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im gereizten )ürfe. Muß ich dich zum '? Soll ich )eib, in niei- Wege such- zu schließen? imm in der ch darf diese ich schon ge- mehr fallen.
> Leben gabst, es ruhen im de zu dir so Wohlstandes nich deßhalb He mir zum - frage dich,
frage besänf. ierliche Wer. li von einer desinas, war
Mörderin in Qualvoll wie ß mein guter .'gestellt wer- eben setze ich em ich Allee sündigt — gemeine lebende sagt: daS ist ich ihm nicht meiner Hand «ruf läge ein üge Seligkeit
rschwicgenheit b sie von der «rangen diese nieder her,u- chworen, gab e Zuni 1817 : Stunde der e, von einem inschte eines Gesina ent- 'gen Minuten big kühlenden n sich die ihr » einem Arzre n Augenbl cke S folgt.)
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Drn L2. November ZKZG.
WüvttembsVgisehs Mh^srri?.
Seine Majestät der König erließ unter dem 7. November folgende Ansprache an das Volk: Württcm- berger! Durch die ausserordentliche, höchst bedenkliche Lage Deutschlands zu mit länschen Rüstungen genöchigt, welche sowohl zum Schuhs des eigenen Landes, als zur Erfüllung der Pflichten gegen den deutschen Bund uuab- weislich geworden sind, waren wir in der Lage, bei der LandeSversammlung das Ansinnen stellen zu lassen, ;u Anschaffung des unumgänglichsten Bedarfs an Pferden für Artillerie und Fuhrwesen die Summe von 300,000 fl. zu verwilligen. Die Landesversammlung Kat aber H eber ein Verhalten gezeigr, welches uns unmöglich machte, mit terseloen weiter verhandeln zu lassen. Sie hat beschlossen, nicht nur die angesonnene Berwilligung als formell und materiell lindegründet abzulchnen, sonccrn auch gegen jeden Aufwand zu protestiren, welcher sich durch die fraglichen Kriegsrustungen ergebe» sollte, indem sic nur zu den Kosten einer in den Augen jedes Unbefangenen vollkommen unausführbaren bewaffneten Neutraluäk ihre Erwägungen inMnßsicht stellte. jDieseS Verfahren ist nicht nur im direktesten Widerspruch mir unseren Rechten und Pflichten als Mitglied des deutschen Bundes, sondern betucht auch so offenbar die iJnteressen unseres Landes, daß es einer näheren Beleuchtung m der Lhat nicht bedarf. Nur völlige Unkenruniß der Verhältnisse oder übler WNe können sich verbergen, daß der uns angcsonuenc Lchrm eine fe ndliche Besetzung des Landes mit allen sic begleuenden liebeln in unmittelbare Aussichi gestellt hatte Dazu kam, daß nach den bcreils vorliegenden Berichten der Verfassungs - Kommisfron über sehr wickrize Abschnitte ter Verfassung solch unversöhnliche Gegensätze Mil unserem Verfassunzsenkwu'f sich hceanssielllcii, daß an eine Bercindauing mit dieser Versammlung n.mmermehr zu denken war. Wir mußrcn daher abermals zur Auflösung schreiten, und da das Gesetz vom 1. Juli v. I, welches uberhaupi nur ein.» rransicvrischcn Charakrer haben konnte, offenbar nicht mehr angcwendel werten kann, nachdem die Theilnahmlosigkeit an de» nach diesem Gesetz vorzu ncdmenten Wahlen in einem steigenden Maße sich heraus^ gestellt hatte, so dlc-.dk nach Erwägung aller ihatsächlichen und rechtlichen Beziehungen kein anderer Weg übrig, als das Werk der Verfassungs - Rev sion ui denjenigen Stand zurück zu versetzen, rn welchem es sich vor Erlassung des Gesetzes vom 1. Juli v. I. befand. Schon hieraus folgr, und wir crihcilcn euch hin über die bestimmte Zusage, daß keineswegs von einer tcsinitiocn Rückkehr zu dem früher Bestandenen die Rede ist, sondern daß nur die Versus sungtz. Revision auf einem Wege vereinbart werden soll, welcher ursprünglich als der nächste sich dardor und besser niemals verlassen worden wäre. Hiezu werten wir auch die Einleitung treffen, sobald nur immer die Umstände cs
