G r ö ß h e p b a ch.
Empfehlung.
Wer jezt seuie leeren Wein-, Obst- Most- un) gepichten Bltrsasser im« meinen arstUiffreien AÄ' ^MtEevwefelsLuinen statt gewöhnlichen gel- GvElLben KchweselschntneU keinbrenni, die Gelränke undFuhrfäffer oufbrennt, erzeugt Wem, Most unv Bier viel lagerhafter, wertbvoller und stärker, als bei dem gewöhnlichen Verfahren, und die kleine Mehrausgabe wird dadurch, daß man
weniger Hefe erhält, wieder ausge- j glichen. Schwere, zähe und saure ^ Weine unv Most werten in ache Ta- ! gen gut durch meine Gewürsscdwcse!- schnittiN. Von eeuselden toslri das Pfund 48 kr., ohne Gewürz 32 kr. und bar bas Pfund 36 Lchniuen.
B-erbraner, die ihre gepichten Fässer zweimal einbrennen, erzeugen Bier, Las zwei Jabre bälr, indem dieser ! Schwefel die Pechsugen zusammen zieht 'und einen Firniß bildet, wodurch das Bier erhalten wird.
Dieser Schwefel ist beinahe in allen Kanstäden ru baden.
i T nkiur, ,welche die Zahnschmerzen augendlckiich und bleibend lindert, daS G.'as zu 24 kr. unv 12 kr., Zahnpulver zur Rem-gung und Erhaluing der Zavue, die Schachtel zu 24, 18 uns 42 kr. Hr. Sauner ui Nagold.
! Haaröl zu l) kr., Großvepbachcr W'asch- uns Badwasser zur Stärkung der Nerven, Augen und G'ieder das 'Glas zu 36, 24 und 12 kr., Del, sicheres M-tiel zur Vcrt'lgiing dev Wanzen, das Glas zu l.h und 8 kr., zu haben bei G. Zar scr i» Nagold.
! 3. K. Bürkle.
Nagold.
Ltatuten für de» wvblthätijjeu 'Arbeitö- verei» hier.
§. 1. In der Stadt Nagold bildet sich ein Verein, der für arme Kinder und arme Kranke daselbst Kleidungsstücke verfertigt und verlheilt.
§. 2. Der Berein steht in Verbindung mit dem Psarrgemewke Rach und Krankenverein da ier, und besteht aus denjenigen Krauen, welche, auch unter Bechci- ligung ihrer Töchtern, zur gemeinschaftlichen Verfertigung von Kleidungsstücken, oder zu monatlichen Geldbeiträgen für diesen Zweck sich verpflichten.
§. L. Die Mitglieder des Vereins, welche auch Gäste mltbrinzen können, versammeln sich wöchentlich ein Ma', im Winker Nachmittags von 1 bis 4 Uhr, im Sommer von 2 dis 5 Uhr.
§. 4. Sie ve.fertigen zunächst Hemden, Schürze, Halstücher, Strümpfe; auch Kintszeug und Bettzeug. (Das Letztere bletbi Eigen hum des Vereins.) Geschenkte Kleidungsstücke, die wrUkommcn sind, und anss Umsichtigste verwendet werden, können unverändert, besonders an arme Konfirmanden, adgeden werden.
§. 5. Aus den Mitteln des Vereins werden die neuen Kleidungsstoffe, ;. B. baumwollenes Tuch, Leinwand, Strickgarn, Katen u. s. w. angejchoffr.
§ 6. Die Mittel des Vereins bilden sich 1) aus dem Ertrag von Kollekten, 2) aus einem Kreuwr, den ein jedes anwesende Mi'g'tted am Arbeitstag opfert, 3) aus einer Gebühr von diei Kreuzern, welche jeces abwesende Mitglied, das nicht durch Krankheit entschuldigt ist, entrichtet.
§. 7. D e Angelegenheiten des Vereins leitet »n
Namen der Mitglieder ein von ihnen gewählter Ausschuß, der aste Jahre erneuert wird.
§. 8. Der Ausschuß zahlt 9 Personen, 4 Männer und 5 Frauen. Unter den Männern muß ein Kirchen- ältcster seyn.
§. 9. Der Ausschuß bestellt se.nen Vorstand, deir Kassier und Sekreiär, uns die Verwalterin.
§ >0. Der Ausschuß vertheilt die Kleidungsstücke in ordentlicher Sitzung, wobei Stimmenmehrhe t entscheidet. Er kann, wenn das Beeürfniß eint,irr, den Psarr- gemewde-No b zu Narbe ziehen.
§. l l. Alle Vecettrsmttglieder baden das Rech', dem Ausschüsse Arme zur Unterstützung vorznschlagen. Auch ist zu wünschen, daß sie durch Besuche bei den Armen sich von ihren Verhältnissen persönlich überzeugen.
K. 12. Der Eintritt in den Verein, so wie der Austritt geschieht durch Meldung beim Ausschüsse.
Diese Statute» wurden in einer Versammlung i am 29. Oktober d. I.. zu welcher alle Herren und Krauen emgclateu wurden, von welche» am lezten Ge- i durtssest des Königs Betträge unterzeichnet worden und, ! berochen und angenommen, und als der erste Arbeitstag Mttrwo d 5. November festgesetzt. Im Auftrag der j Versammlung habe ich nun an alle Krauen und Jung- ° frauen dieser Stadt, tie sich an kiesein wohlrhät'geti l Werke dclhciügen wollen, dir herzliche Bitte zu richten, in den Vere n einzuireten, am nächsten Mittwoch sich beim ersten Arbeitstag einzufinten, und den VereiiiSaiis- schuß, dessen Wahl absichtlich bis dahin verschoben wulde, mit zu mahlen.
Nagold, den 30. Oktober 1831.
Dekan Fr ei Hofer.
Fruchtpresse.
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