Mitte des Regiments. Hierauf hält der Feldprobst, Herr v. Grüneisen, eine angemessene Rede, nach deren Been­digung die genannten Offliiere, Unteroffiziere und Sol­daten hervortreten, die Fahnen mit den drei rechten Fingern der rechten Hand berühren und auf ihre Plätze zurück- kehrcn. Die Regimeniskommandanten nehmen die neuen Fahnen in Empfang; dieselben sind von rolhem Seiden- zeuge, die Franzen der Einfassung sind nach den Nummern der Regimenter an Farben verschieden und entsprechen denjenigen, welche zur Zeit deS seligen Königs das Unterscheidungszeichen der verschiedenen Regimenter war. Diese Fahnen werten nun vor die Mitte des Regiments oder der Bataillone gebracht und denselben, begleitet von einer Rede des Kriegsministers, übergeben. Der Auditor verliest die Kriegsartikel und nimmt bei sämmtlichen Truppen di: Eidcsabnahme vor. Ein Hoch aus den König, begleitet von der von 11 Musikkorps ausgefuhrten Nationalhymne, beschließt die Feierlichkeit. Der König nimmt sodann die Parade der Korps und Regimenter ab. Sind die Garnisonen zurückgekehrt, werten die Offiziere und Mannschaften den Rest dieses schönen Tages auf eme festliche Weise begehen.

Venedig, 22. August. Am Tage des kaiserlichen Geburtsfestes war die gesammte Besatzung Venedigs, Land- und Sektruppen, auf der Piazza m Parate aus­gestellt. Der König von Württemberg, der sich bekannt­lich zum Gebrauche der Seebäder seit ewigen Wochen hier befindet, erschien dabei in der Obristumsorm semes kaiserlichen Husaren-Regiments. Ihm zur Seite ging der Gouverneur der Statt, Feldmarscs all - Lieutenant Graf Gorzkowski, und ein Gefolge von 200 Offizieren, verschieden in Rang und Waffe, schloß sich dem könig­lichen Gaste an. Der König zeigte ein sehr lebhaftes Interesse für das militärische Schauspiel, und äußerte sich vielfach anerkennend über die vortreffliche Haltung und das Aussehen der Truppen. Die kaiserlichen Offi­ziere waren sichtlich erfreut über die Lebhaftigkeit und Raschheit des Monarchen, der sich einst auf dem Schlacht­felde daS Kommandeurkreu; des Theresienordcns erwor­ben hatte. Nachdem die Parade vorüber, wurde der Monarch von dem ganzen Gefolge wieder zu seinem Gasthofe geleitet, woher sie ihn auch adgeholt hatten. Keiner der Führer erschien zu Pferde. Venedigs Wa­gen und Roß ist die schlanke Gondel. Am 20. dieses kam der Marschall Radetzky von Verona herüber, um den König zu begrüßen. Eine unzählige Menschenmenge hatte sich am Bahnhof einzefundcn, und im Kanal schwamm Gondel an Gondel. Der König wartete am Bahnhof auf seinen alten Waffengefährten. Der Zug kam, durch einen kleinen Unfall aufgehalten, eine Stunde später als die bestimmte Zelt an. Rasch ging der König dem Marschall entgegen und schüttelte ihm herzlich die Hände. Der alte Herr, kaum von einem kleinen Un­wohlsein genesen, gestern etwas ermüdet und niederge­beugt, sah heute, wo ich ihn nach dem Hotel de l'Eu- ropa schreiten sah, um dem König seine Aufwartung zu machen, frisch und munter aus, und blickte mit lebhaf­ten klugen Augen auf die grüßende Menge, die seinen Weg umstand. Um 11 Uhr verließ er Venedig wieder. Zu den vielen Orden, mit welchen Europas Fürsten die Brust Radetzkys schmückten, hat der König noch daS Großkreuz des württembergischen MilitärverdienstordenS und daS der württembergischen Krone gefügt.

