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Der Gesellschafter.

Den L«. April L8S«.

Württembergifehe Chronik.

Unsere Landesversammlung hielt letzten Frei­tag wieder Sitzung; dieselbe begann um 10 Uhr, und hatte als Tagesordnung den Bericht der Finanzkommts- sion über den Etat des Justizdepartements. Schober er­öffnet die Sitzung um 10*/, Uhr, indem er die Abgeord» neten freundlich willkommen heißt und sein Bedauern darüber auödrückk, daß die Verhandlungen über die Ver- sassungsrevision noch nicht so weil gediehen seyen, daß heute ein Bericht über Verfassungßrevision auf die Tages­ordnung hätte gesezt werden können. Nach Verlesung einiger Petitionen besteigt Stockmayer als Borstand der Finanzkommission die Tribüne und stellt den Antrag, statt eines dreijährigen, bloß einen zweijährigen Etat zu be- ralhen. Tiefer Antrag wird von Pfeiffer und Probst unterstüzt. Der Erstere stellt die Behauptung aus, der Inhalt des Etats sey so trostlos, daß der Staat selbst, wenn er von Unglücksfäüen und außerordentlicyen Aus­gaben verschont bleibe, einem Finanzbankerutt entgegen gehe. Finanzminister v. Herdegen gibt zu, daß der In- halt des Etats ein trostloser sey , hält ihn aber nicht für so trostlos, daß man einem Staatsbankcrutt entgegen sehe. Auf eine Abkürzung des Etats könne die Regierung nicht eingehen, da die Verfassung bestimme, daß der Etat aus drei Jahre berathen werden solle, die Berathung eines kürzeren Etats würde die Fortsetzung der bisherigen Un­ordnung seyn, und müßte von der Regierung als eine Abweichung von der Verfassung angesehen werden. Der Departements-Chef der Justiz v. Hanlein schließt sich den Erklärungen des Finanzministers an. Römer erklärt im Widerspruch mit der Ansicht des Fmanzmiwsters die Lan­desversammlung für berechtigt, auch einen kürzeren, als einen dreijährigen, ja bloß einen einjährigen Etat zu de- rathcn und wünscht, daß man den Etat gar nicht derathe, ehe die Regierung ihre Vorlagen über die Verfassungsre­vision gemacht habe. Die Landesversammlung müsse, um einen viel gebrauchten und mißbrauchten Ausdruck zu ge­brauchen , sehen, ob ihr diese Vorlagen conveniren und danach beurtheilen, ob sie die Steuern verwilligen könne. (Heiterkeit.) A. Seegcr schließt sich dem Anträge Skock- mayers gleichfalls an und hält ebenfalls de» Staatsdan- kerutt für unvermeidlich» wenn nicht in Bälde umfassende Reformen in der Staatsverwaltung eintreten. Seeger von Ulm kehrt den Sah des Finanzministers um, wenn man so fortfahre, bloß einjährige Etats zu berathen, so komme man nicht aus der Unordnung heraus. Kein Gewebe der Penelope, keinen Erfurter Reichstag wolle man hier auf. führen, man wolle wissen, woran man sey, ob man mit gutem Gewissen Steuern verwilligen könne. M. Mohl ist der Ansicht, daß man in der Berathung des Etats fortfahren solle, da die Landesversammlung bis zum letz­ten Augenblicke, der vielleicht nicht ferne sey, ihre Pflicht thun, und dem Lande zeigen müsse, daß sie ,n ihrem Rechte^sey. Beschluß: Die Finanzkommission zur schleu-

nigen Berichterstattung darüber aufzufordern, ob ein drei- oder ein zweijähriger Etat berathen werden solle. Dieser Beschluß wird mit überwiegender Majorität durch Erhe­ben von den Sitzen gefaßt. In der Sitzung am Montag kam die Papiergeldfrage zur Verhandlung und wurde beschlos­sen: das auszugebende Papiergeld im Betrag von 3 Millio­nen als einen Theil der Staatsschuld anzuerkennen und vor­zumerken und der Staatsschuldenzahlungskasse einen Ein- tösungsfonds von 500,000 fl. zuznwcisen.

Die Streitfrage zwischen unserer Regierung und dem Fürsten von Thurn und Taris wegen des Postvertrags soll jezt auf gütlichem Wege ausgeglichen werden; man nennt den östrerchischen Gesandten »n Stuttgart, der die Vermitt­lung zwischen den Ansprüchen beider Theile zu regeln be­rufen sey.

lieber den in der Nacht vom 2425. April in Güg­lingen aukgebrochenen Brande, bei welchem 33 Gebäude in Asche gelegt, drei wettere aber beschädigt wurden, er­fährt man folgend Näheres: Das Feuer brach bald nach Mitternacht im nördlichen Theile der Stadt aus, da, wo, dicht an einander gebaut, Scheunen und alte Wohngebäude stehen und breitete sich mit solcher Schnelligkeit aus, daß, wiewodl durchaus kein stärkerer Luftzug gicng, wie mit Einem Male das Ganze in Flammen stand, und von meh­reren Scheunen es ungewiß ist, in welcher zuerst es aus­gegangen. Unter den niedergcbranntcn Wohnhäusern ist das Gasthaus zum Hirsch und das Amtman Koch'sche. Das ist nun innerhalb 9 Jahren der zednte Brand. der Güglingen trifft; auf diese Weise kann es bald als eine neue Statt dastehen, denn von den im März 1849 eben­falls in einer Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nieder- gebrannten 157 Häusern sind alle wieder unter Dach, bis auf das Sratlpfarrhaus, das noch gar nicht in Angriff genommen ist; diese alle verschonte dießmal die Flamme und suchte nur alte auf. Hinsichtlich der Ursache des Brandes herrscht in Güglingen allgemein der Glaube, daß es ein Werk der Absicht sey. Darauf weist Zeit und Ort des Entstehens hin, sowie die rasche Verbreitung; dunkle Gerüchte sagten schon längst eine solche Katastrophe voraus, und man hörte an Ort und Stelle, es sei an einem Haupt- wasserdchälter die Falle gezogen gewesen. So empörend tieß ist, so darf man doch nicht vergessen, daß ein solches Werk der Bosheit jedenfalls nur Einen oder Wenige zu Urhebern haben kann, und die Mildthätigkeit wird auch dießmal zur Linderung der Noth vieler unschuldig Unglück­lichen ihre Hand gewiß nicht ganz verschließen.

Tages Neuigkeiten.

Ueberl ingen, 22. April. In unserer sonst so ruhigen Stadt spukt gegenwärtig ein böser Geist, so daß es scheint, als ob die Missionen, welche kürzlich bahie-- abgehalten wurden, den erwünschten großen Einfluß auf die wahre sittliche Bildung des Volkes noch nicht gehabt haben. In der Nacht vom 17. auf den 18. b.M. wurde