Der Gesellschafter.
Den 7. Januar I8AK
W ürttembergische Chronik.
Der 2. Januar steht in der Geschichte Württembergs im Jahre 1806 mit der von König Friedrich angeordneten Einziehung des Kirchenguts zur Verwaltung mit den übrigen Staatseinkünften verzeichnet.
Am 3. Januar 1547 kam der Höilbronner Vertrag zu Stande, durch welchen Herzog Ulrich wieder in den Besitz seines Landes gelangte. Stuttgart war damals von den kaiserlichen Kriezsvölkern besezt, die Stammburg Württemberg erobert, der Beherrscher aus seinem Erb- theil vertrieben und nach Hohentwiel geflohen. Dürfen wir uns wundern, wenn Herzog Ulrich unter solchen Um« ständen einen Vertrag am 3. Januar 1547 zu Hcilbronn entging, welcher zwar einige harte Bedingungen enthielt, ater dem Herzoge doch wieder zum Besitz seines Landes verhalf. Kaiser Karl V. verlangte vermöge dieses Vertrags, daß das ohnehin so hart bedrängte Land 3 Tonnen Goldes (300,000 fl.) bezahle, die Festungen Asperg, Kirchheim und Schorndorf kaiserliche Besatzungen entnehmen, Ulrich dem schmalkaldischen Bunde entsage, Sachsen und Hessen keine Hülfe leiste und vor dem Kaiser einen Fußfall thue. Der dicke, mit dem Podagra geplagte Ulrich wußte diese lezte Bedingung sich dadurch zu erleichtern, daß er zu Ulm auf einem abgerichteten Pferde dem Kaiser entgegenritt, welches auf ein gegebenes Zeichen sich vor demselben niederließ. Der Kaiser ließ sich dieses Auskunstsmittel gefallen und gab seinen Kriegsvölkern Befehl, daß sie das Land verlassen sollten. Herzog U rich zog am 12. Januar wieder in Tübingen ein und ließ sich huldigen. Eine Folge dieses Vertrags war die Einführung des Interims in Württemberg. Der Erbprinz Christoph verwahrte aber am 25. August 1548 feierlich seine Rechte auf Württemberg gegen Kaiser Ferdinand und gegen diesen Vertrag, den er nicht als gültig anerkannte.
Der 4. Januar 1807. Die Württemberg» zwingen in Verbindung m>t den Franzosen die Festung Breslau zur Uebergabe. Der blutige Krieg zwischen Frankreich und Preußen, welch» lczteres seinem Untergange nahe brachte, war ausgebrochen, und auch Württemberg, als Mitglied des rheinischen Bundes, mußte an diesem Kam vie Ankheil nehmen. In denselben Stunden, in welchen in den Gefilden von Jena und Ascrstädt den 14. Okt. 1806 das preußische Heer gänzlich geschlagen wurde, rückte das württembergische Heer, 12,000 Mann stark, unter dem Befehl des Generals v. Seckendorf, von Stuttgart und Ludw'gsburg aus, nachdem der Köniz dasselbe in einer Anrede darauf aufmerksam gemacht halte, daß cs unter dem größten und geschickiesten Feldherr« unserer Zeit zum Siege geführt werde, hingegen einem Heere gegenüber stehe, das ehedem unter dem größten der Könige dem ganzen bewaffneten Europa Trotz geboten habe.
In Dresden wurden die Württemberg» unter den Befehl des Prinzen Jerome, des Bruders Napoleons (Nach- herigen Königs von Westphalen und jetzigen Marschall von Frankreich und Gouverneur der Invaliden), gestellt, und zuerst zur Eroberung der Festung Groß-Glogau verwandt, welche ihnen schon am 3. Dezember gelang. Hierauf übernahmen sie unter dem Befehl des französischen Generals Vandamme, in Verbindung mit Franzosen und Bayern, die Belagerung von Breslau, der Hauptstadt Schlesiens. Nachdem die Preußen, unter dem Prinzen von Anhalt-Pleß, durch die Gefechte bei Strehlen am 23. Dezember und bei Ohlau am 28. Dezbr., in welchen ihnen die Württemberger tapferen Widerstand leisteten, vergebens versucht hatten, die Festung zu entsetzen, so entschloß sich der Befehlshaber derselben, Grafv.Thic'c, am 4. Januar 1807 zur Uebergabe. Das württembergische Korps mußre hierauf am 7. Januar sogleich zur Belagerung von Schweidnitz aufbrechen, welche Festung schon am 6. Februar kapitulirte und sich am 16.Februar ergab.
Von dem als Bericht über den Prozeß gegen Rau und Genossen erscheinenden Rottweiler Schwurgerichts- blatt ist die erste Nummer erschienen. Dieselbe enthält den Anfang der Anklageakte, wie solche in dem Verwei- sungs-Erkenntn ß nicdergelegt ist. Die Angeklagten sind: Rau, Göttle, Mager, Held, Schrenz, Huzel, Moser, Bol- linger, Jegglin, Mühlhauser, Werner, Köhler, Müller, Erath und v. Beulwiz. Das denselben zur Last gelegte Verbrechen besteht im Allgemeinen darin, daß auf den Tag des Volksfestes, den 28. September 1848, zu Cannstatt eine Volksversammlung, gebildet durch massenhafte bewaffnete Zuzüge aus allen Land'esthcilen zu dem Zweck veranstaltet werben wollte, die gewaltsame Abänderung der Verfassung des Königreichs zu bewirken, durch Stellung von Forderungen an die Staatsregierung, deren Erfüllung von der Einschüchterung dieser durch die drohende Macht der versammelten Massen oder von einer für den Fall des Bedürfnisses beabsichtigter wirklicher Anwendung körperlicher Gewalt erwartet wurde. Nach dem Verweisungs-Erkcnntnlß sind nun zwischen den verschiedenen Angeklagten Komplotte eingegangen worden, dem zu Folge Aufforderungen zum bewaffneten Zuzug nach verschiedenen Toeilen des Landes hin erlassen worden, und solche Zuzüge auch theilweise wirklich durch Vereinigung größerer Haufen zu Stande gekommen, l. Gott- lieb Rau von Gaildorf ist in dieser Hinsicht namentlich angeklagt: 1) am Samstag dem 23. September 1848, in Bcgleüung des Göttle und Held, die ihn zu Stuttgart abgeholt, nach Noitweil gereist, um für die auf den Tag des Volksfestes zusammen zu berufende Versammlung in Cannstatt thaiig zu s ya; an jenem Tage schon in Balingen einigen Demokraten aus Sigmaringen diesen seinen Plan, zur Thellnahme einladend, mitgetheil', am 24.