Freudenstadt. Verflossenen Mittwoch gegen vier Uhr brach in dem eine halbe Stunde von hier entfern­ten Dorfe Wittlen s weiler Feuer aus. Binnen we. nigen Stunden waren vier Bauernhäuser und mehrere Holzschöpfe in einen Aschenhaufcn verwandelt und nur den angestrengtesten Bemühungen gelang es, dem Wei­tergreifen der fessellosen Flammen Einhalt zu thun. Das Feuer entstand in einem mit Holz und Reisig angefüll­ten Schopfe und vermuihet man Unvorsichtigkeit mit Zündhölzchen durch Kinder. Der angerichtere Schaden ist beträchtlich; in einem einzigen Hause waren neben den vielen Heu - Vorrathen bereits an 1000 Fruchtgar. den eingeführt. Es sind nun etliche und zwanzig Jahre, daß ein großer Theil des Ortes, an zwanzig Wohn­häuser, gleichfalls abgebrannt sind. Auch in Hausen ob Verena brannten drei Häuser ab. Drei Individuen von dort wurden, als der Brandstiftung verdächtig, in Gewahrsam gebracht. Auffallend ist bei den Bränden in der Baar, daß die meisten derselben vom Sonntag auf den Montag ausbrechen. Möchten doch unsere Land­leute, durch so viele Brandfälle gewarnt, sich bewogen finden, ihr bewegliches Eigenthum gegen Feuersgefahr zu versichern; die englische Gesellschaft Glode (bei G. Zaiser in Nagold) bietet besonders Landwirthen die sicherste und wohlfeilste Gelegenheit dazu dar.

Das Postvcrelnsgebltt

umfaßt jetzt, mit Ausnahme Kurhessens, der Großherzog, thümer Hessen, Oldenburg und Luxemburg, der Herzog- thümer Hessen, Braunschweig und Nassau und der Fürstenthümer Lippe und Schaumburg-Lippe, sämmtliche deutsche Bundesstaaten und die östreichlsche Gesammt- Monarchie. Innerhalb dieses Vereinsgebietes sind die Hauptbestimmungen für die Brie post folgende:

Das Porto für einen rrankirl aufgegebcnen einfachen weniger als ein Loth Zollgewicht wiegenden Brief beträgt bei einer Entfernung dis zu 10 geographischen Meilen 3 kr., bis zu 20 Meilen 6 kr., über 20 Meilen 9 kr., für jedes Loth Mehrgewicht wird daS Porto für einen einfachen Brief erhoben. Unfrankirte Briefe erhalten einen Zuschlag von 3 kr. per Loth zur Portolare. Für frankirte Kreuzbandsendungen von Gedrucktem, welchen nichts Schriftliches beigelegt scyn darf, w rd ohne Un- kerschieo der Entfernung nur 1 kr. pro Loth eryoben, Rekommantirce Briefe werden nur frankirt abgefendet und bezahlen neben dem Porto 6 kr. Rekommandationsgebühr. Portofreiheit genießen blos die Korrespondenzen der Mitglieder der Regentenfanüllcn, von Staats- und andern öffentlichen Behörden teö einen Pvstgebiets mit solchen Behörden eines andern in reinen Sraakskienstangelegen- heiten unddie dienstlichen Korrespondenzen der Psstbehörden und Postanstalten. Bei Fahrpostsendungen wird ein Gewichipvrto nach der Entfernung berechnet, ein Werthporto nur wenn ein Werth deklarier ist. DaS Minimum deS Gewichtsporto ist bis .0 Meilen 3 kr., bis 20 Meilen 6 kr., über 20 Mellen 9 kr. Für alle Sendungen, für welche sich durch Anwendung keS Tarifs nach dem Ge­wicht ein höheres Porio ergibt, wird für jedes Pfund je auf 5 Mellen Kreuzer Konventionsmünze oder der entsprechende Betrag in der LandeSmünzc erhoben, für Wertsendungen bis zur Entfernung von 50 Meilen für jede 100 fl. 2 kr., über 50 Meilen für jede 100 fl. 4 kr,, und bei Summen unter 100 st. wird der Betrag für