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anwesenden m, Mehmed ;en Freuden schwach be- i tehien Akte Qas Leichen- elig. Statt ere die aus e mir einem war. Keine Orients be- . deren Off­enen waren, zel eines An­den werden, > rgen, stren- i sollten. s

lachricht von s Lhroirbestei- ^ ch >,, mnzu- s wzogs Franz ^ r gleichzeitig ronfolge ver- jünzste Mo­rte geistreiche ern, die biS- chischen sHofe mnds l. ge- r der kaiserl. Banus Jel- tz stationirtsn I -e > .Der acht» > m erstenmole s in Pesth de» der magyari- Er. wurde da- iisiasmus be­uge Zeit lang erst von den sten begann, karschall Ra- n einen Punkt Wenn, wie wenig mehr ch das Rechc uss Spiel zu Folge dustr! .'schickt, i

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Deutsche schn-

Ärabes Nacht t Bligen, o die Hände: ich ende ute Nacht.'" gizeman.n.

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Dcn IA. Dezember

Betlage zum Nagolder Zntelligenzkl^tt.

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WürttembergifGe Chronik.

In der Kammersitzung am 7. Dez. brachte Staats- raih Duvernoy einen Gesetz-Entwurf ein, welcher ver­schiedene Abänderungen in der Gemeinde - Ordnung trifft, mit einem Vorträge von demselben begleitet war, und von der Kammer durch wiederholtes Bravo freudig begrüßt wurde, denn er erfüllt mehrere Jabre lang gehegte und bis sezt unerfüllt gebliebene Voltswünsche. Er dehnt die Wählbarkeiterechte über alle Gemeinde - Angehörigen ohne Ansehen des reiigwsen Glaubensbekenntnisses oder eines Dienstbarleits-Berbällnisses auS; führt die geheime Stimm­abgabe em, so daß Jeder, obne Furcht vor Anfeindung oder Veifolgung frei wäblen kann, da Niemand erfahren kann, wen er gewäbl, Hai; schaffi die Lebenslänglichkeit der Gemeinderaihsstellen ab, fudri aber dagegen eine län­gere als die zweijävrige Amksdarver ein z verbietet für die Zukunft die Verbindung von Gemeinde-Nebenämtern mit Gememderarhsstellen, und zwbr Kapitalien, Besoldungen und Pensionen nm zu den Gcmeindelasten bei, zu welchem durch das eben in Berathung befindliche Gesetz über Aus- debnung des Amts- und Gemeinoe-Vc-bands über sämmt- liche Theile des StaaiSgebicis die bwber cremten ritter- fchafilichen, standesherrttchen, königlichen und Slaatsgüier gleichfalls beigezoge» werben. Zugleich wurde ein Nach­trag verhe ßen, durch welchen die Ortspolizei an die Städte Stuttgart und Tübingen zurückgegrben werden soll. Das ganze Land wird dir,es Gesetz freudig begrüßen.

Tsges-dLerzigkeLteu.

Im Badischen bat ein großer Polizcckampf gegen die Presse begonnen. Die Verfolgungen find an der Tages- Ordnung, wie in Frankreich zur Zeit Ludwig Pi-ilipp, nur noch etwas verschärtt mrt Wiiidisckgrätzismus und Wran- gelei. DieSeeblätter" sind unterdrückt, nachdem drei Redakteure nach einander eingesteckt sind. DieMannv. Abendztg." ist wiederholt mir Beschlag belegt worden und ibr Redakteur seit Kurzem erst dem Gefängmß entronnen. Auch wurde dieOberrhein. Ztg." mit Beschlag belegt und ihr Verleger erfreut sich noch nicht sehr lange der Fre beit wieder, welcher er in Folge der Freiburger Vor­fälle unschuldiger Weise beraubt worden war.

