71

e n

Pfleg, iche Ei» i Aus-

enz.

lasser,

laiser.

yeigen

inzelnen

tiquette,

sschäfts-

O.ULrt,

lles da- Zatser .

1.

ffeneMr. geneiSkr. . I4kr.

i s e.

038 » . 4» .

. St .

6-18 . . " . o-ir . 3 --» .

r. - .

i. 3S S. 1».

Amts- «ndZnteMgenz-Matt

Dcn 3 September 1831 .

Oberantt Nagold.

Unter Beziehung auf ven oberamtli­chen Erlaß vom 13. v. Mts., Amts­blatt Nro. 65, werden die Orts-Vor­steher in Kenntniß gesezt, daß nach einer Mitteilung K. Kreis-Negierung der Kriminal-Senat des K. Gerichts­hofs zu Eßlingen keinen Grund ge­funden hat, die vorläufig in Beschlag genommene Schrift:Moorgar- den" zu unterdrücken.

Nagold, den 2. September 1851.

Königliches Oberamt.

Wiebbekink.

Obcramt Nagold.

Steckbrief.

Der ledige Mezgergeselle Michael Stoll von SimmerSfeld hat sich un­erlaubter Weise von seiner Heimath entfernt, und ist wiederholter Land­streicherei verdächtig.

Die Behörden werden aufgefordert, auf denselben fahnden, und ihn im Betretungsfalle hieher liefern zu lassen.

Den 4. September 1851.

Königl. Oberamt.

Akt. Nooschüz, Et.-B.

Signalement des Stoll:

Alter 22 Javre, Größe 6 Schuh 3 Zoll, Statur schlank, Gesichtsform länglich, Gesichtsfarbe dräulich, Haare blond, Augdraunen braun, Augen braun, Nase und Mund gewöhnlich, Wan­gen halbooll, Zähne gut, Beine ge­rade, besondere Kennzeichen keine. Die Kleidung besteht wahrscheinlich in schwarzer Tuchkappe mit Leber­schild, himmelblauer gestrickter Hals­binde, bumer gestreifter Weste, brau­nem Tuchwamms mit schwarzen Knö« Pfen, gestreiften Zwilch« oder schwar­zen Tuchbeinkleidern und Lederschuyen.

Gccichtsnotariat Nagold.

Vösingen,

Gerichtsbezirks Nagold.

Gläubiger-Aufruf.

Mit auffergerichilicher Erledigung

der Schulvensache der Christine, geh Gauß, abgeschiedenen Ehefrau des Friederich Kämpf, Taglöhners hier, oberamtsgerichtlich beauftragt, hat man zu Vornahme der Schulden-Liquida- tion und Anstellung eines Borg- und Nachlaß-Bergleichs Tagfahrt auf Donnerstag den 2. Oktober d. I-, Morgens 10 Uhr,

festgesezt.

Es werden daher alle, welche An­sprüche an die :c. Kämpf geltend zu machen haben, aufgefordert, zu oben bestimmter Zeit auf dem Raihbause in Bösingen, entweder persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu er­scheinen und ihre Forderungen rechts­genügend zu erweisen, oder auch wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, schriftlich zu liquidiren. Nicht erschei­nende. unbekannte Gläubiger bleiben unberücksichtigt, von den übrigen aus- bleibenden Gläubigern aber wird an­genommen, daß sie rücksichtlich eines Vergleichs und der Bestät gung des Gü­terpflegers der Erklärung der Mehr­heit ihrer Klasse beitreten

Den 1. September 185 l.

K. Gerichtsnotariat und Gemeinderalh.

Ges. K. Gerichtsnotariat.

Ass. Braunbek, A.-B.

Gerlchtsnotanat Nagold.

Bösing en, Gerichtsbezirks Nagold. Liegenschaft-Verkauf.

In der Debitmasse der Christine, geborenen Gauß, Friede. ' Kämpf, Taglöhners von hier, abgeschiedenen Ehefrau,

wird am

Mittwoch dem 1. Oktober d. Z , Vormittags 8 Uhr, auf dem Rathhause in Bösingen zum Verkauf gebracht:

Ein zweistöckiges Wohnhaus,

'/z Viertel Garten beim Haus,

1 Morgen Wiesen in zwei Parzellen,

3 Morgen 1 Viertel Acker in sieben Parzellen,

wozu auswärtige, hier unbekannte Kaufslicbhaber mit obrigkeitlichen Ver­mögens-Zeugnissen versehen eingeladen werden.

Nagold, den 30. August 1851. Königliches Gerichtsnotariat. Ass. Braunbek, A.-V.

Gerlchtsnotanat Nagold.

Unterschwandorf, Gerichtsbezirks Nagold. Liegenschaft - -Verkauf.

In der Schuldensache des W. Jo- seph Anton

"LKÄM. Pfaus, gewe- Schreiners

^von hier, kommt am Freitag dem 26. Septbr. d. I., Vormittags 9 Ubr, aus den Antrag der Gläubiger in Aufstreich:

Ein einstöckiges Wohnhaus,

2 Viertel Garten und Baumacker, wozu auswärtige, der Verkaufs-Kom­mission unbekannte Kaufsliebbaber mit obrigkeitlichen Vermögens - Zeugnissen versehen, eingeladen werden.

Nagold, den 21. August 1851.

K. Gerichtsnotariat.

Perrenon.

Ämtsnotanat Altenstaig.

Fünfbronn.

Gläubiger-Aufruf.

Diejenigen, welche an Adam Alber, ledigen Schmid-

Gehülfen aus Fünfbronn, eine Forderung zu machen haben, wer­den aufgeforvert, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen

unter Vorlegung ihrer Schuld-Urkun­den bei der Unterzeichneten Stelle an- zumelben und zu erweisen, um sie bei dessen Berlassenschafts-Auseinanderse- tzung gehörig berücksichtigen zu können.

Diejenigen Gläubiger, welche ihre