ersten Tage der Musterung den Erb- huldigungs - Eid abnehmen zu können. Den 25. Januar 1849.

K. Oberamt. Lin denmajer.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold.

Schulden-Liquidationen

In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden - Liquidation rc. Tagfabrt auf die unten bezeichnte Zeit anberauim, wozu die Gläubiger unter dem An­fügen vorgeladcn werden, daßdieNicht- liquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts - Akten bekannt sind, am Schluffe ddr Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines et­waigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Maria Barbara, alt Gottlieb Lutz, Sailers Wirtwe in Nagold, Donnerstag den 22. Februar d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem Rarhhaus daselbst.

Johannes Lutz, Maurer von Warth, Montag den 26. Februar d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem RathhauS daselbst.

Ludwig Marquardt, Kübler von Haiterbach,

Dienstag den 27. Februar d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhaus daselbst.

Johannes Schuon, Weber von da, Donnerstag den 1. März d. I., Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhaus daselbst, ff Jonathan Friedrich Killinger- sche Eheleute von da,

Freitag den 2. März d. I-, Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhaus daselbst.

Johann Heinrich Hill er, Weber von da,

Freitag den 2. März d. I., Morgens 10 Uhr, auf dem RathhauS daselbst.

Den 15. Januar 1849.

Königliches Oberamtsgericht.

Berner.

Oberamtsgericht Horb.

Horb.

Aufforderun g

eines

Verschollenen.

Clemens Joachim, Sohn des Ma­thias Joachim, Meßners in Altheim,

geboren den 22. November 1778, wird langst vermißt. Da derselbe nunmehr dav 70. Lebensjahr zurückgelegt hat, so wird derselbe oder seine etwaigen Leibes-, Vertrags- oder Testamentserben aufgefortert, ihre Ansprüche an das rn Pflegschaft stehende Vermögen binnen 60 Tagen

bei der Unterzeichnete» Stelle geltend zu machen, widrigenfalls Clemens Joachim als ohne Leides-, Vertrags- oder Testa­mentserben gestorben angesehen und das Vermögen an die bekannten Seitenver- wandten landrechtlicher Ordnung ge­mäß ausgefolgt wird.

Den 10. Januar 1849.

König!. Oberamtsgericht.

H a r t m a n n.

Nagold.

Zn»ftverf«immlungen.

An nachstehenden Tagen wird durch den Zunfrobmann die ordentliche Zunft­versammlung bei hienach genannten Ge­werben im Aufträge des Königlichen Oberamts dahier auf dem Ralhhause je Morgens 9 Uhr vorgenommen werden.

Am Dienstag dem 6. Februar: die der Schuhmacher;

am Mittwoch dem 7. Februar: die der Schneider;

am Donnerstag dem 8. Februar: die der Bäcker von der Nagolder Lade.

Die Ortsvorsteher werden nun er­sucht, dicß den betreffenden Meistern zu eröffnen, mit dem Bemerke», daß zwar denselben, wenn sie am persönlichen Er­scheinen verhindert sind, gestattet ist, mittelst Einsendung eines vom Ortsvor- stande beglaubigten Stimmzettels an der Wahl der ZunftvorsteherTheil zu neh­men, diejenigen Meister aber, welche ohne gültigen Grund dieser Vorladung keine Folge leisten, mit einer Ordnungs­strafe von 1 fl. von dem Zunftoorstand werden belegt werden.

Den 26 Januar 1849.

Zunftobmann:

Stadcfchultheiß Engel.

Aichh alden,

Oderamts Calw. Licgeuschafts- Verkauf.

In Folge gantgerichtlichen Erkennt­nisses wird a>w

Mittwoch dem 28. Februar d. I., Vormittags 9 Uhr, dem Konrad Hui sei von Oberweilcr

kreich verkauft. Solche besteht in

sämmkliche Liegen­schaft auf hiesigem Rathhause im öf­fentlichen Auf-

Einem einstöckigen neu erbauten Wohnhaus, unten im Dorf, Garten beim Haus, . « §

3 Morgen Vier- tel 6^/g Ruthen

Vs an einem ganzen Holz- und Streue- theil, welcher zunächst ausgeschieden wirk.

Zusammen angeschlagen zu 800 fl.

Hiezu werden unbekannte Kaufvlieb- haber mit dem Bemerken eingeladen, daß sie sich mit Prädikats- und Ver­mögens-Zeugnissen auszuweisen haben.

Die Herren Ortsvorstehcr werden ersucht, diesen Verkauf in ihren Ge­meinden gefälligst bekannt machen zu lassen.

Den 26. Januar 1849.

Schultheiß Keck.

Reringen,

Oberamts Horb.

Seidcuzwilllcrei -

und

Liegenschafts - Verkauf.

Nach einem Erlaß des Königlichen Oberamtsgerichts sollen die dem in Gant gerochenen ledigen Karl Michael, Bürger in Sulz,

,^.-^« 2 ---.,..,.,,',,. auf der hiesigen Markung ungehörigen Gebäulichkenen und weiteres Anwesen im Erekutions- wege im öffentlichen Aufstreich verkauft werden.

Zur Verkaufs - Verhandlung, welche auf dem Raihhause zu Reruigen sta-t- findet, bat man

Mittwoch den 7. Februar, Nachmittags 1 Uhr, anberaumt.

Die Verkaufs-Objek-e sind Folgende:

Ein dreistöckiges Wohnhaus mu gut

eiiigeiickie- ter Seiden- zwirnerei und Oel- mühle in der

_ Nähe des

Dorfes, welche vermöge der Was­serkraft zu jedem andern beliebigen Werke eingerichtet werden kann, sodann

Vs Morgen 1,1 Ruthen Länder- und Kräutergarten neben dem Haus, in mehreren Abiheilungcn,

ungefähr Vs Morgen Hackfeld auf Ihkinger Markung.

Bemerkt wird, daß gedachtes Ge­bäude erst vor einigen Zähren neu er­baut worden ist.

Die Verkaufsbedingungen werden vor der Verhandlung er öffnet werden.

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