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R K g V l d e r
Amts- undIntelliaenz-Blatt
Oberamt Nagold.
Steckbriefzurücknahme.
Der gegen Friedrich Ru; von Eff- ringen unterm 12. d. Mts. erlassene Steckbrief wird zurückgenommen, nachdem sich Friedrich Ruz heute hier gestellt hat.
Dm 1t. März 1851.
Königliches Oberamt.
W i e b b e k i n k.
Oberamt Nagold.
Zurücknahme einer Aufforderung.
Die an die Anna Maria Rupp von Böstngen am 12. d. Mts. erlassene Aufforderung wird zurückgcnom- men.
Den 17. März 1851.
Königliches Oberamt.
Akt. Rooscküz, S t.-V.
Oberamtsgericht Nagold.
Oberthalherm.
Schulden-Liquidation.
In der Gantsacke der Commerane, geborene Singer, Ehefrau des Philipp Heiler, ist zur Schuldenliquidativn Tagsahrt auf
Dienstag den 22 April d. I., Nachmittags 1 Uhr, anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen auf das Rathhaus in Oberthalheim vorgeladen werden, daß die nickt Nicht- liquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung von der Masse ausgeschlossen werden; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber angenommen wird, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bei- treten.
Nagold, den 14. März 1851.
König!. Oberamtsgericht- v. Nom.
Den 18 . Marz 1831 .
Oberamtsgericht Nagold.
Schuldcnliquidationen.
In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden-Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten de,eichncte Zeit anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nichtliquidiren- den, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden» daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
1) Christoph Haizmann, Tag- löhncr von Haitcrbach,
Montag den 14. April 1851, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhauie in Haiterback,
2) Adam Ade, Weber von Oderthalheim,
Dienstag den 22. April 1851, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Obcrtdalheim,
3) Gotllieb Gauß, Seifensieder von Nagold,
Freitag den 25. April 1851, Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause in Nagold,
4) Christian Wurster, E^mein- derath von Ebershardt,
Dienstag den 29. April 1851, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause in Ebershardt.
Den 10 März 1851.
K. Oberamtsgericht, v. Rom.
Oberamtsgericht Nagold.
E f f r i n g e n.
Schuldenliquidativn.
In der Gantsache des fung Johannes Rüz, Zimmer- mannö in Efftingcn,
wird die Schulden-Liquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am Montag dem 31. März d. I., Morgens 9 Ubr,
auf dem Nathhaus zu Effringen vorgenommen, wozu die Gläubiger und Absonderungsberechtigten andurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, ober auch, wenn voraussichtlich kein Anstand vorwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der LiquidationS-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß in dem einen wie in dem andern Fall unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.
Die nicht liqaidirenden Gläubiger werden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, durch Bescheid, welcher bald nach der Liquidation ausgesprochen wird, von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigem aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung derMehrheit ihrer Klasse beitreten.
Nagold, den 22. Februar 1851.
K. Oberamtsgericht, v. Rom.
Oberamtsgencht Nagold.
Egenhausen.
Aufforderung
eines
Verschollen en.
Johann Georg Bl sich, geb. den 28. August 1801, Sohn der verstorbenen Jakob Blaich'schen Ehelerte von Egenhausen, ist längst verschollen und von seinem Leben oder Tod nichts bekannt.
Es ergeht daher an ihn die Aufforderung, sich binnen 45 Tagen da-