erlauben. Eine nothwendige Folge von)'demI Verlassen des Gesetzes vom 1. Juli v. J.^war, daß auch kein Ausschuß aus tiefer Versammlung, für dessen Wahl ohnehin in gedachtem Gesetz lediglich keine Fürsorge getroffen ist, Zurückbleiben durfte, da sonst zwischen dem Ausschuß und ter künftig zu wählenden Versammlung zum voraus ein unlösbarer Widerspruch begründet worden wäre, welcher noidweudig zu den bedenklichsten Konflikten hätte führen müssen, und weichem wir eben deßhalb Kraft Z. 89 der ^ Verfassungs Urkunde vorzudeugen uns verpflichtet saben. Dnnir aber die verfassungsmäßige Kontrole unserer Regierung keinen Augenblick fehle, so beriefen wir den leht- destontcnen nach der Verfassung vom Jahr I8l9 gewählten Ausschuß wieder in Thangkett, und wie wir hierin i das zur Zeil allein bcrechiigie Organ der LandeSvertre- tung zu erblicke» vermögen, so werten wir gegen die et- i waige Konst.imruag eines andcin Ausschusses mit allen i gesetzlichen Mitteln energisch einzuschreiten,nicht verfehlen.
' Indem wir auch im Uearigcn einstweilen das, was durch ^ des Lautes Wohl geboren ist, nach § 89 der Verfassnngs- ! Urkunte versagen werten, lebe» wir ter Ueberzeugung, twß wir dienu nur dem Gebote einer unabweisbaren Noth- ^ Wendigkeit folgen, und ver tanen zu unserem getreuen Volke , verirauen zu allen unser» Behörden und Obrig- ! ke-ce» des Lautes, daß sic die Gründe t eses unseres Ver- ! fahrt» s erkennen und sich mit uns ve.cmigcn werden, um ! jedem erwa von Uedelwollenten ,;» befürchtenden Versuche der Siörung der rssenilichen Ordnung rasch und kräftig « zu begegnet!. H-.cbei bedarf cs ter Versicherung nicht, daß, indem wir von den uns durch den § 89 ter Ver- ' sassun-! erihc lttn Vcsuguissen Gebrauch machen, wir auch ^ h'.idei stcis >n tiefer Verfassung die Richtung für unsere ! Reg crungsbantluugcn erkennen, und nur in so weit zu tcn durch dieselbe zugelasscnen ausserordentlichen Maßnah- . u.cn sckrcii.'u werde», als das Siaaiswohl cs gebieterisch c.herschi. Würncmderger! Vert äut eurem Könige, der seil vicrundtreißig Jahren die Förderung eures Wohls zum Gegenstände seiner wärmsten Fürsorge gemacht hat, und der u c aufhören wird, diesem Ziele seine Kraft, sein ^ Leben zu weihen.
! Ski'.it gart, den 8. November. Am Donnerstag Vormittag wurde von Seiten der K. Stadtdirektion einem eee städtischen Polize» - Kommissäre der Auftrag ertheilt, e-ne eiwaige Sitzung des von der aufgelösten Landesver- ,amm!ung gewählien ständischen Ausschusses zu verhindern; ^ eers ibe verfügte sich auch mit einigen Polizcisoldaten in oac> Lrändehaus, um dem Beleb! nackzukommea. Er ' woll c non den Mitgliedern des Ausschusses de» Eintritt i ,n das Sitzungszimmer verwehren, es wurde ihm jedoch von dem Präsidenten entgegen gehalten, daß dies eine verfassungswidrige Handlung sey, er solle deßhalb den Eradt- dwekroc Herde holen. Nach seiner Entfernung begab sich ofori der Ausschuß in das Sitzungszimmer, und nahm