Die französischen Bebörden haben der badischen Re­gierung die Anzeige gemacht, daß sich an der Gränze starke Frecher aarenkorps bilden, sie möchle sich also darnach richten.

lieber Srru v e erfährt man, daß er mit dem ange­strengtesten Fleiß sich mit der Beardeuung einer allgemei­nen Gekchichie beschäftigt und zu dem Ende mit allen Hülss- i Mitteln versehen wird, die er wünscht. Cr ist in seinem l Gefängmß mit ganzen Stößen von Büchern umgeben. Ne­benbei korrespondirt er fleißig mit seiner Frau, welche in Freiburg gefangen sitzt.

Am 4. Dezember hat in Kassel das öffentliche

s Gchlußverfabren über die her den blutigen Ereignissen vom ! 8. und 9. Aprrl rn Kassel betbeiligten Gardedukorps be- > gönnen. Ern zahlreiches Publikum harre sich eingefunden. l Das Gericht bestand aus zehn N-chtern , einem Oberst, drei Oberstlieurenanls, drei Majors und drei Rittmeistern. Die stl Angeklagten, darunter fünf Ossiziere, saßen in Uniform dem Gerichte gegenüber.

In Mainz sind einige Cbolcrafälle, erwiesenerma­ßen durch einen von Rotterdam Hergereisten erngeschleppt, Vorgekommen.

Der oldenburgische Landtag bat die Eivilliste des Großherzogs auf jährlich 100,000 Tbaler und die des Erbgroßberzogs auf jährlich 15,000 Tbaler festgesezr. Zugleich bat er ausdrücklich erklärt, daß er bis jez« die Verpflichtung, an die großherzoglichen Deseenvemen ritiv Seitenverwandlen ferner Apanagen zu zahlen, ruckt aner­kannt habe. Man ist auf die Erklärung des Großherzogs, der 180,00 , Thaler forderte, sebr gespannt.

Iezt liegt die Adsickt der preußischen Regierung auch für die vollends klar vor Augen, welche noch »ickt saben. Der StaalSanzeiger vom 6. Dez. enthält eine Verfassungs- Urkunde für den preußischen Staat. Derselben voraus geht eine Verordnung des Königs, worin derselbe dre Ue- berzeugung ausspricht, daß das große Werk, zu welchem die Nationalversammlung berufen, mrt derselben obne Ver­letzung der Würde der Krone nicht mehr länger sortge- süvrt werden könne. Es verordnet derselbe daher dre Auflösung der Versammlung. Also man fürchtet sich vor­der Verfassung, durch die Stänke gemacht (natürlich weil diese Adel und Orden aoschasften u. s. w.!), der König ' wollte eine baden aus Guaven und nach allerböckstem Wohlgekallen!

DreKölnische Zeitung" schreibt über die Erfolge Gagerns in Benin: Gagern wollte erkunden, in wie weit der König von Preußen persönlich geneigt sey, an dre Spitze der deutschen Angelegenheiten zu treten. Der König lebnre emschieven ab, auf die Bedingungen einzu- geben, unter denen man in Frankfurt geneigt zu seyn scheint, ihn aus den Thron eines neuen deutschen Reiches zu se­tzen. Er erklärte außerdem noch, nie anders an die Spitze des deutschen Neichskörpeis treten zu wollen, als unter unbedingier Zustimmung der gesammten übrigen Neichs- fürsten.

Ein Geschenk von zehn Friedrichsdor, welkes Wrän­get in dre Krankenkasse res Maschmenba ieroereinö gab, wurde von dem Verein nicht angenommen, ioudern wieder zurückgeschickt.

Am 5. ist der König in Berlin emgeir offen. Die Verhaftungen sind seit einiger Zeit eingestellt. An der Ta­gesordnung sind jezt die Ausweisungen. Diese Maßregel ! wirb in solcher Ausdehnung gehandhabt, daß es nöidig ge- l worden ist, Auswersungssormulare drucken zu lassen. Len Mißliebigen wird eine gedruckte Ordre zugejerug :Der