Amts- undZnteMgenz-Matt
Den 21. Marz 18ZS.
Oberamt Nagold.
Die Sladtgemeinde Herrenberg hat bas Recht ter Abhailung von vier je mit einem Vieh- und Pferdemarkt verbundenen Kramermärkten.
Der Gemeinderath Herrenberg wünscht nun außer diesen bereits bestehenden Märkten noch zwei weitere Mehwärkle, und zwar: am ersten Donnerstag des Monats Juli, am letzten Dienstag des Monats Oktdr., jeden Jahrs adhalten zu dürfen.
Die Gemeinderäthe der marktberechtigten Orte des Bezirks haben sich nun binnen 8 Tagen zu erklären, ob sie etwas dagegen emzuwenden > haben. l
Nagold, den 19. März 1851. !
Königliches Oderomt. ^ Wleddekink.
Oberamtsgericht Nagold.
E b h a u s e n.
Aufforderung
eines
Verschollenen.
Anna Maria, geb. Spieß, Ehefrau des Johann Martin Braun von Edhausen, Tochter der weil. Michael Spieß'schen Eheleute von dort, geb. den 5. September 1180, ist längst verschollen und von ihrem Leben oder Tod nichts bekannt.
Es ergeht daher an sie oder ihre etwatgen Leides - Erben die Aufforderung, sich binnen 45 Tagen a «law dahier zu melden, widrigenfalls die Anna Maria Braun, geb. Spieß, als ohne Leibes -- Erden verstorben angenommen und ihr Pfleg - Vermögen ihren nächsten bekannten Jntcstat-Erben zugethcilt werden würde.
Den 24. Febr 1851.
K. Oberamtgericht, v. Rom.
Oberamtsgericht Nagold.
N a g o i d.
Gläubiger Lorladung.
Zum Zweck der Bereinigung der
Verlassensch ans- respek. Debitsache der Gottlob Sautters Wittive und des daui'k zusammenhängenden Debit- wcsens des Kaufmanns Immanuel Christof Pfletberer und seiner Ehegattin Louise geb. Saut ter dahier wird hiermit Tagfabrl zur Schul- denliqurbations Verhandlung auf Dienstag den 8. April d. I., Vormittags 9 Uhr, anberaumt.
Es werden daher alle diejenigen, welche an die Verlassenschafts-Masse der gedachten Gottlob Sautters Witrwe oder gegen die Kaufmann I. C. Pflei- dererschen Eheleute beziehungsweise als der ersteren Erben oder Bürgen l
durch Vergleich noch durch Verzicht gehoben, und darum die Erkennung des Konkurs-Verfahrens nölhig werden, so wird solcher die Wirkung einer Gantliguitations-Verhandlang beigelegt und sofort gegen die ungehorsam ausgebliebenen uvbekann en Gläubiger der Ansschlußbesche:» von oderwähnten Massen ausgesprochen werden.
So beschlossen ttn K. Oberamls- gericht Nagold, den 6. Mär; 1851.
. Oberamtsrichker v. Rom.
Forstamt Wildberg.
Revier Nagold. Holzverktr»f.
An nachstehenden Tagen wird fol- oder aus was immer für einem Rechts- gendes Nutz- und Brennholz gegen gründe Forderungen und Ansprüche ^ . Baarzahlung — entweder
geltend machen zu können glauben, ' sogleich oder binnen der
hiermit ausgefordert, bei oderwähnter nächsten 6 Tagen — an die
Verhandlung in Person oder durch Meistdie'enden verkauft werden: gehörig Bevollmächtigte auf dem hie- ^ am Donnerstag dem 27. sigen Nachhause zu erscheinen, ihre, und Freitag dem 28. März^ Forderungen und deren Vorzugs- oder in den Staatswaltunzen Forst, Her- Absonderungsrechte unter Vorlegung renblatt, Winter-Halde und Burgstall: der Original-Schuld-Urkunden und. ^ Klafter eichene Scheuer,
sonstigenBeweisdokumciuen oder aber i 64^ Klafter Nadelholzscheiter,
in Fällen, wo voraussichtlich kein An-§ 62'^ Klafter ditto Prügel,
stanv obwaltet, durch Einreichung ^ Klafter ditto Abfallholz,
schriftlicher, gehörig belegter Recesse 8600 Stücke ditto Wellen; zu liqaidiren, und sich über Lorg-i am Samstag dem 29. März» oder Nachlaß-Vergleiche zu erklären, im Forst, Herrenblakt und Wmter-
Aktenbekannie Gläubiger, welche weder in Person noch durch Bevollmächtigte sich einfinden, werden in Absicht auf die von den Anwesenden getroffenen Vergleiche, so wie bezüglich derer Beschlüsse über Veräußerung l respek. Verpachtung der Massegegen-
halve: i eichener Spaltklvtz,
381 Stämme sehr gleichförmig gewachsenes Floß- und Bauholz, 22 Stücke Sägklötze.
Die Zusammenkunft ist am I. und 3. Tag im Forst, auf der Herrenbcr-
stände, Bestätigung des Güterpfle- gerstraße beim Steinbruch, am 2. Tag gers re. der Mehrheit der Anwesenden in der Herrenblatt, bei den Oberjct- ihrer Klasse beiiretend angenommen. tingec Feldern, werden, die ausbleibeneen unbekannten « je Morgens 8'/z Uhr.
Gläubiger aber haben es sich selbst Die OriSoorstcher wollen diesen zuzuschrecken, wenn bei der Verwei- Verkauf ihren Gemeinde-Angehörigen ßung keine Rücksicht auf sie genommen rechtzeitig bekannt macken lassen, werden wird. ^ W'ldberg, den 19. Marz 1651.
Sollte bei dieser Verhandlung die Königliches Forstamt.
bereits angezeigte Insolvenz weder! Gunzert.