Mamftst der Statthalterschaft der Herzog­tümer von Schleswig-Holstein.

(Fortsetzung.)

Wollte man uns die Freundschaft Vorhalten, mit der alle Mächte Dänemarks Sache behandelt haben, wollte man uns die Entscheidungen der Kongresse über die Erd­folgefrage und die bewaffnete fremde Intervention im Hin­tergrund zeigen, um der Wiederkehr des Blutvergießens vielleicht durch unsere Einschüchterung vorzubeugen? Die­ser Zweck würde nicht erreicht werden. Wer so viel zu tragen gehabt har w>e wir, der weiß, daß ihm das Aeu- ßerste nichts Schlimmeres bringen würde, als was er schon erfahren hat, der lernt sich zu entscheiden und die Rück­sichten abzulegen.

Dänemark hat mit der näher getretenen Möglichkeit des Aussterdens der herrschenden Linie den natürlichen Wunsch gehabt, seinen Territorialbcsiand zu sickern. Der gerade, offene und gerechte Weg hätte zu diesem Ziel am sichersten geführt. Dänemark wählte einen andern. Zur Zeit des Kieler Friedens hak Friedrich VI. schon von England die Garantie des ewigen Zusammenbleibens der Monarchie verlangt; sic ist ihm nicht gegeben worden, weil England wußte und heute nickt vergessen haben wird, daß über Erbrechte eine fremde Macht nicht entscheiden kann. Dänemark hat dann 1846 in Wien erklären lassen, daß es dem Interesse der Gesammtmonarchie das Recht im Collisionssall unterordnen werde, aber Fürst Metter­nich hat gegen diesen Machiavellischen Grundsatz, den die dänischen Staatsmänner auch bei anderen Gelegenheiten unverhohlen und wiederholt bekannt haben, die Sache der Legitimität gradaus in Schutz genommen. Wohlbegrün­dete, gesetzliche Rechte zu schützen, dafür haben die Mächte in diesen Zeiten auch unstreitig weit dringendere Auffor­derung, als einen zufälligen Besitzstand beisammen zu hal­ten. England fiel es 18)7 nicht ein, aus Hannover An­sprüche zu erheben, obwohl dieß Königreich 1815 Ver­größerungen erhalten hatte, die gerade als Entschädigungs- Mittel für den König von England, nickt für den von Hannover bestimmt gewesen waren. Die gleiche Gerech­tigkeit wird auch Dänemark empfohlen werten müssen. Denn wo bliebe doch auch irgend ein Erbanipruch gesi­chert, wenn es den Machten gestattet wäre, bei jedem Ver- auderungsfalle in dem 8tatn8 guo der kleineren Staaten die Entscheidung an sich zu nehmen? Und wo wäre doch das wichtige Interesse, das Europa zu so außerordentli­chen Schritten für die Integrität der dänischen Monar­chie bestimmen sollte? Dänemark kann mit den Herzogthü-

mern so wenig wie ohne dieselben weder ein Vorwerk der östlichen Großmächte gegen die westlichen, noch der westlichen gegen die östlichen seyn; es wird in der Schale des europäischen Gleichgewichts weder so noch so einen Ausschlag geben. Von den Herzogthümern getrennt, könnte man sagen, wird Dänemark von Schweden angezogeu werden, und eine scandinavische Union wird Rußland nicht zugeben; allein Dänemark wird, und, wenn es eini­gen äußeren Glanz aufgeben will, kann so selbstständig ohne die Herzogthümer wie mit ihnen bestehen. Umgekehrt könnten die Herzogthümer, oder vielmehr Schleswig, dem zum Bundesstaate geeinigten Deutschland einen Zuwachs geben, der die an sich bedenkliche Consolidation dieses StaatenvereinS noch gefährlicher machte; dieß war in der That die Befürchtung, die gleich Anfangs der Ungunst aller Mächte gegen Schleswig-Holstein zu Grunde lag; diese Gefahr aber ist mehr als je verschwunden; unsere Sache wie unser Krieg ist eine ganz particulare geworden. Wie viel natürlichere Gründe hatte die höhere europäische Politik 1830, das Königreich der Niederlande in seiner Integrität zu erhalten, das durch Verträge und Garan­tien gesichert, und wie das Königreich Sardinien zu Zwe­cken gebildet war, bei denen Europa allerdings interessirt heißen konnte. Dieser Staat ist gleichwohl m seine bei­den Bcstandtheile wieder ausgelöst worden, auf den blo­ßen Grund der nationalen Unverträglichkeit. Durch die Trennung unserer Union mit Dänemark wird keine liefe politische Combination und kein Vertrag gestört, es wird kein einheitlich zusammen gegebener Staat mit gleichen materiellen Interessen getrennt» es wird keine neue Ord­nung begründet, wie durch die Schaffung des belgischen Staats, die nationale Unverträglichkeit ist hier vielleicht größer geworden, als sie dort gewesen war; dazu kommt, daß Belgien nicht ein altes formales Recht hatte, wie wir eS haben. Die bloße Zweckmäßigkeit sprach für jene Trennung, dieselbe Zweckmäßigkeit spricht mit tausend an­dern Gründen für unsere Trennung von Dänemark, ob­wohl wir sie nur für die Zeit ansprechen, wenn die Recht­mäßigkeit zu ihr hinführt. Wir lassen dieß dem Schick­sal anheim gestellt, in der Erwartung, baß, wenn es sich erfüllt, ihm Niemand entgegen treten werde mit willkür­lichen Bestimmungen.

(Der Beschluß folgt.) _

Kurs für Goldmünzen.

Neue LoniSd'or. . . 11 fl. 6 kr. > Württemberg. Dukaten 5 8. 45 kr.

FrisdrichSd'or . . . 9 fl. 51 kr. Andere Dukaten . . 5 fl. 37 kr.

Preußische ditto . . 9 fl. 55kr. Zwanzigsranken-Stnckc. 9 fl.32 kr.

Holl. lOGulden-stücke 9 fl. 51 kr.j Engl. Souvranid'or . II fl.53 1«.

Krucprpreise.

Brod- R Fletfchpreise

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. Aitenflaiq, t Freuoenfladr, . Tübingen, den 4. September 1359,1 den 31. August 1850. den 30. August 1850, l per Scheffel. !l ver Scheffel. !! ver Scheffel.

Calw,

den 24. August 1850, ver Scheffel.

Dinkel, alt.

» neuer Kernen . Roggen . Gerste . Hader, alt.

., neuer Mnblfrucht Weizen . Bohnen . Erbsen .

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Nedigirt, gedruckt und verlegt von G. Zarser.