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Mts- und

für die Oberamtsbezirke

ago 1 d und Horb.

^ SS.

Freitag, den 2Z. Oktober

!550.

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Oberamt Nagold. !

Steuer-Einzug und Ablieferung j betreffend. j

Unter Beziehung auf das Gesetz vom 15. d. Mis., betreffend die Forlerbe- bung der Steuern b.s lezien Dezember 1850 (Regs.-Blatt Seite 349) werben dre Orts-Borsteder angewiesen, für den ungesäumten Einzug der verfallenen! Steuern und deren Ablieferung an die Oberamtspflege Nachdruck zu sorgen. Den 22. Ok'vber 1850.

K. Oderamt. Wiebbekink.

Oberamt Nagold.

Flößerei betreffend.

Nach einer bei Unterzeichneter Stelle vvrgebrachten, durch einen obrigkeitli­chen Augenschein als begründet erfun­denen Beschwerde haben die Flößer durch unbefugtes Anhalten der Flöße mittelst Einfiechung von Ruthen auf oer Wiese des ZimmermannS Johann Georg Hens- ler bei der Neusägmühle, Gemeindebe- zirks Garrwerlcr, im Laufe des verflos­senen Sommers beträchtlichen Schaden gethan.

Man sieht sich hiedurch veranlaß«, die Flößer vor Wiederholung solcher Elgentdumsdeschädigungen unier Andro- hung einer Strafe von 3 Guidcn für jeden Uebenrerungsfall hiemit öffentlich zu verwarnen.

Den 23. Ok-ober 1850.

K. Oderamt. Wiebbckrnk.

Oberamt Nagold.

Unter Beziehung auf den Erlaß vom 8. d. Mts, Amtsblatt Nr. 82 be­treffend die Beschlagnahme der Druck­schriftdeutscher Volkshumor rc." werden dre Or»s-Borsteher benachrich­tigt, daß der Kriminal-Senat des König!. Gerichtshofs für den NekarkreiS durch Beschluß vom 8. bis 13. d. Mts. die fragliche Schrift verboten und dem Kri­minal-Amt-e Stuttgart die Einleitung einer Untersuchung aus den Grund des

Art. 54 des Pvlizeistraf-Gesetzes auf­getragen bat.

Die Orts-Borsteber werden nun be­auftragt, die etwa mit Beschlag belegien Exemplare dieser Schrift dem Oberamt zu übersenden. ^

Nagold, den 22. Oktober 1850. t

K. Oberamt. Wiebbekink.

Oberamt Nagold.

Nach Erlaß Königl. Kre,s-Reg.erung vom 19. d. Mts. fand der Kriminal- Senat des Gerichtshofs in Eßlingen deinen Grund, die Unterdrückung der ' Nro. 52 des in Stuttgart erscheinenden ! Tagblaltsdie Sibille,, anzuordnen,

> daher die Wieder-Aufhebung des von

' der Regierung des Ncckarkreises ver- ^

^ fügten Beschlags angeorbnet worden ist.« - Hievon werden die Ons-Vorsteber - unier Hinweisung auf den oberamtlichen ' Erlaß vom 10. August d. I. Amts­blatt Nro. 65 benachrichtigt.

! Nagold, den 21. Oktober 1850. >

K. Oberamt. Wiebbekink.

Oberamt Nagold.

Un>er Beziehung auf die Erlasse vom 7. August und 9. September l. I. Amtsblatt Nro. 64 und 74 werden die Orts Vorsteher benachrichtigt, daß der Kriminal - Senat des Gerichtshofs für den Neckarkreis keinen Grund ge­funden hat, die vorläufig mit Beschlag belegten Nummern 169 and 208 des Beobachters" vom 18. Juli und 31. August d. I. zu unterdrücken, und ^ baß die von der Regierung des Ne^ ckarkreises verfügte Beschlagnadme wie­der aufgehoben worden ist. i Nagold, den 22. Oktober 1850.

I K. Oberamt. Wiebbekink.

Oberamt Nagold.

Die Königl. Regierung des Jort-

> Kre-ses hat durch Beschluß vom 19. d. Mts. die von dem Oberamt Gmünd verfügte Beschlagnahme der Nro. r22 des daselbst erscheinenden Wochenblatts i Märzspiegel" vom 16. d. Mts. l

wegen des darm enthaltenen Aussatzes unter dem Titeldas deutsche Gewerbe­wesen" auf den Grund der §§. 8, 9 und 27 des Gesetzes über die Preß-, freibeil vom 30. Januar 1817 und deS Ait. 167 und Art. 284 Z,ff. 2 des Strafgesetzbuchs beharrt und bei dem .Krimmal-Senat des Königl. Genchts- bofs für den Jartki-e-s den Antrag aus Unterdrückung der fraglichen Nummer des genannten Blatts gestellt.

Hievon werden die Orts-Vorsteher mit der Weisung geeigneter Einschrei- tung gegen das fragliche Blatt m Kennt- n:ß gesezt.

Nagold, den 23. Oktober 1850.

K. Oberamt. Wiebbekink.

Oberamt Nagold.

. Steckbrief.

Der 19jährige Strickerlehrling Chri­stoph Wurster von Alten staig ist wegen Landstreicherei in Untersuchung zu ziehen; man b.ticl daher, auf den­selben fahnden und ihn un Betreiungs- falle hiehcr liefern zu lassen.

Den 24. Oktober 1850.

K. Oberamt. Wiebbekink.

Bezeichnung.

Größe cirka 5 Schub, Statur un- tersezi, Haar blond, Gesicht länglich, Mund aufgeworfen, Füße gebogen, Klei­dung weiße Zwilchhosen mit blauen Streifen, ein graues Barcheiwammes, eine blaue Barchelweste, eine Mütze, Bundschuhe.

Oberamtsgencht Nagold.

Oberschw anders.

Auffo ' der » n g

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Verseboilenen

Johann Georg Helder, Hafner von Oderschwandorf, geboren den 15. August 1780, Sohn der 1- I. G. Helberschen Eheleute daselbst, ist längst verschollen und von seinem Leben oder Tod nichts bekannt.

Es ergeht daher an ihn oder seine