^ 57 ,

ang, zu t Sckau- venig ge- auf der ausen.

ekt.

ge durch

fco»»«»-

ind nebst Kreuzer ,

l^t.

sie neuer

ab daS Wtlfon, reße. er.

),

r Politik e Dinge rcntbeils , Dro-

Bogen in; Süd- ivnstatio- Handlung )en kan».

ers.

. .

offcneLVIr. vg«»ct8kr. . t-ilr.

! lse.

lt:

303« »

. alt .

I».

c. . t4 . io-ir, . r -a.

! 3 Ä.

3 ».

' k ß 3». 6 fl.

r; g v ! D ö r

Amts- UNdZt

Freitag den HA. Juli 8A2.

Oberamrsgerrcht Nagold.

Schuldenliquidation.

In der rechiskrästig erkannien Gant- fache des

weiland Marlin Faß nacht, Tag- löhncrs in Obenhalheim, ist zur SchuldclUiquibativn :c. Tag» fahrt auf

Dienstag den 3. August» Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen un,er dem Anfügen vorgela­den werden, vast die Nichtliquidirenden, so weit ehre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akte» bekannt sind, in der näch­sten Gerichlssitzung von der Masse aus­geschlossen; von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werben, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs der Ge­nehmigung des Verkaufs der Masse- gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klaffe deitreien.

Den 30. Juni 1d52.

König!. Oberamtsgerichk.

. v. Nom.

Forstamt Altenstatg.

Verbot des Floßeinbindens

Nachdem vermöge der in dem Staats- Anzeiger vom 3. b. Mls. Nro. 155 >i»o in Nro. 55 dieses Blatte« er­schienenen Bekanntmachungen wegen Wiederherstellung der Floßgasse zu Biffingen die Enz während des Mo­nats August für die Flößerei gesperrt ist, so wird mit der in der Bekannt­machung vom 27. März 1850 in Nro. 28 dieses Blattes enthaltenen Ausnahme für den erwähnten Zeit­raum jedes Floß - Einbinden auf der Enz und Nagold sämmt ihren Seiien- dächen im hiesigen Bezirke hiedurch bei Strafe verboten.

Altenstaig, den 14. Zuli 1852. .

Königliches Forstamt.

GrüNlnger.

Gerichtsnotariat Nagold.

Unterthalheim.

Ansserzzeriebtliche Schulden- Auseinanderfetz»iig.

Zu aussergerichtlicher Erledigung deS SchuldciiwesenS der weil. Fclir Geiger'schen Eheleute wird ui Folge oderamlsgerichtücher Genehmigung Freitag der 6. August 1852 anbcraumt.

Sämmliiche Gläubiger und Bärgen werden nun aufgeforderk, ihre Ansprüche an gedachtem Tage,

KormritagS 9 Uhr, auf dem Rathhaus zu Unterthalheiin geltend zu machen, und sich über ei­nen Nachlaß-Bergleich zu erklären, widrigenfalls sie es sich selbst zuzu­schreiben haben, wenn sie später nicht mehr berücksichtigt werden können.

Den 6. Juli 1852.

K. Gerichtsnotariat.

Groß.

Gerichtsnotariat Nagold.

Od er l h a l h e i m. LiegeuseHafts Verkauf.

In der Gantsache deS weil. Mar- Faßnacki, Taglöh- kommt dessen Liegen» WERAschafr, bestehend in:

Einem zweistöckigen Wohnhaus ohne Scheuer an der Horber Steig,

4 Ruthen Garten,

I Morgen 1 Viertel 3 Ruthen Acker und eine Reute,

zusammen angeschlagen zu 206 fl., am Montag dem 2. August d. I., Vormittags ll Uhr, auf dem RaihhauS in Oderthalhcim' zum Verkauf, wozu die Liebhaber, auswärtige mit Vermögenszeugnissen versehen, Ungeladen w'rden.

Den 30. Juni 1852.

König!. GerickSnotariat. Groß.

Hüttenverwaltung Friedrichs- thal.

Bau-Akkord.

Die Arbeiten an einem in der Nähr deS Hohosens neu zu er-» bauenden Hammergsbäüds werten im Wege der Sud» Mission verliehen werden.

Dieselben sind veranschlagt:

Grab-, Ad heb-, Damm- und Auffüll-

Arbeit zu . . 2239 fl. 56' kr., Maurer- und Steinhauer»

Arbeit . . . . 10733 fl. 20 kr.,

Zimmer-Arbeit - 3794 fl. 6 kr«,

Schreiner-Arbeit . 112 fl. 54 kr.,

Schmid Arbeit . 477 fl. 2 kr.,

Schlosser-Arbeit . 3>3 fl. 34 kr.,

Glaser-Arbeit . . 263 fl. 24 kr.

Von den Kostens - Voranschlägen, den Zeichnungen und den Akkords- dedingungen kann auf der Kanzlei der Unterzeichneten Stelle Einsicht ge­nommen werden.

Diejenigen, welche zur Uebernahme obiger Arbeiten geneigt sind, haben ihre Anerbietungen schriftlich, versie­gelt, auf der Adresse mitSubmis­sionsoffert für das Haminerbauivesen" bezeichnet, portofrei, so wie im Falle eines Abschlags in Prozenten ouSge- drückt, längstens bis

Montag den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, cinzureich.n, worauf die urkundliche Eröffnung der Anerbietungen vorge- nommen wird.

Bei der Submission werden nur tüchtige, kautionssähige Unternehmer, welche sich hierüber durch Zeugnisse über Befähigung und Vermögen aus- weisen können, zugelassen.

Unter den Submittenten wird sich bei gleichen oder auch der etwas ver­schiedenen Angeboten die Wahl Vor­behalten. Dieselben bleiben für ihre