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für die Obcramtsbezioke

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Dienstag, den AG. Januar

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1849,

Oberamt Nagold.

Unter Beziehung auf die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 7. d. M., betreffend die Herausgabe des Wochenblatts für Land- und Htaus- wirtbschaft und des Wochenblatts für Gewerbe und Handel (Negierungs-Blatt Seite 4) wird den Gemeindebehörden die Anschaffung dieser Blätter auf Ko­sten der Gemeinden empfohlen.

Den 25. Januar 1849.

K. Oberamt. Wiebbekink.

Oberamt Nagold.

Ikekrutirungs siche.

In Gemäßheit des §. 39 der In­struktion zum Kriegsdienstgesetz werden die Ortsvorsteber hicmit aufgefordert, in ihren Gemeinden bekannt zu macken, daß die Loosziehung der Militärpflich­tigen am

Donnerstag dem I.März d. I. und die Musterung am

Montag dem 26. desselben Monats

auf dem hiesigen Rathhause -stattfindet, daß beide Verhandlungen, bei welchen sich sämmiltche Orlsvorsteher eiuzufin- den haben,

fe Morgens 8 Uhr

ihren Anfang nehmen werden, und daß bei Leztercr auch diejenigen Militär­pflichtigen zu erscheinen haben, die bei der Musterung des vorigen Jahrs zu der heurigen verwiesen wurden.

Zugleich ist bekannt zu machen, daß der Bezirks-Rekrutirungsrath am Tage der Loosziehung seine erste Sitzung hal­ten werde, und daß daher etwaige Be­rücksichtigungs-Ansprüche, so weit solche bis dahin nicht schon geschehen, an die­sem Tage geltend zu machen und mit den erforderlichen Beweis-Urkunden zu belegen skyen.

Auch haben die Orlsvorsteher die im Ländes-Jniclligenzblatt Nr. 19 erschie­nene Vorladung der Militärpflichtigen durch den Ober-Rekrutirungsrath vom 19. l. Mts. zu veröffentlichen und Er­

öffnungs-Urkunden von denjenigen Mi­litärpflichtigen, welche sich in ihrer Hei- maih ausbalten, am nächsten Bo­tentag an das Oberamt einzusendcn, von den übrigen aber den Aufenthalts- Ort möglichst bestimmt anzuzeigen, da­mit diese von hier aus vorgeladi N wer­den können.

Die Militärpflichtigen sind anzuwei­sen, mit rein gewaschenem Körper und reiner Wäsche vor der Musterungskom­mission zu erscheinen.

Den 26. Januar 1849.

K. Oberamt. - Wiebbekink.

Oberamt Nagold.

Mekrutiruugssache.

In den dicßjayrigenOrtvrekruttrungs- listen finden sich mehrere Berücksichti- gungs - Ansprüche auf Zurückstellung, tberls wegen Berufs, thclls wegen Fa­milien - Verhältnisse (Kriegsdienstgesetz Art. 29) eingetragen, es sind aber in den wenigsten Fallen diese Ansprüche gehörig belegt.

Die betreffenden Ortsvorsteher wer­den daher unter Hinweisung auf die §. §. 108, 1>1 und 123 der Instruk­tion zum Kriegsdienstgesetz angewiesen, die Belheiligtcn auszusortern, daß sie binnen 14 Tagen die Beweise für ihre Berücksichtigungs-Ansprüche der Unter­zeichneten Stelle entweder persönlich über­geben oder sie durch ihrcOrlsdchörden Hiehcr verlegen lassen.

Berücksichtigungs Ansprüche auf Zu­rückstellung oderauf gänzliche Befreiung vom Militärdienst (Art. 5) müssen übri­gens längstens bis 4. Mar; d. I. an- gemeldet werden (Art. 45 Jnstr. §. 103), indem spätere Anmeldungen unberück­sichtigt bleiben. Jedenfalls werden die­jenigen, die Berücksichtigungs-Ansprüche, welche nicht schon von den OrtSbchör- dcn ausgenontmen sind, geltend zu ma­chen haben, wohl daran thun, solche jezt schon bei Oberamt vorznbringen, damit sie vollständig vorbereitet der Ent­scheidung des BezirkSrekrulirungsralhs unterstellt werden können.

Die Ortsvorsteher haben dieß in ih­ren Gemeinden bekannt zu machen.

Den 26. Januar 1849.

K. O beramt. Wiebbekinf .

Oberamt Horb.

Die 'dvszichttng und Musterung der Militärpflichtigen betreffend.

Den Onsvorständen wird hiemit in diesem Betreff Folgendes aufgetragen:

1) Es ist den dießjäbri'gen Militär­pflichtigen unterschriftlich zu eröffnen, daß sie

Donnerstag den 1. März d. I. zur Loosziehung und

Mittwoch den 21. März d. I. zur Musterung und zwar

je Morgens 8 Uhr

auf dem hiesigen Nathhause zu erschei­nen haben, wobei dieselben des Näheren aus dem allgemeinen Landes - Intelli­genz-Blatt Nr. 19 von 1849 zu beleh­ren und anzuweisen sind, am Muste­rungstage sich mit rein gewaschenem Kör­per und reiner Wäsche" vorzustellen.

2) Die aufgenommenen Eröffnungs- Urkunden der Militärpflichtigen sind in Bälde dem Oberamt einzusenden, wobei bezüglich der Abwesenden möglichst be­stimmt ihr Aufenthaltsort angezeigt wer­den muß, um diese von Seiten des Oberamts vorladen zu können.

3) Sämmtliche Orlsvorsteher haben an dem Loosziehüngs- und Musterungs­tage zu der erwähnten Stunde sich eben­falls aus dem Rathhause einzusinden und

4) in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß der Vezirksrekrutirungs- raih am Tage der Loosziehung seine erste Sitzung halten werde, und daß da­her etwaige Berücksichtigungs-Ansprüche, so weit dieß nicht bereus geschehen, an diesem Tage geltend zu machen, und mit Len erforderlichen Nachweisen zu belegen sepen; cnd ich haben die Orts­vorsteher

5) eine Liste derjenigen diesjährigen M'.luä-pflichtigen binnen 14 Tagen dem Oberamrc zu übergeben, welche noch nicht gehuldigt haben, um denselben SM