»»b ge,. 10 „
In tLalw: L.Kernenbr.I Lkr. leck 7L--Lt. 'chsenüeisch invgeisch . . S„ albSersch . . K„ cvwst. -»gez.zO., . unabgez.11.
13 .
Nago ! der
Amts- undJntelligeuz-Blatt
Dienstag den LZ. Februar il 8 » 3 .
Oberamtsgericht Nagold.
Ganterkenntniß.
Gegen den mukhmaßlich nach Amerika entwichenen Gottlieb Reich, Tuchmacher von Nagold, warte durch Gerichtsbeschluß vom 26. tieß der Gant erkannt, was demselben mit der Belehrung andurch eröffnet wird, daß ihm hiergegen
binnen 30 Tagen
der Rekurs an den K. Gerichtshof in Tübingen offen stehe, nach Versaum- niß tiefer Frist aber daS Ganterkenntniß rechtskräftig erscheine, und sosort mit dem bestctlienÄbwescnheittPfleger weiter was Rechtens in der Sache verhandelt werden würde.
Den 29. Januar 1853.
Könial. Oberamtsgericht, v. Rom.
Obcramregcncht Nagold.
Schuldenliquidationen.
In den nachgenannien Gantsachen ist zur Schulden-Liquidatlon rc. Tagfahrlauf die uine» bezeichnen Zeit ande- rauml, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts - Akten bekannt sind , am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpslcgers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse heitreren.
MickaelStoll, Weißgerber von
Allcnstaia,
Donnerstag den 10. März 1853, Vormittags halb 10 Uhr, auf tem RaihhauS zu Altenstaig; Johannes Gerlach, Rvthgcrber von da,
Donnerstag den 10. März 1853, Vormittags 11 Uhr, auf dem Rathhaus in Altenstaig; Johann Georg Geigle, Weber von Effringcn.
Donnerstag den 17. März 1853, !
Nachmittags 2 Uhr, , ! auf dem RathhauS in Effrinzen.
Den 4. Februar 1853.
Königl. Oberamtsgericht. ! v. Rom >
Oberamrögcricht Nagold.
Schttldenliquidatvu.
In der nachgenannien Ganlsache ist zur Schnltenliqulvarion rc. Tagzahrl auf die umen bezeichnete Zen anbe- raumr. H.czu werden die Gläubiger und Bürgen unter ccm Anfugen cm. geladen, daß die N-chiliq üdirendcn, so wen ibre Forderungen aus den Akten nicht bekaniu sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen werden, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber angenommen wer, den wirb, daß sie v/nsich-lich e n's etwaigen Vergleichs der Genehmigung des Verkaufs der Maffe-Gegen,fände / und der Bestätigung des Gülerpflegerö der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Johann Jakob Kocv, Tuchscheerer von Alt-nstaig Stadt, !
Montag den 14. März 1853, j
Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathhaus in Altenstaig Stadt.
Den 10. Februar 1853.
Köntgl. OberanuSgericht. v. Rom.
Forstamt Altenstaig.
Revier Altenstaig. Brennholz » Verkauf. Dienstag den 22. d. MtS.
kommen m den nachgenann- ten Staatswaldungen folgende Brennholzerzeugnisse zur Versteigerung:
1) im Neu dann 1 und 2:
1^/« K lass er eichene Scheiter,
1^ Klafter eichene Prügel,
1 Klafter buchene Scheiter,
83^ Klafter tanncne Scheiter,
IO'/, Klafter tannene Prügel;
2) im Grofsert:
142 Klafter tannene Scheiter,
43^ Klafter tannene Prügel.
Die Zusammenkunft ist für den Neubann Morgens 9 Uhr in Warth, für den Grasserl Mittags 1 Uhr in Ebbausen.
Von den Schulthcißenämrern gewär- tigt man sich, daß sie den Verkant rechtzeitig und zureichend bekannt machen.
Älienstaig, den II. Feb. 1853.
Königliches Forstamt.
Gr ü ninger.
Anttslrokanat Altenstaig.
Spielberg, Gerichtsbezirks Nagold. Dritter Liegensehaftsverkauf. I» der Ganlsache dcs
JohannasStickel, Rößleswirths von Spielberg,
sinket auf den Antrag einzelner Gläubiger unter Bezugnahme auf die frühere Bekanntmachung in Nro. 244 deS Staats- AnzeigerS vom 16. Oktober 1852 ein nochmaliger dritter und ohne Zweifel lezter Liegenschafts-Verkauf am