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mserem Hrn. Vorwurf ge- Aufbcsserung cstl'mmr habe ae Lasten auf- insenver dieß enilich näher i'
ste hat dafür -ung jährlich werden sollen, ügen Lehrer, en, auf diese hl Hr. Geigle st bätte füh- enkr (wovon Zeuge wall Hrn. Geig- Lehrern be-
untcrsuchen, le bei seiner jedoch ver- mswertd für r nur seiner stgte. Denn ilie mit vielen jährlichen großen Theil )der mit räg- soll, so muß aschen, daß werde, beerwägt, daß nen Steuer- , rächt zu zie- lcnaucn Be- nen Gulden reutzer mehr.
ehrer kommt wieder zu , die meist auch keines urch ihr ver- Lage, mit zu können, mt also den ;ut. Möchte »de beherzi- dicser Sache .
ich.
Stellen mit ern, Schrei- üuch für eieine Lehrwenden an uchdrucker.
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für die Oberamtsbezirke
für die Oberamtsbezirke
Freitag, den EL. Mai
?550.
Odecamt Nagold.
Nach einem Erlaß des K. Kreuerkol- legmms vom 10. d. M;s. ist die durch den freiwilligen Zarückwitt des Ober- amis-Geemelers Günther in Erledigung gekommene Oberamts - GeomeierSstelle für die Erhaltung und Fonfuhrung der Flur-Karten in dem diesseitigen Bezirk dem bisherigen Vorstand derAbtbeilung der ErgänzungS > Arbeiten im Oderanu Horb, dem funkt. Oder - Geomeier Widmann übertragen worden, welcher hier seinen Wohnsitz genommen Hai.
Nachdem nun Widmann beute m Pflichten genommen und in Gemäßbett der MtNtsterial-Ler'ügung vom 12. Oktober 1849 (Reg. - Bl. Seue 677) in seine Dienst - Verrichtungen eingewiesen worden ist, so werten die Gemeindebehörden hievon in Kemttniß aeieze.
Nagold, den 30. Mai 1850.
K. Oberamt. Wrcdbekink.
Obcramtsgencht Horb.
AlthciM und Lützen hark, Oberarms Horb.
Schuldenliquidativncn.
In den hiernach genamuen Kantsa- chen werden die Schulden - Liquidationen und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an den umen bezerchncren Tagen in den Wobn- Orten der Schuldner vorgenommen, woru dre Gläubiger undAbsonderungs-Berech- tigten andurch vorgelaben werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auck, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet , statt des Erscheinens vor oder an der LiquidarionS - Tagfabrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie rn dem andern Falle, unter Vorlegung der BeweiSmit-- tel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.
Hiebei wird bemerkt, daß die nicht liauidirenden Gläubiger, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-
Arten bekannt sind, in der auf die Liquidations-Verhandlung nächstfolgenden Gerichtssitzung durch Bescheid werden von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber werde angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleiches, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstände und der Be- ! stacigung des Gürerpflcgcrs der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bei- lreren.
IobanncS Kläger, Wirtwe von Allbeim,
am Freuag dem 2t. Juni d. I., Nochmulags 2 Uhr, aus dem Naibbause in Aiihe-m.
Christian Olt, Schuster von Lützen- Hardt,
am Donnerstag dem 27. Juni o. I., k -Nachmittags 2 Ubr, auf dem Rachbause in Lützenhardt.
Len 25. Mai 1850.
Königliches Oberanusgerichl.
H a r r m a n n.
Oberamtsgenchr Horb.
Horb.
Schulde» - Liquidationen.
In nachgenannten Gantsachen wird die Schulten Liquidation und die gesetzlich damit verbundene weitere Verhandlung an dem unten brzeichneten Taq und Ort vorgenommcn, wozu ^ die Gläubiger und Absonterungs-Berech- . kigien andurch vorgelaken werden, um ^ entweder persönlich oder durch gehörig ! Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand od- ' wollet, statt des Erscheinens vor oder ! an dem Tage der Liquidarions-Tagsahrr Nhre Forderungen durch schriftlichen Re- ! zeß, in dem einen wie in dem andern Fall, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, so weit ihre Forderungen nicht ! aus den Gerichts-Akten bekannt sind,
am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleiches, der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenständc und der Bestätigung des Güierpsiegertz der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Georg Grieb, Maurer in Grünmettstetten,
Dienstag den 18. Juni,' Morgens 9 Ubr,
auf dem Naibbause in Grünmettstetten.
Franz Jviepd Dektling, Schuhmacher in Al-re-m,
Mittwoch den 19. Juni, Morgcrs 9 Ubr, auf dem Nachhause >ü Alche.m.
Anwu Schäker, Maurer in Grün- me"stetten,
Donnerstag den 20. Juni, Mo-gens 9 Uhr,
auf dem Naibbause m Grünmettstetten.
Josepb Marquardt, Taglöhner in Alkhettn,
Freitag den 21. Juni,
Morgens 9 Ubr, auf dem Nachhause ttl Allbeim.
Die Wir we des Marttn Pfeifer, Eva, geb. Kläger in Altheim, Samstag den 22. Juni, Morgens 9 Uhr, auf dem Nachhause in Altbeim.
Jung Michael Bail er, Taglöhner rn Altbeim,
Samstag den 22. Juni, Nachmittags 2 Uhr, auf dem Nachhause in Altheim.
Den 21. Mai 1850.
Königliches Oberamtsgericht.
H a r t ma nn.
Forstamt Alrenflalg.
Revier Hofften. Holzverkau?. Montag den 10. Juni d. I., werden umer den bekannten Beo.nguni sten