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mserem Hrn. Vorwurf ge- Aufbcsserung cstl'mmr habe ae Lasten auf- insenver dieß enilich näher i'

ste hat dafür -ung jährlich werden sollen, ügen Lehrer, en, auf diese hl Hr. Geigle st bätte füh- enkr (wovon Zeuge wa­ll Hrn. Geig- Lehrern be-

untcrsuchen, le bei seiner jedoch ver- mswertd für r nur seiner stgte. Denn ilie mit viel­en jährlichen großen Theil )der mit räg- soll, so muß aschen, daß werde, be­erwägt, daß nen Steuer- , rächt zu zie- lcnaucn Be- nen Gulden reutzer mehr.

ehrer kommt wieder zu , die meist auch keines urch ihr ver- Lage, mit zu können, mt also den ;ut. Möchte »de beherzi- dicser Sache .

ich.

Stellen mit ern, Schrei- üuch für ei­eine Lehr­wenden an uchdrucker.

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für die Oberamtsbezirke

für die Oberamtsbezirke

Freitag, den EL. Mai

?550.

Odecamt Nagold.

Nach einem Erlaß des K. Kreuerkol- legmms vom 10. d. M;s. ist die durch den freiwilligen Zarückwitt des Ober- amis-Geemelers Günther in Erledigung gekommene Oberamts - GeomeierSstelle für die Erhaltung und Fonfuhrung der Flur-Karten in dem diesseitigen Bezirk dem bisherigen Vorstand derAbtbeilung der ErgänzungS > Arbeiten im Oderanu Horb, dem funkt. Oder - Geomeier Widmann übertragen worden, welcher hier seinen Wohnsitz genommen Hai.

Nachdem nun Widmann beute m Pflichten genommen und in Gemäßbett der MtNtsterial-Ler'ügung vom 12. Ok­tober 1849 (Reg. - Bl. Seue 677) in seine Dienst - Verrichtungen eingewiesen worden ist, so werten die Gemeindebe­hörden hievon in Kemttniß aeieze.

Nagold, den 30. Mai 1850.

K. Oberamt. Wrcdbekink.

Obcramtsgencht Horb.

AlthciM und Lützen hark, Oberarms Horb.

Schuldenliquidativncn.

In den hiernach genamuen Kantsa- chen werden die Schulden - Liquidatio­nen und die gesetzlich damit verbun­denen weiteren Verhandlungen an den umen bezerchncren Tagen in den Wobn- Orten der Schuldner vorgenommen, woru dre Gläubiger undAbsonderungs-Berech- tigten andurch vorgelaben werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auck, wenn voraussichtlich kein Anstand ob­waltet , statt des Erscheinens vor oder an der LiquidarionS - Tagfabrt ihre Forderungen durch schriftlichen Re­zeß, in dem einen wie rn dem andern Falle, unter Vorlegung der BeweiSmit-- tel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.

Hiebei wird bemerkt, daß die nicht liauidirenden Gläubiger, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-

Arten bekannt sind, in der auf die Li­quidations-Verhandlung nächstfolgenden Gerichtssitzung durch Bescheid werden von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläu­bigern aber werde angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Ver­gleiches, der Genehmigung des Ver­kaufs der Massegegenstände und der Be- ! stacigung des Gürerpflcgcrs der Erklä­rung der Mehrheit ihrer Klasse bei- lreren.

IobanncS Kläger, Wirtwe von Allbeim,

am Freuag dem 2t. Juni d. I., Nochmulags 2 Uhr, aus dem Naibbause in Aiihe-m.

Christian Olt, Schuster von Lützen- Hardt,

am Donnerstag dem 27. Juni o. I., k -Nachmittags 2 Ubr, auf dem Rachbause in Lützenhardt.

Len 25. Mai 1850.

Königliches Oberanusgerichl.

H a r r m a n n.

Oberamtsgenchr Horb.

Horb.

Schulde» - Liquidationen.

In nachgenannten Gantsachen wird die Schulten Liquidation und die ge­setzlich damit verbundene weitere Ver­handlung an dem unten brzeichneten Taq und Ort vorgenommcn, wozu ^ die Gläubiger und Absonterungs-Berech- . kigien andurch vorgelaken werden, um ^ entweder persönlich oder durch gehörig ! Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand od- ' wollet, statt des Erscheinens vor oder ! an dem Tage der Liquidarions-Tagsahrr Nhre Forderungen durch schriftlichen Re- ! zeß, in dem einen wie in dem andern Fall, unter Vorlegung der Beweismit­tel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.

Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, so weit ihre Forderungen nicht ! aus den Gerichts-Akten bekannt sind,

am Schluffe der Liquidation durch Be­scheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen wer­den, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleiches, der Genehmigung des Ver­kaufs der Massegegenständc und der Bestätigung des Güierpsiegertz der Er­klärung der Mehrheit ihrer Klasse bei­treten.

Georg Grieb, Maurer in Grün­mettstetten,

Dienstag den 18. Juni,' Morgens 9 Ubr,

auf dem Naibbause in Grünmettstetten.

Franz Jviepd Dektling, Schuh­macher in Al-re-m,

Mittwoch den 19. Juni, Morgcrs 9 Ubr, auf dem Nachhause >ü Alche.m.

Anwu Schäker, Maurer in Grün- me"stetten,

Donnerstag den 20. Juni, Mo-gens 9 Uhr,

auf dem Naibbause m Grünmettstetten.

Josepb Marquardt, Taglöhner in Alkhettn,

Freitag den 21. Juni,

Morgens 9 Ubr, auf dem Nachhause ttl Allbeim.

Die Wir we des Marttn Pfeifer, Eva, geb. Kläger in Altheim, Samstag den 22. Juni, Morgens 9 Uhr, auf dem Nachhause in Altbeim.

Jung Michael Bail er, Taglöhner rn Altbeim,

Samstag den 22. Juni, Nachmittags 2 Uhr, auf dem Nachhause in Altheim.

Den 21. Mai 1850.

Königliches Oberamtsgericht.

H a r t ma nn.

Forstamt Alrenflalg.

Revier Hofften. Holzverkau?. Montag den 10. Juni d. I., werden umer den bekannten Beo.nguni sten