stcht, welcher von Manchen gekannt, der ihn im Stuttgarter Bahnhof und hier wieder sahen. Aus der Anklage- Akte geht so viel hervor, daß er früher Hanblungsdeflis- sener, nachher mit einem Gehalte von 600 fl. Bahnvos- kassier wurde und eine nicht sehr sparsame Lebensweise führte, jedoch sind seine sonstigen Prädikarszeugnisse bis zu fernem Vergeben nicht ungünstig. Am 8. Juni v. I. lie ferte er den Kassenbestanv des 7. ab, welcher 134 fl. 38 kr. betrug, während er 190 fl. 27 kr. betragen sollte; ferner ergab sich beim monailichen Kassensturz ein Rest an Bil- lctell von 59 fl. 56 kr.. Hiezu kam nun noch, daß der Angeschuldigte, der seine Einnahmen ,n Pakelen an d e Hauptkasse ablieferte, auf denselben eine größere Summe verzeichnete, als sie enthielten, was zur Folge Hane, daß z. B. bei einem an Kaufmann Emele in Ravensburg gelangten 43 fl. fehlten, deßzleichen bei verschiedenen andern nach Ulm, Laupbeim u. s. w. überall weniger sich vorfand, als darauf stand, und endlich lag der Verdacht gegen ihn vor, dem Kutscher Maier und Pflasterer Brenner ui Stuttgart 41 fl. 27 kr. vorentdalten zu baden. Was imGan zen 244 fl. 49 kr. ausmacht. 17 Zeugen, meist Angestellte bei der Eisenbahn-Verwaltung in Stuttgart, so wie die Adressaten waren anwesend und sprachen ihre verschiedenen Ansichten aus, was aber im Allgemeinen nichkS Näheres bewies. Sein Vertheidiger, so wie er selbst suchten die ganze Sache mehr einer Fahrlässigkeit als bösen Absicht zuzuschreiden, allein der Staatsanwalt beharrie auf seinem Anträge, und die Geschworenen sprachen, obgleich der Vertbeidiger nochmals Allem auidot, den Staatsanwalt zu widerlegen, ihr Schuldig. In Folge dessen, auf Antrag des Staatsanwalts, der Gerichisvof den Angeklagten zu anderthalb Jahre Arbeitshaus und in die Kosten verurtheilte.
Sechster Prozeß. Vor den Schranken steht ein schmucker Kauernbursche, sauber gekleidet, in einem schwarz- blauen Sammiwamms, Sammtweste, beite mit Rollknö-! pfen versehen, ein hübsches offenes Gesiatt; eS ist Johannes Feuerbacher von Bernhauscn, anqeklagt der Tödlung in Raufhandeln. AuS der Anklageakte geht hervor, daß Sonntag den 30. September v. I., Abends im Ochsen in Berndaufen, ziemlich viele Bewohner des Orts anwesend waren, welche sangen und tranken. Verheirathere und Ledige waren abgesondert. Einer der ersteren machte den Ledigen Vvrwnrfe, worauf diese jenen mit Prügel drohten. Als nun Abends die Gebrüder Auch nach Haufe gingen, wurden sie in der Nahe deS Bären angefallen, und der eine, Johannes, mit einem Prügel so auf den Kopf geschlagen, daß er zwei Wunden, wovon eine tödl- lich, erhielt, und sechs Wochen darauf erfolgte fein Tod. Auf seinem Tottenbette gab er nun den Johannes Feuer- bachrr alS Thater an, weigerte sich aber längere Zeit, seine Angabe zu beschwören. — 14 Zeugen, worunter die bei jener Prügelei Anwesenden selbst waren, erscheinen vor d«n Schranken. Der Schultheiß Schwab von Bernhaufen verweigerte, da er sich zu den Grundsätzen der Korn- thaler Gemeinve bekenne, den Eld und wird durch ein Handgelöbniß, das er dem Präsidenten gab, als ligirimirt erachtet. Nun wurde im Zeugenverhör fortgefahren und als die Reihe'an die.Theilhaber der Prügelet kam, weigerten sich der Zeuge Thaler und Schrempf den Eid zu schwören, aus religiösen Rücksichten, oder war eS ihr böses Gewissen? Thaler wurde ohnmächtig und Schrempf schwor nicht; Heide wurden deshalb vom Gerichtshöfe zu vier Wochen
