Manifest der Statthalterschaft der Herzogtümer von Schleswig-Holstein.
(Fortsetzung.)
Diese Angriffe auf uns mit den Waffen der Verunehrung und Fälschung und den Waffen deS Krieges zugleich haben das Vertrauen bei uns zu Ente gebracht, und nichts waS uns das dänische Kabinet andietet, kann hinfort eine gläubige Aufnahme finden. Wenn der König, unser Herzog, das Muüsterium der Landesfeinte Schleswig - Holsteins von fich entfernen , wenn er eine deutsche Regierung aus Männern des Vertrauens dieser Lande um sich sammeln, wenn er in Person zu unS herüber kommen will, so wird er das alte Volk in alter Treue wieder finden; wenn er aus eigenem freien Herzen zu uns reden will, so wird ihn das Volk im allen Glauben hören. Aus der königlichen Proklamation vom 14. d., die durch die öffentlichen Blätter verbreitet wird, hören die Hcrzog- lhümer nur die Sprache der dänischen Minister. Die Herzoglhümer bedürfen des Dergessens, aber nicht des Vergebens; nicht die Einwohner der Herzogthümer bedürfen einer Amnestie, sondern die verderblichen Rathe des Königs. Nicht die Unterwerfung dieser Lande fordert der Friede, der weder von Deutschland bis jetzt anerkannt, noch von den Herzogthümern mit abgeschlossen ist, sondern lucrst und vor Allem die Anerkennung der Rechte, für die in dem Frieden ein voller Vorbehalt gemacht ist. Für Holstein gibt es in diesem Frieden keine Vorschrift, die Waffen niederzulegen, aber in unfern Rechten liegt für Dänemark die Verpflichtung, seine Truppen aus diesen Landen entfernt zu halten; ihr Einmarsch ist die Kriegserklärung gegen die Herzoglhümer. Die Proklamation gibt uns die Versicherung, die im erfreulichen Widerspruch mit Allem steht, was seit zwei Jahren geschehen ist, daß Schleswig in Dänemark nicht uicorporirt werden solle. Wenn aber diese Versicherung aufrichtig, und wenn sie mittelbar eine Ankennung unserer Landesrechte seyn soll, so ist kein Grund abzusehen, weder warum dänische achtbare Männer über die Ordnung der Verhältnisse Schleswigs zu Holstein mitredcn, noch warum schleswig-holsteinische achtbare Männer über Schleswigs, und nicht vielmehr über Schleswigs-Holsteins Verhältnisse zu Dänemark berathen sollen, noch endlich warum die schließliche Entscheidung über alle diese Verhältnisse IN die Hände der dänischen Minister gegeben werden soll. Selbst die
Berathungen über Schleswig - Holsteins Verhältniß za ' Dänemark könnten erst dann statt haben, wenn die Verfassung der Herzogthümer wieder hergestellt ist.
Nur reine und klare Verhältnisse können den Frieden zwischen Dänemark und den Herzogtümern Herstellen und die Union beider Staaten erhallen. Wir nennen aber klare und reine Verhältnisse die Anerkennung unserer un- verkürzten Rechte. Wir haben uns diese Rechte lange Zeit verkürzen lassen mit einer unergründlichen Langmulh, wir haben dafür gelitten mit endloser Geduld, wir habe» ' sie auf friedlichen Wegen versucht zur Anerkennung zu dringen mit unermüdlichem Eifer. Da wir tausendfach erfahren haben, daß Dänemark nur durch Thaten und Thatsachen nachgiebig gemacht werden kann, so sind wir jetzt entschlossen, für diese Rechte dis auf das Aeußerstk zu kämpfen.
Die Bewohner der Herzogthümer verkennen nicht die Schwierigkeit der Lage, in welcher sie zum dritten Mal den Bedrängnissen des Krieges ausgeseht werden; sie verkennen auch nicht die ganze Ungunst der Zeit, in der dietz geschieht.
