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für die Obcramtsbezioke
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Dienstag, den AG. Januar
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1849,
Oberamt Nagold.
Unter Beziehung auf die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 7. d. M., betreffend die Herausgabe des Wochenblatts für Land- und Htaus- wirtbschaft und des Wochenblatts für Gewerbe und Handel (Negierungs-Blatt Seite 4) wird den Gemeindebehörden die Anschaffung dieser Blätter auf Kosten der Gemeinden empfohlen.
Den 25. Januar 1849.
K. Oberamt. Wiebbekink.
Oberamt Nagold.
Ikekrutirungs siche.
In Gemäßheit des §. 39 der Instruktion zum Kriegsdienstgesetz werden die Ortsvorsteber hicmit aufgefordert, in ihren Gemeinden bekannt zu macken, daß die Loosziehung der Militärpflichtigen am
Donnerstag dem I.März d. I. und die Musterung am
Montag dem 26. desselben Monats
auf dem hiesigen Rathhause -stattfindet, daß beide Verhandlungen, bei welchen sich sämmiltche Orlsvorsteher eiuzufin- den haben,
fe Morgens 8 Uhr
ihren Anfang nehmen werden, und daß bei Leztercr auch diejenigen Militärpflichtigen zu erscheinen haben, die bei der Musterung des vorigen Jahrs zu der heurigen verwiesen wurden.
Zugleich ist bekannt zu machen, daß der Bezirks-Rekrutirungsrath am Tage der Loosziehung seine erste Sitzung halten werde, und daß daher etwaige Berücksichtigungs-Ansprüche, so weit solche bis dahin nicht schon geschehen, an diesem Tage geltend zu machen und mit den erforderlichen Beweis-Urkunden zu belegen skyen.
Auch haben die Orlsvorsteher die im Ländes-Jniclligenzblatt Nr. 19 erschienene Vorladung der Militärpflichtigen durch den Ober-Rekrutirungsrath vom 19. l. Mts. zu veröffentlichen und Er
öffnungs-Urkunden von denjenigen Militärpflichtigen, welche sich in ihrer Hei- maih ausbalten, am nächsten Botentag an das Oberamt einzusendcn, von den übrigen aber den Aufenthalts- Ort möglichst bestimmt anzuzeigen, damit diese von hier aus vorgeladi N werden können.
Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit rein gewaschenem Körper und reiner Wäsche vor der Musterungskommission zu erscheinen.
Den 26. Januar 1849.
K. Oberamt. - Wiebbekink.
Oberamt Nagold.
Mekrutiruugssache.
In den dicßjayrigenOrtvrekruttrungs- listen finden sich mehrere Berücksichti- gungs - Ansprüche auf Zurückstellung, tberls wegen Berufs, thclls wegen Familien - Verhältnisse (Kriegsdienstgesetz Art. 29) eingetragen, es sind aber in den wenigsten Fallen diese Ansprüche gehörig belegt.
Die betreffenden Ortsvorsteher werden daher unter Hinweisung auf die §. §. 108, 1>1 und 123 der Instruktion zum Kriegsdienstgesetz angewiesen, die Belheiligtcn auszusortern, daß sie binnen 14 Tagen die Beweise für ihre Berücksichtigungs-Ansprüche der Unterzeichneten Stelle entweder persönlich übergeben oder sie durch ihrcOrlsdchörden Hiehcr verlegen lassen.
Berücksichtigungs Ansprüche auf Zurückstellung oderauf gänzliche Befreiung vom Militärdienst (Art. 5) müssen übrigens längstens bis 4. Mar; d. I. an- gemeldet werden (Art. 45 Jnstr. §. 103), indem spätere Anmeldungen unberücksichtigt bleiben. Jedenfalls werden diejenigen, die Berücksichtigungs-Ansprüche, welche nicht schon von den OrtSbchör- dcn ausgenontmen sind, geltend zu machen haben, wohl daran thun, solche jezt schon bei Oberamt vorznbringen, damit sie vollständig vorbereitet der Entscheidung des BezirkSrekrulirungsralhs unterstellt werden können.
Die Ortsvorsteher haben dieß in ihren Gemeinden bekannt zu machen.
Den 26. Januar 1849.
K. O beramt. Wiebbekinf .
Oberamt Horb.
Die 'dvszichttng und Musterung der Militärpflichtigen betreffend.
Den Onsvorständen wird hiemit in diesem Betreff Folgendes aufgetragen:
1) Es ist den dießjäbri'gen Militärpflichtigen unterschriftlich zu eröffnen, daß sie
Donnerstag den 1. März d. I. zur Loosziehung und
Mittwoch den 21. März d. I. zur Musterung und zwar
je Morgens 8 Uhr
auf dem hiesigen Nathhause zu erscheinen haben, wobei dieselben des Näheren aus dem allgemeinen Landes - Intelligenz-Blatt Nr. 19 von 1849 zu belehren und anzuweisen sind, am Musterungstage sich mit rein gewaschenem Körper und reiner Wäsche" vorzustellen.
2) Die aufgenommenen Eröffnungs- Urkunden der Militärpflichtigen sind in Bälde dem Oberamt einzusenden, wobei bezüglich der Abwesenden möglichst bestimmt ihr Aufenthaltsort angezeigt werden muß, um diese von Seiten des Oberamts vorladen zu können.
3) Sämmtliche Orlsvorsteher haben an dem Loosziehüngs- und Musterungstage zu der erwähnten Stunde sich ebenfalls aus dem Rathhause einzusinden und
4) in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß der Vezirksrekrutirungs- raih am Tage der Loosziehung seine erste Sitzung halten werde, und daß daher etwaige Berücksichtigungs-Ansprüche, so weit dieß nicht bereus geschehen, an diesem Tage geltend zu machen, und mit Len erforderlichen Nachweisen zu belegen sepen; cnd ich haben die Ortsvorsteher
5) eine Liste derjenigen diesjährigen M'.luä-pflichtigen binnen 14 Tagen dem Oberamrc zu übergeben, welche noch nicht gehuldigt haben, um denselben SM