Gcfängniß verurtherlt. WaS gibt aber der folgende Zeuge Walz — nachdem er den Eid geleistet, an? Ich habe, sagte er, beim Oderamtsgericht, um meine Kameraden zu schonen, die Wahrheit nickt gesagt; Thaler und Schrempf haben gleichfalls auf Auch geschlagen rc. rc.— Nun mußte Jedem der Gedanke kommen, namentlich bei Betrachtung ces offenen Gesichts Feucrdachers, daß gegen diesen entweder ein Komplott, daS ihn zum alleinigen Thaler machen wollte, vorhanden seyn, oder daß er selbst zum Märtyrer für feine Kameraden werden wolle, — und wenn man seme ausgezeichneten Zeugnisse vollends vorlesen hörte, mußte man sich sagen, er ist unschuldig. Oer Staatsanwalt aber sucht die Anklage aus Körperverletzung aufrecht zu erhalten. Der Verlheibiger widerlegt Wort für Wort mit scharfsinnigen Gründen auch die lezte Anschuldigung des Klienten auf Körperverletzung, indem gar keine genügenden Beweise für diese Thar vorliegen. ES erfolgte die Fragestellung an die Geschwornen: 1) Ist Feuerbacher der Körperverletzung oder 2) thatlicher Mißhandlung schuldig? Fragei wird verneint, Frage 2 bejaht. Hierauf stellt der Staatsanwalt den Antrag: Den Angeklagten zu 1 Jahr Kreisgesangniß und in die Kosten zu verurtbeilen. Der Gerichtshof verurtheilte denselben aber zu 9 Monaten und in d»e Kosten.
Ja der ersten Sitzung des Tchwurgerichtsbofs zuBi- berach am 25. Januar wurde der Gemeindepfleger B. Smudacher zu Baienfurt, Oberamts Ravensburg, wegen Nestsetzung zu 1Jabren Arbenshauöstrafe verurtbeilt.
Grömbach. Letten Mittwoch kam auf der Parzelle Gutwövr ein Raubansall vor. Die Klais'schen Kinder, zwei Mädchen von 20 und 14 und ein Sohn von 20 Jahren , trieben seit lbrer Eltern Tod das ererbte Gut gemeinschaftlich um. Zu diesen kamen am Vormittag, während der Bruder gerade abwesend war, zwei Bursche in ländlicher Kleidung in die Wohnstube und ließen im Verlaufe des Gesprächs von einer Heiraths-Bewerbung sichs vermerken. Während nun die altere Schwester in die Küive ging, um Einiges zu besorgen, folgte ihr einer der Bursve auf dem Fuße nach, fiel über sie her und schlug mir einem Sreine aus sie zu. Sie schrre nun um Hülfe, gleichzeiiig aber nahm der andere in der Wohnstube das jüngere Mädchen unter seinen Arm, zog mit der freien Hand einen in einem Sackiuche befestigten Stein aus der Tasche und versezte ihm damit etwa acht Streiche auf die edleren Theile des Kopfes, wodurch es das Bewußtseyn verlor. Mittlerweile gelang es der älteren Schwester, sich von ihrem Dränger loszumachen und bei rbrem unweit entfernt wohnenden Nachbar Ziefle um Hülfe zu rufen. Unter Viesen Umständen dielten es die beiden Jauner, nachdem sie rn der Eile noch einen Kasten gesprengt, für ge- rathen, das Wttte zu suchen und eilten dem »aden Walde zu. Gleichzeitig folgte ihnen aber Ziefle, ein beherzter und starker Mann, aus einem näheren Seitenwege mit einem Gewehr bewaffnet nach und stellte sich ihnen entgegen. So wurden sie wieder aus die Straße getrieben, wo cs dem Einen gelang, zu entspringen, während der Andere, Baucrn- knecht Camerer von Durrwerler, ein schon längst übel berüchtigtes Subjekt, festgenommen werden konnte und bei K. Oberamtsgerichte Freudenstadt bereits eingettefert ist. — Nach ver Aussage Camerers wäre sein Mithelfer ein Schloffergeselle aus Mainz. — Das jüngere Mädchen liegt lebensgefährlich darnieder, doch ist Hoffnung zu ihrem Aufkommen vorhanden. (Gränzer.)
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