Wir sind von unseren Bundesgenossen dießmat ver. lassen; aber dieß muß uns nur eine Mahnung mehr seyn, . uns nicht selber zu verlassen. Wir dürfen uns über tu Geschicke Deutschlands beklagen, die unS seiner Hülfe beraubt haben, aber anklagen werden wir Niemand darum, und die letzten deutschen Truppen, die uns verlassen haben, werden es uns bezeugen, daß >n dem ganzen Volk viel Schmerz über die Wendung der Dinge, aber keine Verbitterung ist. Deutschland hat uns Frist gegeben, unsere untergrabene Selbstständigkeit wieder zu erlangen, Preußen hat uns die Mittel gewährt, unser zerstörtes Heerwesen wieder herzustellen, und selbst in der Convention vom 10. Juli, welche die Herzogthümer trennte, ist der heilsame Widerspruch geblieben, daß man das Heer von dieser Trennung ausnahm, und uns so das Mittel ließ, daS fallen gelassene Recht wieder aufzurichten. Für all das haben wir Deutschland zu danken, und wir wollen et, indem wir dreß Mittel so gebrauchen, daß wir und Deutschland davon Ehre haben. (Forts, folgt.)
Kurs für Goldmünzen.
Neue Lonisd'or . . . 11 st, 6 kr.
Friedrichsd'or . . . 9 jl. 51 tr.
Preußische ditto . . 9 st. 55 kr.
Holl. lOGulden-'stücke 9 fl. 51 kr.
Württemberg. Dukaten Andere Dukaien . . Zwanzigfranken-Stücke. Engl. Souvranid'or .
5 S. 45k 5 ß. 37 k. 9ft.32Ii. 11 fl.53K
Nazoloer wöchentliche Frucht-, Brov-, Fleisch-, Biktualren- und Holz-Presse, den 31. August 1850.
!
Frucht- !
P r
i S,
Verkauft
Brod-Preise.
i Pfd.LiSter, gegossener?kf,
1 Pfd. Lichter, gezogene2vkr.
1 Pfd. Seif, . . 15 kL
H o l z - P r e t s e.
Gattungen.
höchster.
mittlerer.
niederer.
wurden:
4 Pfd. Kernenbrod , 11 kr.
4 Schwarzbrod . . 7 „
Dinkel, neu. 1 sch. Dinkel,alt. »
s.
kr.
st.
kr.
st-
kr.
Sch.
Sr.
s.
kr.
1
Weck k 7 Lth. 3 Qtl. 1
5
ö
6
6
4
5
52
51
4
5
30
42
56
156
4
272
916
33
7
Fleisch-Preise.
Bödseiten. 1- breit:
raube . . 30—36 .
Kernen. . »
1t
6
2
1
23
35
1 Pfd. Ochseufleisch . 8
balbsauber« . 40 »
Haber . . ,
5
6
4
49
4
10
4
50
36
i
» Rindfleisch . . 7
btinve . . . 54 .
Gerste . ,
8
IS
7
40
7
28
2
15
2»
i
. Hammelfleisch . 6
Bretter, 1- br. 16—18 ,
Mahlfrucht ,
-
g
12
I
2
11
30
i
» Kalbfleisch . . 6
„ 9-10" br. . 14 .
Bohnen 1 >sr.
1
12
1
8
1
2
, 1
19
24
i
» Schweinefleisch,
Rahmenschenkel 10—12 »
Waizen . ,
—
—
—
i —
1 —
— ;
abgezogen . . 7
Latten .... 3—4 »
Roggen . ,
—
—
—
—
—
—
—
i ^
— ;
— 4
nnabgezogen . 6
Kl. Buchenholz:
Wiüeu. . »
Erbsen. . ,
II
--
! """
j
Fett-Preise.
vr. Achs« 8 fl. 36 ,
geflößt . 8 S. 38 .
Linsen . . ,
—
—-
—
—
—
—
s - -
—
i
. Schweine-Schmalz 16
„
Kl. Tannenholz:
Lins.-Gerft« ,
—
—
—
—
_
_
- !
—
i
» Rindschmalz . .16
. Butter ... .12
vr. Achse . 6 S. 38 .
Rog.-Wakzen.
—
—
—
—
—
—
—
-
—
i
"
geflößt . . 6 st. 36 ,
Redigirt, gedruckt und «erlegt von G. Zarser.
S
In chen > und weiter bezeist deö die Gl tigien entwe Bevo! wenn waliel oder ihre st zeß,
Falle, tel iü als j anzun
Hi- liquid Forti Akten quita der M nicht werde hinsiä der Mass des ( Mehi Fr
auf
Th
auf r Je
auf l